Ab Oktober 2021 wird sich bei der Krankmeldung etwas Grundlegendes ändern: Die gedruckte Version wird schrittweise durch eine elektronische ersetzt. Wie wird das genau umgesetzt? Was ändert sich für Versicherte und Arbeitgeber? Das lesen Sie in diesem Beitrag.
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Verfahren soll vereinfacht werden
Wer bisher vom Arzt krankgeschrieben wurde, erhielt gleich drei Bescheinigungen: Ein Exemplar war für den Arbeitgeber bestimmt, eins für die Krankenkasse und eins für die Ablage des Versicherten selbst. Das soll sich nun ändern: Stück für Stück ersetzt die digitale Bescheinigung nun die gedruckte Krankmeldung. Der neue digitale Weg soll das Verfahren an sich vereinfachen. Darüber hinaus soll er Papier einsparen und so die Umwelt schonen.
Der Bundestag hatte diese Neuregelung als Teil eines umfangreichen Gesetzespakets bereits im November 2019 verabschiedet. Ziel war es, Bürokratie abzubauen. Ursprünglich sah diese Neuregelung vor, die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen schon ab Jahresbeginn 2021 digital an die Krankenkassen zu übermitteln. Jedoch fehlte die benötigte Technik vielerorts in den Arztpraxen und bei den Krankenkassen. Daher haben die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) und der GKV-Spitzenverband die Frist auf den 1. Oktober 2021 verschoben.
Elektronische Krankmeldung geht an Kassen und Arbeitgeber
Wenn der behandelnde Arzt die Krankmeldung auf digitalem Wege an die zuständige Krankenkasse übermittelt hat, informiert diese im nächsten Schritt den Arbeitgeber – ebenfalls elektronisch – über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Allerdings stellen Ärzte dem Patienten vorerst zusätzlich eine gedruckte Krankmeldung aus, welche dieser – wie bisher – an seinen Arbeitgeber weiterreichen muss. Diese Übergangsphase soll bis zum 30. Juni 2022 dauern.
Ab dem 1. Juli 2022 sollen dann die Kassen die AU-Daten digital den Arbeitgebern zur Verfügung stellen. Unangetastet bleibt die Verpflichtung, dass die Ärzte dem Versicherten eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für dessen eigene Unterlagen aushändigen müssen.
Pilotprojekt zieht positives Fazit
Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, sieht im neuen Verfahren nur Vorteile: „Die Ärzte schicken die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit einem Klick an die Krankenkasse. Die Patienten können sich so auf ihre Gesundheit konzentrieren und müssen sich nicht damit beschäftigen, die Bescheinigungen einzuscannen oder in die Post zu geben. Auch das Risiko, das Einreichen zu vergessen, entfällt damit.“ Die Techniker Krankenkasse hatte bereits 2017 in einem Pilotprojekt das elektronische Verfahren erprobt.
Grundsätzlicher Ablauf der Krankmeldung ändert sich nicht
Am grundsätzlichen Ablauf bei einer Krankmeldung ändert sich jedoch nichts. Die Anzeigepflicht bleibt bestehen: Der Arbeitnehmer hat sich weiterhin bei seinem Arbeitgeber krankzumelden. Dies kann per Telefon, E-Mail oder sogar per SMS bzw. WhatsApp erfolgen. Der Arbeitnehmer hat aber sicherzustellen, dass seine Krankmeldung den Arbeitgeber erreicht. Allerdings werden gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer künftig von der Nachweispflicht mittels des „gelben Scheins“ entbunden sein. Stattdessen ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Daten bei der zuständigen Krankenkasse abzufragen.
Krankmeldung im Überblick
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