
Die Chefarztbehandlung gehört zu den Wahlleistungen von Patienten in Krankenhäusern. Jeder Patient kann seinen Wunsch äußern, von einem Wahlarzt behandelt zu werden, welche über besondere Qualifikationen und Erfahrungen in einem medizinischen Fachgebiet verfügt. Dies sind in der Regel die Chefärzte des Krankenhauses.
Wenn der Patient sich für eine Chefarztbehandlung entscheidet, muss er vorher eine schriftliche Vereinbarung mit der Klinik vereinbaren, einen sogenannten Wahlleistungsvertrag. Chefarztbehandlung inklusive, mit diesem vermeintlichen Vorteil werben viele private Krankenversicherungen. Die Patienten versprechen sich davon bessere Behandlungen.
Doch bringt eine Behandlung durch den Chefarzt wirklich eine bessere Behandlung? Darüber informieren wir in diesem Inforartikel.
Chefarztbehandlung – wirklich besser?
Viele Menschen denken, wenn Sie die Chefarztbehandlung wählen, dass sie dann die bestmögliche Behandlung bekommen, also eine bessere Behandlung als von einem Facharzt oder Assistenzarzt. Man denke nur an Dr. Brinkmann aus der Schwarzwaldklinik: kompetent, freundlich, fehlerfrei – der Halbgott in Weiß. Dieses Bild verbinden Patienten noch heute mit dem Begriff Chefarzt. Um dieses scheinbare Privileg der Chefarztbehandlung zu erhalten, zahlen Patienten daher mehr Geld an die private Versicherung oder schließen eine Zusatzversicherung ab.
Doch diese Betrachtung scheint zumindest fragwürdig. "Der Chefarzt steht nicht unbedingt so oft am OP-Tisch wie der diensthabende Arzt", gab Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu bedenken. Dies scheint auch logisch, hat ein Chefarzt doch vor allem Management-, Leitungs- und Führungsaufgaben zu bewältigen. Er ist für die gesamte Personalführung in seinem Bereich zuständig, für die Weiterbildung der Mitarbeiter und ist heute mehr denn je auch Manager, muss sich um Kosten und Erlöse der Klinik kümmern und mit viel Bürokratie auseinandersetzen. Daneben hat ein Chefarzt auch oft Aufgaben in der Forschung. Ein Chefarzt hat also viele Tätigkeitsfelder und nicht nur die Patientenbehandlung im Fokus.
Der Mediziner Paul Brandenburg schreibt in seinem Buch „Kliniken und Nebenwirkungen, Überleben in Deutschlands Krankenhäusern“, dass die Chefarztbehandlung keineswegs die Beste sei. Selbst Ärzte würden im Rahmen der privaten Krankenversicherung, bei Abschluss eines Vertrages für sie selbst, meist auf die Chefarztbehandlung verzichten.
Chefarztbehandlung – teure Abzocke?
In der Sendung Kontraste des ersten deutschen Fernsehens berichtete eine Patientin, dass sie jahrelang privat versichert war und sich bewusst für die Chefarztbehandlung entschieden hat, da sie sich dadurch eine bessere Behandlung erhofft hat. „Ich habe gedacht, dass der Chefarzt eben besonders kompetent ist und dass es dann eben aufgrund meiner Versicherung ja doch ein angenehmer Vorzug sei, dass ich eine besonders gute Behandlung bekomme.“, berichte Sarah Becker.
Doch die Wirklichkeit sah leider anders aus. Die Patientin wurde von verschiedenen Ärzten und dem Krankenhauspersonal betreut, aber nicht vom Chefarzt. Die Überraschung war groß, als die Patientin die Rechnung erhielt. Viele Behandlungen wurden als Chefarztbehandlung eingestuft, obwohl der Chefarzt diese nicht selbst durchgeführt hatte und mit dem Chefarztfaktor 3,5 abgerechnet.
Selbst Versicherungsmakler bestätigen in der Sendung, dass die Chefarztbehandlung reine Augenwischerei ist. Die Versicherten haben höhere Versicherungsbeiträge, doch im Ernstfall seien die Chefärzte dann nicht da gewesen. Mit dem Chefarzttarif machen die Versicherungen nur mehr Geld, die Kunden erhielten jedoch die Leistung nicht, bestätigte der Versicherungsmakler.
Urteil: Chefarztbehandlung muss vom Chefarzt kommen
Chefarztbehandlungen müssen vom Chefarzt kommen. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof im Jahre 2016 gefällt. Demnach hatte ein Patient Klage eingereicht, der sich einer chirurgischen Handoperation unterziehen musste. Zuvor hatte er einen Wahlleistungsvertrag abgeschlossen, in dem Chefarztbehandlung vereinbart war. Jedoch wurde der Patient vom stellvertretenden Oberarzt operiert und hatte dieser Behandlung vorher nicht zugestimmt.
Nach der Operation kam es laut Urteil zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Patient klagte auf Schmerzensgeld. Die Klinik wiedersprach dem Kläger, da die Operation fehlerfrei verlaufen war und argumentierte, dass es auch bei Chefarztbehandlung zu Folgeproblemen gekommen sei. Das Gericht stimmte jedoch dem Patienten zu. Kommt es trotz einer fehlerfreien Operation durch einen nicht vereinbarten Arzt nachträglich zu gesundheitlichen Problemen, müssen Arzt und Klinik haften. Grund ist das Selbstbestimmungsrecht des Menschen, das laut Verfassung in Deutschland jedem gegeben ist und darüber dürfen sich auch Ärzte „nicht selbstherrlich hinwegsetzen“, urteilte das Gericht.
Chefarztbehandlung – teuer im Versicherungsbeitrag und in der Abrechnung, oftmals nicht einmal erhalten und selbst wenn erhalten, nicht wirklich besser? Wie sind Eure Meinungen?