Der PAP-Abstrich oder PAP-Test ist eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung, die ab dem 20. Lebensjahr zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs empfohlen wird und jährlich stattfinden sollte.
Inhaltsverzeichnis
Hierbei wird ein zytologischer Abstrich entnommen und mit einer speziellen Färbung, der Papanicolaou-Färbung angefärbt. Die entnommenen Zellen, die durch diese Färbung sichtbar gemacht werden, können anschließend im Labor beurteilt und auf mögliche Zellveränderungen untersucht werden.
Was ist der PAP-Abstrich?
Der PAP-Test, benannt nach seinem Entwickler und griechischen Arzt, George Papanicolaou, wird umgangssprachlich auch als Krebsvorsorgeabstrich oder Krebsvorsorgezytologie bezeichnet. Die Untersuchung stellt das wichtigste Verfahren zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs dar, weshalb die Untersuchung auch primär in der Diagnostik gynäkologischer Abstriche eingesetzt wird – zytopathologische Veränderungen, wie Dysplasien und (Vor)Stufen von Zervixkarzinomen können hierdurch nachgewiesen werden.
Mit einer kleinen Bürste oder einem Spatel wird beim PAP-Abstrich Zellmaterial aus dem Gebärmutterhalskanal entnommen und anschließend auf einen Objektträger fixiert. Danach wird die Probe zur zytologischen Untersuchung ins Labor gesendet, um mögliche Zellveränderungen zu diagnostizieren. Im Labor werden die Zellen dann mit Hilfe der sogenannten Papanicolaou-Färbung sichtbar gemacht.
PAP-Abstrich – Gründe
Der PAP-Test gehört zu den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und wird bei jedem Frauenarztbesuch durchgeführt. Mittels mikroskopischer Untersuchung des gewonnenen Zellmaterials wird ermöglicht, eventuelle vorhandene bösartige Veränderungen im Gebärmutterhals frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu behandeln.
Ist der PAP-Abstrich auffällig wird die Untersuchung zudem durchgeführt, um die Krankheitsentwicklung und den Verlauf der Behandlung zu kontrollieren.
Darüber hinaus kann ein PAP-Test bei Symptomen wie Ausfluss, einem unregelmäßigen Zyklus und Unterleibsschmerzen sinnvoll sein. Zudem kann die PAP-Färbung auch aufgrund der Anfärbbarkeit zum Sichtbarmachen von Bakterien hilfreich sein und neben der Diagnostik in der Gynäkologie auch zur Sputum-, Urin- und Punktatdiagnostik angewendet werden.
PAP-Abstrich – Wie ist der Ablauf?
Zwischen dem Tag der letzten Regelblutung und dem PAP-Test sollten mindestens fünf Tage liegen. Um das Ergebnis des Abstrichs nicht zu verfälschen, sollten die Patientinnen zudem etwa drei Tage vor dem gynäkologischen Besuch auf Spermizide, Vaginalcremes und Gleitmittel verzichten und etwa zwei Tage zuvor keinen Geschlechtsverkehr gehabt haben.
Der PAP-Abstrich wird im Rahmen der allgemeinen gynäkologischen Untersuchung durchgeführt. Die Patientin befindet sich dabei in der sogenannten Steinschnittlage, einer medizinischen Lagerungsposition, bei der die Patientin auf dem Rücken liegt und ihre Beine im Hüftgelenk um etwa 90° gebeugt sind und die Unterschenkel auf vorhandenen Beinhalterungsstützen in einem abgespreizten Winkel platziert sind.
Diese Lagerungsposition ermöglicht eine Spekulumeinstellung, bei welcher ein Rinnenspekulum oder ein sogenanntes Entenschnabelspekulum eingesetzt wird und dadurch eine Inspektion der gesamten Vagina bis hin zum hinteren Scheidengewölbe sowie dem äußeren Gebärmuttermund, der Portio vaginalis möglich ist.
Im Rahmen der gynäkologischen Abstrichdiagnostik werden zwei Zellproben aus dem Gebärmutterhals mit einem Holzspatel oder Wattestäbchen entnommen: ein Abstrich von der Ektozervix, d.h. eine Zellentnahme von der Oberfläche des Muttermundes (Portioabstrich), und ein Abstrich von der Endozervix, einer Zellentnahme im unteren Anteil des Gebärmutterhalskanals (zervikaler Abstrich) unter Erfassung der gesamten Transformationszone. Die Entnahme empfinden viele Patientinnen als unangenehm, sie ist in der Regel aber nicht schmerzhaft.
Das gewonnene Zellmaterial wird anschließend auf einen Objektträger ausgestrichen und mit hochprozentigem Alkohol oder Fixationsspray fixiert. Die Proben werden zur Untersuchung an ein Labor geschickt. Dort wird der Ausstrich mit dem gewonnenen Zellmaterial mit der Papanicolaou-Fäbrung angefärbt. Das erlaubt nun eine genaue Betrachtung und das Erkennen eventueller Zellveränderungen. Durch die Färbung werden Zellkern einer Zelle und Bakterien im Zellmaterial blau gefärbt während das Zytoplasma mit Keratin und Schleim eine rote Farbe annimmt und Schleim im sauren Milieu gelb und Kollagen grün erscheint.
Der Reifegrad der Zellen kann nun beurteilt werden und zytopathologische Veränderungen, sofern vorhanden, festgestellt werden. Das Ergebnis über den zytologischen Befund wird an die gynäkologische Praxis geschickt, die dann – sollte der PAP-Abstrich auffällig sein – Kontakt mit der Patientin aufnimmt, damit sich diese erneut in der gynäkologischen Praxis vorstellen kann.
