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praktischArzt Medizinstudium Zahnmedizin NC

Zahnmedizin NC: Numerus Clausus Zahnmedizin pro Bundesland

NC Zahnmedizin
Zuletzt aktualisiert: 30.10.2025
Themen: Alternative Studiengänge
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Zahnmedizin zählt zu den beliebtesten Studiengängen in Deutschland und die Nachfrage übersteigt hier regelmäßig das vorhandene Angebot an Studienplätzen. Ebenso wie Medizin und Pharmazie zählt die Zahnmedizin daher zu den Fachrichtungen, in denen die Zugangshürden besonders hoch sind und eine zentrale Vergabe der Studienplätze erfolgt. Eine besondere Rolle spielt dabei jeweils der sogenannte Numerus Clausus (NC). Wörtlich bedeutet diese aus dem Lateinischen stammende Formulierung nichts anderes als “begrenzte Zahl”, doch bei näherem Hinsehen erweisen sich die entsprechenden Regelungen als etwas komplexer.

Inhaltsverzeichnis

  1. Beschränkung für Studienplätze
  2. Bundesländer im Überblick
  3. Alternative ZEQ
  4. Auswahlverfahren der Hochschulen

Numerus Clausus Zahnmedizin: Beschränkung für Studienplätze

Der Zahnmedizin NC wird durch die Abiturnote festgelegt. Jedoch gibt es in der Praxis letztlich keinen festen Numerus Claus, diese wird jährlich neu festgelegt. Er ergibt sich jeweils aus dem Verhältnis zwischen den in einem bestimmten Bewerbungszeitraum zu vergebenden Studienplätzen für das Zahnmedizin Studium einerseits und der Zahl der Bewerber um einen Studienplatz der entsprechenden Fachrichtung andererseits.

Die daraus resultierende Auswahlgrenze im Fach Zahnmedizin entspricht dann dem sogenannten Zahnmedizin-NC. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich bei den Angaben zu den Auswahlgrenzen stets um die Endergebnisse aus Bewerbungszeiträumen in der Vergangenheit handelt. Die spiegeln daher die Konkurrenzsituation der Bewerber aus dem betreffenden Zeitraum wider und lassen sich nicht einfach 1:1 auf das aktuelle Jahr oder die nächsten Jahre übertragen. Gleichwohl können sie gewisse Anhaltspunkte geben, um die Zulassungschancen für künftige Studienbewerbungen zumindest in etwa abschätzen zu können.

Doch was bedeutet der Zahnmedizin-NC nun konkret? Zunächst einmal werden jeweils 30 Prozent der verfügbaren Studienplätze nach den Abiturnoten der Bewerber vergeben. Die dabei zugrunde gelegten Anforderungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland.

NC Zahnmedizin – Die Bundesländer im Überblick

Zu beachten ist dabei, dass der sogenannte Landes-NC sich jeweils auf das Bundesland bezieht, in dem das Abitur abgelegt wurde, nicht aber auf das Bundesland des gewünschten Studienortes.

Im Sommersemester 2025 lag beispielsweise die geforderte Punktzahl im Abitur (hochgerechnet auf maximal 900 erreichbare Punkte) für einen Platz in Zahnmedizin in Baden-Württemberg zwischen 783 und 808 Punkten. Wie viele Punkte im Abitur man genau benötigt hätte, zeigt die anschließende Übersicht.

Hochschule HZB-Durchschnittsnote HZB-Punktzahl
Berlin, Charité 1,1 808
Erlangen-Nürnberg U 1,3 784
Frankfurt am Main U 1,2 791
Freiburg U 1,2 787
Giessen U 1,3 785
Göttingen U 1,2 787
Köln U 1,1 812
Mainz U 1,1 810
Marburg U 1,3 782
München U 1,2 796
Münster U 1,2 794
Regensburg U 1,3 783
Tübingen U 1,2 795
Würzburg U 1,3 783

Im Wintersemester 2024/25 lag die geforderte Punktzahl im Abitur für einen Platz in Zahnmedizin in Baden-Württemberg zwischen 789 und 825 Punkten. Die genauen Punktzahlen für das letzte Wintersemester zeigt die nachfolgende Tabelle.

Hochschule Punkte Abitur Notenäquivalent
Aachen 802 1,2
Berlin, Charité 825 1,0
Bonn 796 1,2
Dresden 790 1,2
Düsseldorf 815 1,1
Erlangen-Nürnberg 801 1,2
Frankfurt 803 1,2
Freiburg 806 1,1
Gießen 811 1,1
Göttingen 797 1,2
Greifswald 790 1,2
Halle 802 1,2
Hamburg 810 1,1
Hannover 790 1,2
Heidelberg 814 1,1
Jena 789 1,2
Kiel 796 1,2
Köln 806 1,1
Leipzig 806 1,1
Mainz 797 1,2
Marburg 790 1,2
München 814 1,1
Münster 823 1,0
Regensburg 814 1,1
Rostock 791 1,2
Saarbrücken 792 1,2
Tübingen 798 1,2
Ulm 792 1,2
Würzburg 795 1,2

