Hautkrebs gehört zu den am häufigsten auftretenden Krebsarten. In Deutschland erkranken jährlich rund 260.000 Menschen an schwarzem oder hellem Hautkrebs. Früh erkannt, lässt sich der Krebs jedoch oft erfolgreich behandeln. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) können ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen. Allerdings decken nicht alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Hautkrebsscreening Untersuchungsmethoden ab.
Inhaltsverzeichnis
Hautkrebsscreening Ablauf
Das Hautkrebsscreening ist eine wichtige Vorsorgeuntersuchung, mittels derer sich alle Arten von Hautkrebs in einem frühen Stadium erkennen lassen. Die Untersuchung kann entweder von einem geschulten Hausarzt oder direkt vom Dermatologen durchgeführt werden.
In einem Vorgespräch erkundigt sich der Arzt nach dem Gesundheitszustand des Patienten, über mögliche Vorerkrankungen sowie eine eventuelle familiäre Vorbelastung. Anschließend erfolgt das eigentliche Screening. Dabei nimmt der Arzt die gesamte Hautfläche in Augenschein. Da Hautkrebs auch an Körperstellen auftreten kann, die nicht direkt der Sonne ausgesetzt sind, müssen sich Patienten für das Screening komplett entkleiden. Nur die Unterwäsche darf anbehalten werden.
Das Ganzkörper-Screening dauert in der Regel etwa 15 Minuten. Neben der reinen Blickdiagnose ohne technische Hilfsmittel gibt es noch weitere Untersuchungsmöglichkeiten:
- Hautkrebsscreening mit Dermatoskop: Das Dermatoskop oder Auflichtmikroskop ist eine kleine, beleuchtete Speziallupe. Mit diesem Gerät lassen sich auch Veränderungen in tieferliegenden Gewebeschichten erkennen. So kann der Arzt Hautkrebs bereits in einem sehr frühen Stadium diagnostizieren.
- Video-Dermatoskopie: Bei dieser Methode werden Pigmentmale in hoher Auflösung auf einem Bildschirm dargestellt. Das macht Details sichtbar, die mit bloßem Auge kaum zu erkennen sind.
- Bilddokumentation: Der Arzt fertigt mit einer Kamera Aufnahmen aller Muttermale an. Auffällige Muttermale werden zusätzlich mikroskopisch aufgenommen und vermessen. Das erlaubt einen detailgenauen Vergleich der Pigmentmale bei späteren Untersuchungen, wodurch sich Veränderungen leichter feststellen lassen.
Hautkrebsscreening Kosten: Welche Vorsorgeuntersuchungen decken die Gesetzlichen Krankenkassen?
Seit Juli 2008 übernehmen die gesetzlichen Kassenleistungen die Hautkrebsscreening Kosten. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können die Untersuchung ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Das Screening muss von einem Haut- oder Hausarzt mit entsprechender Zertifikation durchgeführt werden.
Zu den Regelleistungen der GKV zählt lediglich das Hautkrebsscreening per Blickdiagnose ohne weitere Hilfsmittel. Diese Methode bietet allerdings keine 100-prozentige Sicherheit. Wünschen gesetzlich versicherte Patienten weitergehende Untersuchungen, etwa mit einem Auflichtmikroskop, müssen sie dafür selbst zahlen.
Die Kosten für die Untersuchungsmethoden richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Einsatz eines Auflichtmikroskops kostet ca. 25 Euro. Verwendet der Arzt ein digitales Auflichtmikroskop, zahlt der Patient zwischen 40 und 60 Euro. Die fotografische Dokumentation der Pigmentmale muss der Patient ebenfalls aus eigener Tasche zahlen.
Übersicht Hautkrebsscreening Kosten
Hautkrebsscreening Methode | Kosten für Patienten |
Blickdiagnose | Kostenfrei |
Auflichtmikroskop (Dermatoskop) | 25 Euro |
Digitales Auflichtmikroskop | 40 – 60 Euro |
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die sogenannte “Hautkrebsvorsorge über dem gesetzlichen Anspruch”. Das bedeutet, sie zahlen auch für ein Hautkrebsscreening mit Spezialgeräten.
Als freiwillige Zusatzleistungen decken viele Kassen zudem die Hautkrebsvorsorge bei Versicherten unter 35 Jahren ab. Das kann zum Beispiel bei erblicher Vorbelastung oder bei sehr hellen Hauttypen der Fall sein. Für Mitglieder gesetzlichen Kassen lohnt es sich, die konkreten Leistungen innerhalb der Hautkrebsvorsorge genau zu vergleichen. Patienten mit erhöhtem Hautkrebsrisiko können oft auch individuelle Vereinbarungen mit ihrer Krankenkasse treffen.
Hautkrebsvorsorge: Welche Kosten übernimmt die private Krankenversicherung?
Wer privat krankenversichert ist, hat ebenfalls Anspruch auf Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung gemäß gesetzlich eingeführter Programme. Dazu gehört auch die Hautkrebsvorsorge. Die meisten privaten Krankenversicherungen decken die Kosten für das Hautkrebsscreening in vollem Umfang ab. Neben der Untersuchung mit einem Dermatoskop übernehmen viele private Versicherungen auch die Video-Dermatoskopie und Bilddokumentation. Patienten müssen also keine Zuzahlung leisten. Auch hier gilt: welche Kosten die private Krankenkasse für das Hautkrebsscreening übernimmt, sollte vorher direkt mit der Krankenkasse abgeklärt werden.
Was geschieht nach dem Hautkrebsscreening?
Stellt der Arzt verdächtige Hautveränderungen fest, wird eine Biopsie durchgeführt und eine Gewebeprobe entnommen. Die feingewebliche Untersuchung im Labor zeigt, ob es sich tatsächlich um Krebszellen handelt. Ist dies der Fall, erfolgt die weitere Behandlung und Nachsorge durch den Hautarzt. Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Biopsie im Verdachtsfall.