PAP-Abstrich – Welche Befunde sind möglich?
Mittels eines PAP-Abstrichs können Zellveränderungen und damit eventuell einhergehende Krebs-Erkrankungen diagnostiziert werden. Die Befunde werden jeweils in eine von fünf Befundgruppen nach der Münchner Nomenklatur III, PAP I bis PAP V, eingeteilt. Daran orientiert sich die weitere Behandlung.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Ergebnisse in welche Befundgruppe zugeteilt werden und welche Folgeuntersuchungen anschließend notwendig sind bzw. empfohlen werden:
Befundgruppe | Ergebnis | Nächste Untersuchungen/Empfehlung |
Pap 0 | Material nicht ausreichend für Befundung – zytologische Befundung nicht möglich | Wiederholung des Abstrichs |
Pap I | physiologischer und unauffälliger Befund | Kontrolluntersuchung nach einem Jahr |
Pap II | physiologischer Befund mit Einschränkungen: leichte, regenerative Entzündung feststellbar | Kontrolluntersuchung nach einem Jahr |
Pap III | schwere Entzündung, HPV-Infektion nicht auszuschließen | Wiederholung der Kontrolluntersuchung |
Pap III D | leicht bis mittelgradige Zelldysplasien, möglicher Hinweis auf eine CIN I * | Kontrolluntersuchung alle drei Monate |
Pap IV A | schwere Zelldysplasie – CIN II, III * | Entnahme von Gewebe oder Ausschnitt des Areals mit verdächtigen Zellveränderungen |
Pap IV B | Carcinoma in situ (= Karzinom auf das Gewebe begrenzt) möglich | Entnahme von Gewebe oder Ausschnitt des Areals mit verdächtigen Zellveränderungen und Untersuchung, ob die Tumorzellen weiter gestreut haben |
Pap V | Zellbefund eines malignen Zervixkarzinoms | Entnahme von Gewebe oder Ausschnitt des Areals mit verdächtigen Zellveränderungen und Untersuchung, ob die Tumorzellen weiter gestreut haben |
*Eine CIN (= zervikale intraepitheliale Neoplasie) ist der Vorläufer eines invasiven Zervixkarzinoms. Die CIN Einteilung in 3 Stufen – CIN I, CIN II, CIN III – erfolgt mittels Zervixzytologie nach Papanicolaou (PAP-Abstrich) und histologisch mittels Biopsiebefund.
Bei einem Befund PAP I und PAP II erfolgt die nächste Kontrolluntersuchung nach einem Jahr.
Der Befund Pap III erfordert eine weitere Kontrolle, zum Beispiel durch einen erneuten Abstrich oder eine Biopsie.
Beim Befund PAP IIID wird entweder alle drei Monate ein PAP-Test zur Verlaufskontrolle durchgeführt oder Gewebe mittels einer Biopsie entnommen. Zudem wird auf humane Papillomviren (HP-Viren) getestet.
Bei den Befunden PAP IV und V erfolgt entweder die Entnahme einer weiteren Gewebeprobe oder das Areal mit den verdächtigen Zellveränderungen wird weiträumig resiziert. Beim Befund PAP V wird außerdem abgeklärt, ob sich die Tumorzellen bereits weiter im Körper ausgebreitet haben.
PAP-Abstrich – Welche Risiken bestehen?
Nach dem PAP-Test kann es eventuell zu einer leichten Nachblutung kommen. Diese ist harmlos und verschwindet in der Regel innerhalb eines Tages. Das Risiko größerer Verletzungen besteht dabei nicht.
PAP-Abstrich – Kosten
Der PAP-Abstrich ist der Teil der gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchung. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Frauen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren einmal jährlich.
Frauen ab 35 Jahren haben seit Anfang 2020 alle drei Jahre Anspruch auf eine kombinierte Vorsorgeuntersuchung aus PAP-Test und HPV-Test auf humane Papillomviren. Sofern Patientinnen unter 35 Jahren eine kombinierte Testung (PAP-Test und HPV-Test) wünschen, sind die Kosten für die HPV-Testung selbst zu tragen.
Trotz allem ist es wichtig, dass auch Frauen unter 35 Jahren über die Möglichkeit einer zusätzlichen HPV-Testung informiert und aufgeklärt werden. Da fast alle Zervixkarzinome nämlich auf eine Infektion mit humanen Papillomaviren (HPV) zurückzuführen sind, könne man durch die zusätzliche HPV-Testung die Sensitivität der zytologischen Früherkennung verbessern.
Untersuchungen Gynäkologie
1. Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs: Untersuchung und Behandlung, www.krebsinformationsdienst.de (Abrufdatum: 08.03.2020)
2. Gebärmutterhalskrebs: Früherkennung mit Zellabstrich und HPV-Test, www.krebsinformationsdienst.de (Abrufdatum: 08.03.2020)
3. Gebärmutterhalsabstrich/Portioabstrich/Zervikaler Abstrich, www.frauenaerzte-im-netz.de (Abrufdatum: 08.03.2020)
4. Laborwerte verstehen leicht gemacht, Alle wichtigen Werte von A – Z, M. Vieten, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, 2009
5. Praxis der gynäkologischen Onkologie, Konzepte für das differenzierte Vorgehen in Diagnostik, Therapie und Nachsorge, J. Baltzer et al., Georg Thieme Verlag, 2. Auflage, Stuttgart, 2000