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praktischArzt Medizinstudium Zahnmedizin NC

Zahnmedizin NC: Numerus Clausus Zahnmedizin pro Bundesland

NC Zahnmedizin
Zuletzt aktualisiert: 01.10.2026
Themen: Alternative Studiengänge
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Zahnmedizin zählt zu den beliebtesten Studiengängen in Deutschland und die Nachfrage übersteigt hier regelmäßig das vorhandene Angebot an Studienplätzen. Ebenso wie Medizin und Pharmazie zählt die Zahnmedizin daher zu den Fachrichtungen, in denen die Zugangshürden besonders hoch sind und eine zentrale Vergabe der Studienplätze erfolgt. Die Bewerbung für einen Zahnmedizin-Studienplatz an staatlichen Hochschulen läuft daher über Hochschulstart. Auch wenn die Abiturnote nicht allein über die Zulassung entscheidet, spielt der der sogenannte Numerus Clausus (NC) dabei eine Rolle. Wörtlich bedeutet diese aus dem Lateinischen stammende Formulierung nichts anderes als “begrenzte Zahl”.

Inhaltsverzeichnis

  1. Beschränkung für Studienplätze
  2. Bundesländer im Überblick
  3. Alternative ZEQ
  4. Auswahlverfahren der Hochschulen

Das Wichtigste zum NC in Zahnmedizin in Kürze

  • Der Zahnmedizin-NC ist kein dauerhaft festgelegter Wert, sondern ergibt sich in jedem Bewerbungssemester neu aus Studienplatzangebot und Bewerberzahl.
  • Die Bewerbung für einen Zahnmedizin-Studienplatz an einer staatlichen Hochschule erfolgt zentral über Hochschulstart.
  • 30 Prozent der verfügbaren Studienplätze werden über die Abiturbestenquote vergeben, 10 Prozent über die schulnotenunabhängige Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ).
  • Weitere 60 Prozent entfallen auf das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH), bei dem unter anderem Abiturnote, TMS, Berufsausbildung und anerkannte Dienste berücksichtigt werden können.
  • Ein weniger gutes Abitur schließt ein Zahnmedizinstudium nicht grundsätzlich aus: Ein starker Studierfähigkeitstest sowie einschlägige Ausbildungen oder Dienste können die Zulassungschancen verbessern.

Numerus Clausus Zahnmedizin: Beschränkung für Studienplätze

Der Zahnmedizin NC wird durch die Abiturnote festgelegt. Jedoch gibt es in der Praxis vorab keinen festen Numerus Clausus. Dieser wird jährlich neu festgelegt. Er ergibt sich jeweils aus dem Verhältnis zwischen den in einem bestimmten Bewerbungszeitraum zu vergebenden Studienplätzen für das Zahnmedizin Studium einerseits und der Zahl der Bewerber um einen Studienplatz der entsprechenden Fachrichtung andererseits.

Die daraus resultierende Auswahlgrenze im Fach Zahnmedizin entspricht dann dem sogenannten Zahnmedizin-NC. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich bei den Angaben zu den Auswahlgrenzen stets um die Endergebnisse aus Bewerbungszeiträumen in der Vergangenheit handelt. Die spiegeln daher die Konkurrenzsituation der Bewerber aus dem betreffenden Zeitraum wider und lassen sich nicht einfach 1:1 auf das aktuelle Jahr oder die nächsten Jahre übertragen. Gleichwohl können sie gewisse Anhaltspunkte geben, um die Zulassungschancen für künftige Studienbewerbungen zumindest in etwa abschätzen zu können.

Doch was bedeutet der Zahnmedizin-NC nun konkret? Zunächst einmal werden jeweils 30 Prozent der nach den Vorabquoten verbleibenden Studienplätze über die Abiturbestenquote vergeben. Entscheidend ist dabei die Position auf einer Bundesliste, für die insbesondere die Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt wird.

Die dabei zugrunde gelegten Anforderungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland.

NC Zahnmedizin – Die Bundesländer im Überblick

Zu beachten ist dabei, dass der sogenannte Landes-NC sich jeweils auf das Bundesland bezieht, in dem das Abitur abgelegt wurde, nicht aber auf das Bundesland des gewünschten Studienortes. Für die Position auf der Bundesliste können unter anderem der Bewerber- und Bevölkerungsanteil des Bundeslandes eine Rolle spielen.

Im Sommersemester 2026 lag die Auswahlgrenze in der Abiturbestenquote für Bewerber mit einer in Baden-Württemberg erworbenen Hochschulzugangsberechtigung je nach Hochschule zwischen 793 und 807 Punkten auf der 900-Punkte-Skala. Die folgende Übersicht zeigt die Grenzwerte für das letzte Zulassungsangebot.

