
Immer öfter muss schnelle Hilfe her – doch in vielen Regionen Deutschlands fehlen Notärzte vor Ort. Die Lösung? Medizinische Expertise aus der Ferne: Telenotärzte beraten und begleiten Rettungsteams digital. Damit das funktioniert, braucht es aber mehr als eine gute Internetverbindung. Es stellen sich Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Qualifikationen und zur praktischen Umsetzung. Dieser Artikel zeigt, welche Regeln aktuell gelten, was Telenotärzte mitbringen müssen und wo die Herausforderungen liegen.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Grundlagen
Weil der Rettungsdienst in Deutschland Ländersache ist, unterscheiden sich die rechtlichen Vorgaben je nach Bundesland. Einige Länder haben bereits gesetzliche Grundlagen geschaffen, andere arbeiten noch an Pilotprojekten.
Beispiele:
- Brandenburg novellierte im Juni 2024 sein Rettungsdienstgesetz, um Telenotärzte flächendeckend einzusetzen und Standards zu schaffen.
- Niedersachsen startete 2021 in Goslar ein Pilotprojekt, bei dem Notfallärzte Rettungsteams per Video und Telefon unterstützen. Der Erfolg legt eine Ausweitung auf das ganze Bundesland nahe.
- Nordrhein-Westfalen etablierte bereits 2014 eines der ersten Telenotarztsysteme.
Anforderungen an Telenotärzte
Telenotärzte müssen nicht nur Notfallmedizin beherrschen, sondern auch in der Lage sein, komplexe Situationen aus der Ferne präzise einzuschätzen. Voraussetzungen sind in der Regel:
- Facharztweiterbildung mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
- Zusatzqualifikation „Telenotarzt“, zertifiziert von den Landesärztekammern auf Basis eines Curriculums der Bundesärztekammer
Kommunikative Fähigkeiten sind essenziell, weil die Anweisungen ausschließlich über Audio- und Videokanäle erfolgen.
Je nach Bundesland und Modell können die Anforderungen leicht variieren. Beispiel: In Bayern müssen Telenotärzte zusätzlich eine Mindestanzahl an Notfalleinsätzen nachweisen, bevor sie zertifiziert werden. Weitere Informationen zum Berufsbild gibt es hier:
Arbeitsrechtliche Aspekte
Ob Telenotärzte als selbstständig oder angestellt gelten, hängt von mehreren Faktoren ab. Arbeiten sie im Rahmen fester Dienstpläne mit gestellter Technik, spricht vieles für ein Angestelltenverhältnis. Dann gelten Pflichtversicherungen und Arbeitszeitschutz.
Arbeiten sie dagegen unabhängig, mit eigenem Equipment und flexiblen Zeiten, könnte eine Selbstständigkeit vorliegen – einschließlich eigener Sozialversicherungspflichten.
Ein wichtiger Punkt: Nach § 23c Abs. 2 SGB IV sind notärztliche Tätigkeiten im Rettungsdienst sozialversicherungsfrei, wenn sie neben einer mindestens 15-Stunden-Woche außerhalb des Rettungsdienstes erfolgen. Ob diese Regelung auch auf Telenotärzte anwendbar ist, bleibt bislang ungeklärt.
Herausforderungen und Perspektiven
Telenotärzte bieten enormes Potenzial – gerade in ländlichen Regionen. Doch es gibt Hürden:
- Qualitätssicherung: Diagnosen auf Distanz sind anspruchsvoll und können persönliche Untersuchungen nicht vollständig ersetzen.
- Technische Infrastruktur: Stabile, sichere Kommunikationswege sind Pflicht.
- Datenschutz: Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten muss DSGVO-konform erfolgen.
- Akzeptanz: Patienten und Rettungsteams müssen Vertrauen in die neue Versorgungsform entwickeln.
Ein erster Schritt zur Verbesserung der Akzeptanz sind Schulungen für Rettungspersonal und Informationskampagnen für Patienten.
Fazit: Viel Potenzial, einige Baustellen
Telenotärzte können helfen, Lücken in der Notfallversorgung zu schließen – schneller, flexibler und ortsunabhängiger. Aber: Rechtliche Standards, technische Ausstattung und medizinische Qualitätssicherung müssen flächendeckend gewährleistet sein. Erst wenn alle Bausteine zusammenpassen, wird das Modell seine ganze Kraft entfalten – und vielleicht schon bald ein fester Bestandteil unseres Rettungssystems sein.













