
Der Beruf als freiberufliche Krankenschwester ist ein Gesundheitsfachberuf und umfasst die Pflege, Betreuung und Beratung von Pflegebedürftigen. Alle wichtigen Informationen zum Beruf, Gehalt und wie man passende Jobs und Aufträge erhält, gibt es in folgendem Artikel.
Der Beruf als freiberufliche Krankenschwester
Die Bezeichnung als „Krankenschwester“ ist heutzutage nicht mehr aktuell und lautet mittlerweile korrekt Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Somit zählt die Krankenschwester zu den freiberuflichen Pflegekräften. Die betreuten Pflegebedürftigen können von der freiberuflichen Krankenschwester im stationären als auch im ambulanten Umfeld behandelt werden. Neben dieser Pflege gehört auch die Assistenz von behandelnden Ärzte in das Aufgabengebiet.
Alle Infos zu den Voraussetzungen, der Ausbildung, dem Gehalt und dem Beruf von angestellten Krankenschwester gibt es in unserem Artikel: Krankenschwester: Ausbildung, Beruf und Gehalt
Freiberufliche Krankenschwestern üben prinzipiell das gleiche Aufgabenfeld aus, arbeiten jedoch in befristeten Verträgen auf Honorarbasis. Große Kliniken betreiben dies gerne im Bereich der Operationen oder Stationsdienste. Auch als Freiberufliche gibt es jedoch generell identisch zu den Angestellten verschiedene Arbeitsorte wie Pflegedienste, Krankenhäuser, Alten-, Wohn- und Pflegeheime.
Wie viele freiberufliche Pflegekräfte gibt es?
Im Jahr 2015 gab es laut statistischem Bundesamt im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe etwa 1.042 Millionen Beschäftigte. Davon waren 549.000 in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt.
Generell gab es in 2015 insgesamt 1.309 Millionen (2016: 1.344 Millionen) Selbstständige in freien Berufen. Davon waren 139.000 "andere freie Heilberufe" zu denen auch die freiberuflichen Krankenschwestern zählen.
Voraussetzungen zur freiberuflichen Pflegekraft
Generell sind die Voraussetzungen zur freiberuflichen Pflegekraft, unabhängig von der positiven Einstellung zum Pflegeberuf, ähnlich zu anderen Selbstständigen.
Mitzubringen sind folgende Eigenschaften:
- Ausbildung und Kenntnisse im Beruf der Pflege
- Grundwissen zur Freiberuflichkeit (Werbung, Steuern, Bürokratie)
- Risikobereitschaft
- Organisation
- Einsatzwille
Gründe für die Arbeit als freiberufliche Krankenschwester
Positive Aspekte & Vorteile
Im Mittelpunkt einer selbstständigen Arbeit steht die Unabhängigkeit und einhergehende Freiräume bei der Lebensgestaltung. Wesentliche Vorteile sind:
- Autonomiegewinn
- Volle Vergütung von geleisteten Überstunden
- Flexible Arbeitszeiten
- Zunahme an Lebensqualität
- Höhere Verdienstmöglichkeiten
- Selbstständige Arbeitseinteilung
- Höhere Wertschätzung der Arbeit
- Erweiterung des Horizonts, der Fähigkeiten und der Qualifikationen
Negative Aspekte & Nachteile
Durch das wirtschaftliche Risiko und die wechselnden Arbeitgeber entstehen jedoch auch Nachteile, mit denen nicht jeder einfach umgehen kann. Einschränkungen und Nachteile sind:
- Wechselndes Kollegium
- Wechselnde Arbeitsumgebung
- Unsichere Rechtslage und Gefahr der Scheinselbstständigkeit
- Wirtschaftliche Risiken (Laufende Kosten auch bei keinen Einnahmen)
- Haftungsfragen
- Fehlende soziale Absicherung
- Routineverlust
Die Zulassung zur freiberuflichen Krankenschwester
1 Gesundheitsamt
Der erste Schritt ist die Anmeldung als freiberufliche Pflegekraft beim Gesundheitsamt. Hierfür muss das jeweilige Gesundheitsamt der Region kontaktiert werden und via Formular angefragt werden. Unter www.gesundheitsaemter-deutschland.de/ gibt es eine Liste der 400 Gesundheitsämter in Deutschland.
2 Berufsgenossenschaft
Der nächste Schritt ist die Anmeldung der Freiberuflichkeit bei der Berufsgenossenschaft - um genau zu sein, bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege).
3 Finanzamt
Auch das Finanzamt benötigt vom angehenden Freiberufler Bescheid, dass eine Tätigkeit als Freiberuflich begonnen wird. Dies ist keine Gewerbeanmeldung!
4 Betriebshaftpflichtversicherung
Ratsam ist definitiv eine Betriebshaftpflichtversicherung, die bereits ab etwa 150 Euro im Jahr abgeschlossen werden kann. Da man Einfluss auf den Gesundheitszustand von Patienten nehmen kann, kann dies zu heiklen Situationen führen.
