
Das Bundesgesundheitsministerium will die Kompetenzen der Apotheken deutlich erweitern. Geplant sind Apotheken-Reformen, die unter anderem neue Impfangebote sowie die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente in bestimmten Fällen ohne ärztliche Verordnung vorsehen. Während die Politik damit die Versorgung vereinfachen und Patienten entlasten will, sehen Ärzteverbände Patientensicherheit, Qualität und den ärztlichen Vorbehalt in Gefahr.
Inhaltsverzeichnis
Die Kernpunkte der Apotheken-Reformen
Apotheken sollen künftig nicht mehr nur gegen Influenza und COVID-19 impfen dürfen, sondern auch gegen andere Erkrankungen wie Tetanus, Diphtherie oder Pertussis. Außerdem könnten sie bei leichten Beschwerden, etwa unkomplizierten Harnwegsinfekten, verschreibungspflichtige Arzneimittel direkt abgeben, wenn eine bekannte Medikation oder eine unkomplizierte Diagnose vorliegt. Diese Leistungen sollen verpflichtend in der elektronischen Patientenakte dokumentiert werden. Ergänzend sieht das Konzept mehr Flexibilität bei Lieferengpässen vor: Apotheken könnten in Zukunft wirkstoffgleiche Präparate abgeben, wenn das ursprünglich verordnete Medikament nicht verfügbar ist. Eine bessere Vergütung für diese zusätzlichen Aufgaben ist im Gespräch, konkrete Regelungen dazu stehen jedoch noch aus.
Bisherige Rechtslage
Bislang dürfen Apotheker nur gegen Influenza und COVID-19 impfen – und das auch nur unter klaren Auflagen: vollendetes 18. Lebensjahr (bei Influenza) bzw. 12. Lebensjahr (bei COVID-19), erfolgreiche ärztliche Schulung, praktische Ausbildung, geeignete Räumlichkeiten und strenge Hygienestandards.
Kritik der Ärzteschaft
Die Reaktionen der ärztlichen Organisationen fallen deutlich aus. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor einer Aushöhlung des Arztvorbehalts. Wenn Apotheker ohne vorherige Untersuchung verschreibungspflichtige Medikamente abgeben dürften, werde ein zentrales Element der Heilkunderegulierung aufgeweicht. Auch die Patientensicherheit sehen Kritiker gefährdet: Apotheker verfügten nicht über die gleichen diagnostischen Möglichkeiten wie Ärzte, Neben- oder Wechselwirkungen könnten unentdeckt bleiben. Der Hausärzteverband bezweifelt zudem, dass mehr Impfstellen in Apotheken automatisch zu höheren Impfquoten führen. Sinnvoller sei es, bestehende Strukturen in den Praxen zu stärken und besser zu vernetzen.
Auswirkungen auf die Praxis
Die Pläne bringen für Ärzte mehrere Konsequenzen. Leistungen könnten in die Apotheken verlagert werden. Das schwächt das Arzt-Patienten-Verhältnis und schafft Konkurrenzsituationen. Auch die Vergütung sorgt für Streit. Apotheken und Praxen erhalten für Impfungen bisher unterschiedliche Honorare. Ärzteverbände verlangen gleiche Bezahlung für gleiche Leistungen. Zudem müsste der Gesetzgeber den Arztvorbehalt ändern. Dagegen regt sich massiver Widerstand. Unklar bleibt auch die Haftung. Wer übernimmt die Verantwortung bei Fehldiagnosen oder unerkannten Risiken?
Fazit
Die Reformpläne markieren einen möglichen Wendepunkt in der ambulanten Versorgung. Sie könnten Apotheken zu eigenständigeren Akteuren im Gesundheitswesen machen – mit direkten Auswirkungen auf Impfmedizin, Arzneimittelversorgung und ärztliche Strukturen. Für Ärzte bedeutet das: wachsam bleiben, die Entwicklungen aktiv begleiten und sich über Standesvertretungen in die Diskussion einbringen. Ob die Vorhaben umgesetzt werden, entscheidet sich in den kommenden Monaten im Gesetzgebungsprozess – nicht zuletzt unter dem Druck der ärztlichen Gegenwehr.













