In unserer Zentralen Interdisziplinären Notaufnahme (Ärztlicher Direktor Prof. Dr. med.
Thomas Datzmann) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Position zu besetzen:
Facharzt/Oberarzt (w/m/d) Zentrale Interdisziplinäre Notaufnahme
Das Universitätsklinikum Ulm steht mit seinen Mitarbeitenden für eine moderne Patientenversorgung mit hoher Qualität, Spitzenforschung und eine auf die Zukunft ausgerichtete medizinische Lehre sowie Ausbildung in attraktiven Berufsfeldern. Voraussetzungen dafür sind qualifizierte und engagierte Mitarbeitende.
Die zentrale Interdisziplinäre Notaufnahme (ZINA) am Universitätsklinikum behandelt ca. 40.000 Patienten/ Jahr. Sie agiert als eigenständige zentrale Einrichtung und versorgt Notfallpatienten eines Universitätsklinikums. Die Notaufnahme ist Teil des überregionalen Traumazentrums mit rund 750 Schockraumversorgungen pro Jahr. Ein Schockraum ist für nicht traumatologische Notfallpatienten wird ebenfalls 24/7 betrieben. Es werden alle technischen Geräte für eine state-of-the-art Universitätsmedizin direkt in der ZINA vorgehalten (2 Schockräume mit CT, Eingriffsräume, Überwachungsplätze, Isolierboxen, Ultraschallgeräte, Bronchoskopie, elektronische Patientenakte, etc.)
Ihre Aufgaben:
Was wir Ihnen bieten:
Das bringen Sie mit:
Beschäftigungsart: Vollzeit
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Nähere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle erhalten Sie von:
Herrn Prof. Dr. Thomas Datzmann, Ärztlicher Direktor der Zentralen Interdisziplinären Notaufnahme
thomas.datzmann@uniklinik-ulm.de
Die Einstellung erfolgt durch die Verwaltung des
Klinikums / Die Einstellung erfolgt über die Verwaltung des Klinikums
im Auftrag des Landes Baden-Württemberg. Personen mit Schwerbehinderung
werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Das
Universitätsklinikum Ulm strebt die Erhöhung des Frauenanteils in den
Bereichen an, in denen Sie unterrepräsentiert sind. Entsprechend
qualifizierte Frauen werden um ihre Bewerbung gebeten. Vollzeitstellen
sind grundsätzlich teilbar. Eine an die Befristung anschließende
Weiterbeschäftigung ist möglich.