
Zahnmedizin zählt zu den beliebtesten Studiengängen in Deutschland und die Nachfrage übersteigt hier regelmäßig das vorhandene Angebot an Studienplätzen. Ebenso wie Medizin und Pharmazie zählt die Zahnmedizin daher zu den Fachrichtungen, in denen die Zugangshürden besonders hoch sind und eine zentrale Vergabe der Studienplätze erfolgt. Eine besondere Rolle spielt dabei jeweils der sogenannte Numerus Clausus (NC). Wörtlich bedeutet diese aus dem Lateinischen stammende Formulierung nichts anderes als „begrenzte Zahl“, doch bei näherem Hinsehen erweisen sich die entsprechenden Regelungen als etwas komplexer.
Numerus Clausus Zahnmedizin: Beschränkung für Studienplätze
Der Zahnmedizin NC wird durch die Abiturnote festgelegt. Jedoch gibt es in der Praxis letztlich keinen festen Numerus Claus, diese wird jährlich neu festgelegt. Er ergibt sich jeweils aus dem Verhältnis zwischen den in einem bestimmten Bewerbungszeitraum zu vergebenden Studienplätzen für das Zahnmedizin Studium einerseits und der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber um einen Studienplatz der entsprechenden Fachrichtung andererseits.
Die daraus resultierende Auswahlgrenze im Fach Zahnmedizin entspricht dann dem sogenannten Zahnmedizin-NC. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich bei den Angaben zu den Auswahlgrenzen stets um die Endergebnisse aus Bewerbungszeiträumen in der Vergangenheit handelt. Die spiegeln daher die Konkurrenzsituation der Bewerberinnen und Bewerber aus dem betreffenden Zeitraum wider und lassen sich nicht einfach 1:1 auf das aktuelle Jahr oder die nächsten Jahre übertragen. Gleichwohl können sie gewisse Anhaltspunkte geben, um die Zulassungschancen für künftige Studienbewerbungen zumindest in etwa abschätzen zu können.
Doch was bedeutet der Zahnmedizin-NC nun konkret? Zunächst einmal werden Jeweils 20 Prozent der verfügbaren Studienplätze nach den Abiturnoten der Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Die dabei zugrunde gelegten Anforderungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland.
NC Zahnmedizin – Die Bundesländer im Überblick
Zu beachten ist dabei zunächst, dass der sogenannte Landes-NC sich jeweils auf das Bundesland bezieht, in dem das Abitur abgelegt wurde, nicht aber auf das Bundesland des gewünschten Studienortes.
Im Wintersemester 2022/23 lag die geforderte Punktzahl im Abitur (hochgerechnet auf maximal 900 erreichbare Punkte) für Zahnmedizin beispielsweise im Saarland bei 823-862 Punkten, dicht gefolgt von Thüringen mit 812-847 und Mecklenburg-Vorpommern (812-844) . Die niedrigste Durchschnittspunktzahl im Rahmen des Zahnmedizin-NC lag im Bundesland Niedersachsen (774-826).
Zahnmedizin Numerus Clausus nach Bundesland Wintersemester 2022 / 23
Bundesland | Punktebereich | Notenäquivalent |
Baden-Württemberg | 796 – 840 | 1,2 – 1,0 |
Bayern | 790 – 837 | 1,2 – 1,0 |
Berlin | 797 – 837 | 1,2 – 1,0 |
Brandenburg | 810 – 843 | 1,1 – 1,0 |
Bremen | 810 – 843 | 1,1 – 1,0 |
Hamburg | 797 – 833 | 1,2 – 1,0 |
Hessen | 812 – 844 | 1,2 – 1,0 |
Mecklenburg-Vorpommern | 812 – 844 | 1,1 – 1,0 |
Niedersachsen | 774 – 826 | 1,3 – 1,0 |
Nordrhein-Westfalen | 798 – 841 | 1,2 – 1,0 |
Rheinland-Pfalz | 787 – 839 | 1,2 – 1,0 |
Saarland | 823 – 862 | 1,0 |
Sachsen | 807 – 845 | 1,1 – 1,0 |
Sachsen-Anhalt | 790 – 839 | 1,2 – 1,0 |
Schleswig-Holstein | 779 – 823 | 1,3 – 1,0 |
Thüringen | 812 – 847 | 1,1 – 1,0 |
Quelle: studis-online.de
Sind für jedes Bundesland Bewerberinnen und Bewerber über die Landesliste ausgewählt worden, so folgt im nächsten Schritt eine Entscheidung über den präferierten Hochschulstandort. Dabei gilt dann der sogenannte Hochschul-NC, der sich nur auf die jeweilige Hochschule oder Universität bezieht und vom auf das Bundesland bezogenen Zahnmedizin-NC durchaus erheblich abweichen kann.