Scheinselbstständigkeit als selbstständige Krankenschwester
Bei der Arbeit als freiberufliche Krankenschwester besteht eine Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Daher sollte man beachten, dass wenn man über 80 % des Jahres für einen einzigen Arbeitgeber arbeitet, davon ausgegangen wird, dass man unter dem Begriff der Scheinselbstständigkeit arbeitet. Dies bedeutet, dass man von der Deutschen Rentenversicherung anhand verschiedener Kriterien mit einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis eingestuft werden kann.
Der juristische Sachverhalt zwischen dem Status „abhängige Beschäftigung“ und „Selbstständigkeit“ wird in Paragraph 7 des Sozialgesetzbuch definiert. Zwei wesentliche Merkmale der echten Selbstständigkeit sind die Freiheit von Weisungen und die eigene Organisation. Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit gibt es auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Für eine selbständige Tätigkeit sind typische Merkmale die folgenden:
- Leistung auf eigene Rechnung und im eigenen Namen
- Preisautonomie und unternehmerisches Risiko
- Werbung für die angebotenen Leistungen
- Autonome Zeiteinteilung
- Eigener Marktauftritt
Der Auftraggeber / Arbeitgeber sollte daher darauf achten, dass bereits auf den Dienstplänen ersichtlich ist, dass man nicht direkt angestellt ist. Beispielsweise mit einem Vermerk "Freiberufler".
Eine Scheinselbstständigkeit hat zur Folge, dass man Sozialabgaben nachträglich leisten muss und zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht.
Freiberufliche Krankenschwester: Verdienst und Steuer
Auch wenn der Beruf der Krankenschwester statistisch von Patienten hoch anerkannt und geschätzt wird, wie sieht es mit den Verdienstmöglichkeiten als freiberufliche Krankenschwester aus?
In Deutschland liegt ein Verdienst pro Arbeitsstunde bei etwa durchschnittlich 25 Euro. Hochqualifizierte Kräfte können auch bis zu 45 Euro erzielen. Der Vorteil als Freiberufler: Nach der vereinbarten Arbeitszeit werden Überstunden in der Regel zu 100 % Stundensatz je Arbeitsstunde weiter abgerechnet.
Den Verdienst, der nach Arbeitsstunde abgerechnet wird, darf jedoch nicht mit einem Gehalt eines Angestellten gleichgesetzt werden. Es entspricht nämlich dem Umsatz eines selbstständigen Unternehmers. Also müssen aus diesem Stundenlohn auch sonstig anfallende Kosten wie Werbung, Verwaltung und Steuern gezahlt werden.
Nicht zu verachten sind auch nötige Rücklagen, die man als Freiberufler bilden sollte. Denn auch wenn man keine Einnahmen erzielen sollte durch eine schlechte Auftragslage, so muss man für die Sozialversicherung & Co. weiterhin monatlich die nicht unerheblichen Kosten tragen.
Steuer Pflichten für freiberufliche Krankenschwestern
Zu den Steuerarten, die auftreten, gehören:
- Einkommensteuer
- Ggf. Körperschaftssteuer (falls als GmbH oder UG agiert werden sollte)
- Ggf. Gewerbesteuer (sollte keine reine freiberufliche Tätigkeit ausgeführt werden)
- Ggf. Umsatzsteuer (Für Dienstleistungen in der freiberuflichen Pflege werden i.d.R. keine Umsatzsteuern geltend gemacht!)
Gerade die Einkommensteuer ist als Freiberuflich zu beachten und am besten sollte man sich gleich 30-35 % der Einkünfte zur Seite legen für die spätere Steuerzahlung. Die Steuerzahlung erfolgt spätestens mit der ersten Steuererklärung.
Stellen und Aufträge als freiberufliche Krankenschwester finden
Gleich zu den wachsenden Zahlen von freiberuflichen Pflegekräften, wächst die Anzahl von Vermittlungsagenturen für diese Sparte jährlich. Solche Agenturen vermitteln zwischen den Arbeitgebern und Freiberuflern. Zum Teil der Vermittlung gehört ebenfalls die administrative Arbeit dahinter. Die Vergütung der Dienstleistung wird in der Regel als Vermittlungsprovision vom Arbeitgeber getragen.
Unterstützend dazu gibt es auch Verbände wie den Bundesverband der freiberuflichen Pflegefachkräfte (BVFPK). Die BVFPK möchte ein Netzwerk aus Freiberuflern und Arbeitgebern schaffen und somit die Auftragssuchenden stärken.
Neben Vermittlungsagenturen und Verbänden gibt es einige Stellenbörsen, die sich auf Pflegeberufe spezialisieren. Neben Ärztestellen wird auch praktischArzt in der Zukunft regelmäßig über Möglichkeiten in dieser Sparte informieren.