Hochschule HZB-Durchschnittsnote HZB-Punktzahl
Berlin, Charité 1,1 807
Erlangen-Nürnberg U 1,2 796
Frankfurt am Main U 1,2 798
Freiburg U 1,2 802
Giessen U 1,2 797
Göttingen U 1,2 803
Köln U 1,1 807
Mainz U 1,2 796
Marburg U 1,2 793
München U 1,1 806
Münster U 1,1 806
Regensburg U 1,2 797
Tübingen U 1,2 793
Würzburg U 1,2 796

Für das Wintersemester 2026/27 lagen die entsprechenden Auswahlgrenzen für Bewerber mit einer in Baden-Württemberg erworbenen Hochschulzugangsberechtigung zwischen 795 und 848 Punkten. Die Werte beziehen sich auf den Stand nach Ende der Koordinierungsphase.

Hochschule HZB-Durchschnittsnote HZB-Punktzahl
Aachen RWTH 1,2 798
Berlin, Charité 1,0 827
Bonn U 1,2 796
Dresden TU 1,1 812
Düsseldorf U 1,1 814
Erlangen-Nürnberg U 1,1 807
Frankfurt am Main U 1,2 799
Freiburg U 1,0 829
Giessen U 1,2 796
Göttingen U 1,1 805
Greifswald U 1,2 795
Halle-Wittenberg U 1,2 798
Hamburg U 1,1 816
Hannover MedH 1,2 800
Heidelberg U 1,1 817
Jena U 1,2 796
Kiel U 1,2 795
Köln U 1,1 807
Leipzig U 1,1 822
Mainz U 1,1 810
Marburg U 1,2 796
München U 1,0 848
Münster U 1,0 831
Regensburg U 1,0 827
Rostock U 1,2 795
Saarbrücken U 1,2 795
Tübingen U 1,1 812
Ulm U 1,2 797
Würzburg U 1,1 805

Quelle: hochschulstart.de

NC Zahnmedizin – Zusätzliche Eignungsquote

Weitere 10 Prozent der Studienplätze werden über die sogenannte Zusätzliche Eignungsquote (kurz: ZEQ) vergeben. Hierbei sind die Hochschulen verpflichtet, ein Zehntel ihrer zur Verfügung stehenden Plätze komplett unabhängig von jeglichen Schulnoten zu vergeben. Das Abitur zählt dabei also nicht. Der ZEQ liegt ein Punktesystem zugrunde, in welchem man maximal 100 Punkte erreichen kann. Wofür es jedoch Punkte gibt, dürfen die einzelnen Universitäten selbst festlegen. Beispielsweise werden je nach Hochschule Studierfähigkeitstest (z. B. TMS, HAM-Nat), abgeschlossene Berufsausbildungen oder bildungsbezogene Preise honoriert. Einen Bonus für abgeleistete Wartesemester gibt es mittlerweile nicht mehr.

Die dritte Alternative beim Zahnmedizin-NC: Auswahlverfahren der Hochschulen

60 Prozent der nach den Vorabquoten verbleibenden Studienplätze werden über das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Die Hochschulen bestimmen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, welche Auswahlkriterien sie verwenden und wie diese gewichtet werden. Da die Kriterien von den Hochschulen selbst definiert werden, sind hierzu keine allgemeingültigen Aussagen möglich. Vielmehr ist es notwendig, sich jeweils nach den Kriterien für eine bestimmte Hochschule oder Universität zu erkundigen. Hochschulstart veröffentlicht dafür für jedes Semester aktuelle Übersichten zu den AdH-Kriterien.

Jedoch ist auch für einige Hochschulen selbst die Durchschnittsnote beim Abitur eines der wichtigsten Auswahlkriterien. Nichtsdestotrotz muss innerhalb des AdH auch mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium sowie ein studienspezifischer Eignungstest Anwendung finden. Wie bei der ZEQ gibt es auch hier ein Punktesystem mit maximal 100 Punkten, die etwa für das Ergebnis im TMS, abgeschlossene Berufsausbildungen oder absolvierte Dienste (z. B. FSJ) vergeben werden.

Zahnmedizin NC: Dafür gibt es Punkte im AdH

In Berlin werden zum Beispiel im Rahmen des AdH maximal 20 Punkte für die Abiturnote sowie höchstens 60 Punkte für den TMS vergeben. Bis zu 20 Pluspunkte gibt es darüber hinaus für einen anerkannten Dienst.

Die folgende Tabelle zeigt die Auswahlgrenzen im AdH für das Sommersemester 2026. Bei Hochschulen mit mehreren Unterquoten werden die jeweiligen Grenzwerte getrennt dargestellt. Die Punktzahlen verschiedener Hochschulen sind nicht unmittelbar miteinander vergleichbar, da unterschiedliche Kriterien und Gewichtungen zugrunde liegen.