NC Zahnmedizin – Alternative Zusätzliche Eignungsquote
Alternativ kommt für weitere 10 Prozent der Studienplätze die sogenannte Zusätzliche Eignungsquote (kurz: ZEQ) in Frage. Hierbei sind die Hochschulen verpflichtet, ein Zehntel ihrer zur Verfügung stehenden Plätze komplett unabhängig von jeglichen Schulnoten zu vergeben. Das Abitur zählt dabei also nicht. Der ZEQ liegt ein Punktesystem zugrunde, in welchem man maximal 100 Punkte erreichen kann. Wofür es jedoch Punkte gibt, dürfen die einzelnen Universitäten selbst festlegen. Beispielsweise werden Studierfähigkeitstest (z. B. TMS, HAM-Nat), abgeschlossene Berufsausbildungen oder bildungsbezogene Preise honoriert. Einen Bonus für abgeleistete Wartesemester gibt es mittlerweile nicht mehr.
Die dritte Alternative beim Zahnmedizin-NC: Auswahlverfahren der Hochschulen
Insgesamt 60 Prozent der dem Zahnmedizin-NC unterliegenden Studienplätze können schließlich nach Kriterien vergeben werden, die die einzelnen Hochschulen festlegen und ergänzend zu den Abiturnoten anwenden. Da die Kriterien von den Hochschulen selbst definiert werden, sind hierzu keine allgemeingültigen Aussagen möglich. Vielmehr ist es notwendig, sich jeweils nach den Kriterien für eine bestimmte Hochschule oder Universität zu erkundigen.
Jedoch ist auch für einige Hochschulen selbst die Durchschnittsnote beim Abitur eines der wichtigsten Auswahlkriterien. Nichtsdestotrotz muss innerhalb des AdH auch mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium sowie ein studienspezifischer Eignungstest Anwendung finden. Wie bei der ZEQ gibt es auch hier ein Punktesystem mit maximal 100 Punkten, die etwa für das Ergebnis im TMS, abgeschlossene Berufsausbildungen oder absolvierte Dienste (z. B. FSJ) vergeben werden.
Zahnmedizin NC: Dafür gibt es Punkte im AdH
In Berlin werden zum Beispiel im Rahmen des AdH maximal 20 Punkte für die Abiturnote sowie höchstens 60 Punkte für den TMS vergeben. Bis zu 20 Pluspunkte gibt es darüber hinaus für einen anerkannten Dienst. Im vergangenen Wintersemester 2022/23 wurde der/die letzte Bewerber/in mit einer erreichten Punktzahl von 61,5 Punkten noch angenommen.
In der anschließenden Tabelle sind einmal die Punktzahlen dargestellt, mit denen das letzte Zulassungsangebot im vergangenen Wintersemester erreicht werden konnte (bei mehr als einem Wert gibt es mehrere Unterquoten). Infos dazu, wofür die einzelnen Hochschulen Punkte vergeben, gibt es bei den jeweiligen zahnmedizinischen Fakultäten oder bei Hochschulstart.
Punktegrenzen der verschiedenen Hochschulen im Wintersemester 2022/23
Studienort | Punktegrenze |
Aachen | 47,5 |
Berlin | 61,5 |
Bonn | 49,8 |
Dresden | 47,2 |
Düsseldorf | 53,4 / 71,6 |
Erlangen-Nürnberg | 50,4 |
Frankfurt/Main | 49,1 |
Freiburg | 47,9 |
Gießen | 46,6 |
Göttingen | 52,0 / 63,7 |
Greifswald | 58,0 / 77,1 / 77,1 |
Halle-Wittenberg | 50,4 |
Hannover | 56,6 / 53,2 |
Hamburg | 50,7 |
Heidelberg | 48,2 |
Jena | 55,6 / 52,8 / 52,8 |
Kiel | 47,8 |
Köln | 49,5 |
Leipzig | 49,1 |
Mainz | 47,6 |
Marburg | 47,3 |
München | 43,5 |
Münster | 54,3 |
Regensburg | 51,2 |
Rostock | 52,1 / 61,4 |
Saarbrücken | 58,3 / 53,2 / 53,2 |
Tübingen | 48,5 |
Ulm | 47,2 |
Würzburg | 48,3 |
Quelle: Hochschulstart
Darüber hinaus interessieren sich die Hochschulen auch für eventuell bereits abgeschlossene Berufsausbildungen und erworbene Praxiserfahrungen, insbesondere natürlich in medizinischen oder pflegerischen Berufen. Wer den Numerus Clausus Zahnmedizin nicht erfüllen kann, findet hier weitere Infos zu wichtigen Ausbildungsberufen, die eine positive Wirkung auf die Bewerbung für das Studium haben:
- Medizinische/r Fachangestellte/r
- Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Krankenschwester
- Altenpfleger/in
Neben den abgeschlossenen Ausbildungen in medizinischen Berufen sind auch geleistete Dienste (Wehrdienst, Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr) vorteilhaft.
An der Universität Greifswald kommt zum Beispiel im AdH ein persönliches Interview zum Einsatz, mit dem man innerhalb einer Unterquote einen Großteil der Punkte sammeln kann.