Quelle: hochschulstart.de

NC Zahnmedizin – Alternative Zusätzliche Eignungsquote

Alternativ kommt für weitere 10 Prozent der Studienplätze die sogenannte Zusätzliche Eignungsquote (kurz: ZEQ) in Frage. Hierbei sind die Hochschulen verpflichtet, ein Zehntel ihrer zur Verfügung stehenden Plätze komplett unabhängig von jeglichen Schulnoten zu vergeben. Das Abitur zählt dabei also nicht. Der ZEQ liegt ein Punktesystem zugrunde, in welchem man maximal 100 Punkte erreichen kann. Wofür es jedoch Punkte gibt, dürfen die einzelnen Universitäten selbst festlegen. Beispielsweise werden Studierfähigkeitstest (z. B. TMS, HAM-Nat), abgeschlossene Berufsausbildungen oder bildungsbezogene Preise honoriert. Einen Bonus für abgeleistete Wartesemester gibt es mittlerweile nicht mehr.

Die dritte Alternative beim Zahnmedizin-NC: Auswahlverfahren der Hochschulen

Insgesamt 60 Prozent der dem Zahnmedizin-NC unterliegenden Studienplätze können schließlich nach Kriterien vergeben werden, die die einzelnen Hochschulen festlegen und ergänzend zu den Abiturnoten anwenden. Da die Kriterien von den Hochschulen selbst definiert werden, sind hierzu keine allgemeingültigen Aussagen möglich. Vielmehr ist es notwendig, sich jeweils nach den Kriterien für eine bestimmte Hochschule oder Universität zu erkundigen.

Jedoch ist auch für einige Hochschulen selbst die Durchschnittsnote beim Abitur eines der wichtigsten Auswahlkriterien. Nichtsdestotrotz muss innerhalb des AdH auch mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium sowie ein studienspezifischer Eignungstest Anwendung finden. Wie bei der ZEQ gibt es auch hier ein Punktesystem mit maximal 100 Punkten, die etwa für das Ergebnis im TMS, abgeschlossene Berufsausbildungen oder absolvierte Dienste (z. B. FSJ) vergeben werden.

Zahnmedizin NC: Dafür gibt es Punkte im AdH

In Berlin werden zum Beispiel im Rahmen des AdH maximal 20 Punkte für die Abiturnote sowie höchstens 60 Punkte für den TMS vergeben. Bis zu 20 Pluspunkte gibt es darüber hinaus für einen anerkannten Dienst.

In der folgenden Tabelle sind einmal die Punktzahlen dargestellt, mit denen das letzte Zulassungsangebot im vergangenen Sommersemester 2025 erreicht werden konnte (bei mehr als einem Wert gibt es mehrere Unterquoten). Infos dazu, wofür die einzelnen Hochschulen Punkte vergeben, gibt es bei den jeweiligen zahnmedizinischen Fakultäten oder bei Hochschulstart.

Hochschule Punktzahl
Berlin, Charité 64,6
Erlangen-Nürnberg U 54,5
Frankfurt am Main U 54,8
Freiburg U 49,6
Giessen U 51,4
Göttingen U 56,7
Köln U 54,5
Mainz U 53,0
Marburg U 52,2
München U 47,1
Münster U 56,6
Regensburg U 52,1
Tübingen U 52,2
Würzburg U 52,3

In der nachfolgenden Tabelle sind außerdem die Punktzahlen aufgelistet, die im Wintersemester 2024/25 für ein Zulassungsangebot für Zahnmedizin über das adH benötigt wurden.

Studienort Punktegrenze
Aachen 48,8
Berlin 63,4
Bonn 51
Dresden 47,7
Düsseldorf  54,3 / 73,7
Erlangen-Nürnberg 51,0
Frankfurt/Main 51,8
Freiburg 46,9
Gießen 48,1
Göttingen 55,2 / 64,2
Greifswald 61,1 / 77,8 / 79,3
Halle-Wittenberg 51,3
Hannover 59,7 / 53,7
Hamburg 56,9
Heidelberg 49,9
Jena 55,4 / 55,5 / 75,8
Kiel 48,5
Köln 50,5
Leipzig 50,1
Mainz 49,1
Marburg 48,6
München 45,5
Münster 53,8
Regensburg 49,5
Rostock 51,2 / 61,1
Saarbrücken 58,6 / 54,3 / 56,0
Tübingen 50,3
Ulm 49,3
Würzburg 50,2

Quelle: Hochschulstart

Darüber hinaus interessieren sich die Hochschulen auch für eventuell bereits abgeschlossene Berufsausbildungen und erworbene Praxiserfahrungen, insbesondere natürlich in medizinischen oder pflegerischen Berufen. Wer den Numerus Clausus Zahnmedizin nicht erfüllen kann, findet hier weitere Infos zu wichtigen Ausbildungsberufen, die eine positive Wirkung auf die Bewerbung für das Studium haben:

  • Medizinische/r Fachangestellte/r
  • Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Krankenschwester
  • Altenpfleger/in

Neben den abgeschlossenen Ausbildungen in medizinischen Berufen sind auch geleistete Dienste (Wehrdienst, Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr) vorteilhaft.

An der Universität Greifswald kommt zum Beispiel im AdH ein persönliches Interview zum Einsatz, mit dem man innerhalb einer Unterquote einen Großteil der Punkte sammeln kann.

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