Hochschule AdH-1 AdH-2 AdH-3
Berlin, Charité 62,5 – –
Erlangen-Nürnberg U 54,9 – –
Frankfurt am Main U 50,1 – –
Freiburg U 50,2 – –
Giessen U 52,1 – –
Göttingen U 57,3 68,7 –
Köln U 53,2 – –
Mainz U 52,5 – –
Marburg U 52,5 – –
München U 47,8 – –
Münster U 58,1 – –
Regensburg U 52,4 – –
Tübingen U 51,8 – –
Würzburg U 53,0 – –

Im Wintersemester 2026/27 galten nach Ende der Koordinierungsphase folgende AdH-Auswahlgrenzen:

Hochschule AdH-1 AdH-2 AdH-3
Aachen RWTH 51,8 – –
Berlin, Charité 63,4 – –
Bonn U 53,1 – –
Dresden TU 50,1 – –
Düsseldorf U 55,4 74,5 –
Erlangen-Nürnberg U 52,4 – –
Frankfurt am Main U 50,8 – –
Freiburg U 49,5 – –
Giessen U 49,7 – –
Göttingen U 55,6 64,2 –
Greifswald U 83,2 26,6 –
Halle-Wittenberg U 56,1 61,1 –
Hamburg U 64,1 – –
Hannover MedH 60,4 56,9 –
Heidelberg U 51,7 – –
Jena U 56,3 57,8 77,8
Kiel U 49,9 – –
Köln U 53,7 – –
Leipzig U 52,4 – –
Mainz U 51,2 – –
Marburg U 49,9 – –
München U 47,1 – –
Münster U 56,4 – –
Regensburg U 50,4 – –
Rostock U 26,3 56,5 63,2
Saarbrücken U 59,0 55,9 64,0
Tübingen U 50,0 – –
Ulm U 50,1 – –
Würzburg U 50,5 – –

Quelle: Hochschulstart

Darüber hinaus interessieren sich die Hochschulen auch für eventuell bereits abgeschlossene Berufsausbildungen und erworbene Praxiserfahrungen, insbesondere natürlich in medizinischen oder pflegerischen Berufen. Eine einschlägige Berufsausbildung oder Berufstätigkeit kann je nach Hochschule in ZEQ oder AdH berücksichtigt werden. Ob und wie viele Punkte dafür vergeben werden, hängt vom jeweiligen Kriterienkatalog ab. Wer den Numerus Clausus Zahnmedizin nicht erfüllen kann, findet hier weitere Infos zu wichtigen Ausbildungsberufen, die eine positive Wirkung auf die Bewerbung für das Studium haben:

  • Medizinische/r Fachangestellte/r
  • Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Krankenschwester
  • Altenpfleger/in

Neben den abgeschlossenen Ausbildungen in medizinischen Berufen sind auch geleistete Dienste (Wehrdienst, Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr) vorteilhaft.

An der Universität Greifswald kommt zum Beispiel im AdH ein persönliches Interview zum Einsatz, mit dem man innerhalb einer Unterquote einen Großteil der Punkte sammeln kann.

Häufige Fragen zum Numerus Clausus in Zahnmedizin

  1. Welchen NC braucht man 2026 für Zahnmedizin?
  2. Einen einheitlichen Zahnmedizin-NC gibt es nicht. Im Wintersemester 2026/27 lagen die Auswahlgrenzen der Abiturbestenquote beispielsweise für Bewerber mit Abitur aus Baden-Württemberg je nach Hochschule zwischen 1,0 und 1,2 beziehungsweise zwischen 795 und 848 Punkten. Für andere Bundesländer gelten andere Grenzwerte.

  3. Kann man Zahnmedizin mit einem Abitur schlechter als 1,0 studieren?
  4. Ja. Nur 30 Prozent der nach den Vorabquoten verbleibenden Studienplätze werden über die Abiturbestenquote vergeben. Weitere Plätze werden über die ZEQ und das Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben, in denen unter anderem Studieneignungstests und weitere Qualifikationen eine Rolle spielen können.

  5. Wie wichtig ist der TMS für Zahnmedizin?
  6. Der TMS kann an zahlreichen Hochschulen Bestandteil des Auswahlverfahrens sein. Wie stark das Testergebnis gewichtet wird, unterscheidet sich jedoch je nach Hochschule und Quote. Deshalb sollten Bewerber die aktuellen Auswahlkriterien ihres Wunschstandorts prüfen.

  7. Sind die Zahnmedizin-NC-Werte aus dem Vorjahr auch im nächsten Semester gültig?
  8. Nein. Auswahlgrenzen werden erst nach dem jeweiligen Vergabeverfahren festgestellt. Frühere NC-Werte können daher lediglich als Orientierung dienen und erlauben keine sichere Aussage darüber, welche Punktzahl im nächsten Semester für eine Zulassung erforderlich sein wird.

Medizinische und Rechtliche Hinweise
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