
Unterschiedliche Regelungen während der Pandemie und eine neue Regelung seit Dezember 2023 für Krankmeldungen im allgemeinen, verunsichert Betroffene im Hinblick darauf, was sie für eine Krankschreibung bei Corona beachten sollen. Wir erklären, was man tun sollte und wann man arbeiten kann.
Inhaltsverzeichnis
Ab wann ist eine Krankschreibung nötig?
Ein positiver Coronatest allein reicht für eine Krankmeldung beim Arbeitgeber nicht aus – auch mit entsprechendem Schnelltest muss diese von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt werden. Seit dem 07. Dezember 2023 kann hierfür ein Anruf bei der Hausarztpraxis wieder ausreichen. Die Ausnahme für die telefonische Krankschreibung bieten dahingegen schwere Krankheitsfälle. Wer sich also besonders schlecht fühlt oder sich über die Symptomursache unsicher ist, sollte doch in persona zum Arzt gehen. Im Gegensatz zur allgemeinen Regelung zur Krankschreibung, die bei leichten Atemwegserkrankungen eine telefonische Krankmeldung bei einem bekannten Arzt ohne Praxisbesuch bis zu 5 Tagen erlaubt, kann in diesem Falle auch bei einer Arztpraxis vorstellig werden, in der man nicht bekannt ist.
Warum Krankschreibung bei Corona?
Der Verlauf einer Infektion mit COVID-19 kann sehr unterschiedlich sein – von leicht über mittel bis sehr schwer oder auch asymptomatisch. Entsprechend schwer ist die Unterscheidung zu Grippe oder Erkältung. Bei einer Infektion kann eine Krankschreibung in zwei Richtungen sinnvoll sein: Man kann die Zeit nicht nur nutzen, um sich selbst zu regenerieren und dem Körper die nötige Ruhe für die Limitierung der Erkrankung geben, sondern auch andere schützen, die bei Ansteckung einen schwereren Verlauf erleben würden. Hierzu gehören etwa Immunsupprimierte, Menschen mit chronischen Lungen- oder metabolischen Erkrankungen. Selbiges gilt auch für andere Atemwegserkrankungen.
Corona Krankschreibung: Dauer
Normalerweise gilt eine Krankschreibung bei Corona über 7 Tage, die Isolierungsempfehlung des Robert-Koch-Instituts geht über drei bis fünf Tage. Eine telefonische ärztliche Krankmeldung kann allerdings für höchstens 5 Tage gegeben werden. Wer seine Krankenzeit darüber hinaus verlängern möchte, muss spätestens dann persönlich beim Arzt vorstellig werden. Generell ist eine Verlängerung nur durch Erscheinen vor Ort möglich.
Trotz Corona arbeiten – Möglich und erlaubt?
Seit dem Wegfall der Isolationspflicht gibt es prinzipiell keine gesetzliche Regelung mehr, die einem das Arbeiten trotz COVID-19-Infektion verbietet. Wie bei allen Infekten gilt es hier aber, Eigenverantwortung zu zeigen. Bei Erkrankungen mit Fieber sollte man beispielsweise generell immer zu Hause bleiben. Wer keine Krankschreibung für Corona braucht oder will kann mit seinem Arbeitgeber Zwischenlösungen (z.B. die Arbeit aus dem Homeoffice) ausmachen, damit keine Arbeit liegen bleibt. Wer sich fit genug fühlt, zur Arbeit zu gehen, sollte die allgemeinen Hygieneregeln beachten und sich und andere schützen: Abstand und das eigenverantwortliche Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen (eventuell auch auf dem Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmittel) kann andere vor Ansteckung schützen.