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praktischArzt » Magazin » Medizinstudium » Versorgungsstärkungsgesetz – Gut gemeint, schlecht gemacht?

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Versorgungsstärkungsgesetz – Gut gemeint, schlecht gemacht?

Am 5. März 2015 wurde  der Gesetzesentwurf zu Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung („Versorgungsstärkungsgesetz“) zur Beratung im Bundestag vorgelegt. Laut Bundesminister Herman Gröhe soll der Gesetzesentwurf dazu dienen, besonders im ländlichen Raum eine gute medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten und mehr Ärzte dazu zu motivieren, sich in diesen Regionen anzusiedeln. 

Im Einzelnen soll etwa ein Fonds zur Förderung der Niederlassung im ländlichen Raum eingerichtet und die Fördermöglichkeiten erweitert werden.  Der Aufbau medizinischer Versorgungszentren soll aktiv weiterentwickelt werden. Auch sollen Ärzte künftig genau dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung gebraucht werden. Praxen in überversorgten Gebieten sollen nur noch in Ausnahmefällen nachbesetzt werden.

So weit, so gut. Angesichts heillos überlaufener Praxen im ländlichen Raum und Landärzten, die täglich an die Grenzen ihrer Kapazitäten stoßen, erscheint so ein Gesetzesentwurf durchaus sinnvoll. Und wer schon einmal das Unglück hatte, die Notaufnahme eines kleinen Kreiskrankenhauses mit großem Einzugsgebiet aufsuchen zu müssen, der weiß: Hier muss etwas geschehen. Die Qualität und Erreichbarkeit medizinischer Versorgung darf keine Frage des Wohnorts sein.

Starke Kritik am Gesetzesentwurf übt jedoch die Freie Ärzteschaft: Ihre Einwände und Vorschläge hätten keine erkennbaren Spuren am Gesetzesentwurf hinterlassen, so der Vorsitzende Wieland Dietrich. Es wird befürchtet, dass das Versorgungsstärkungsgesetz die ärztliche Tätigkeit noch weiter reglementiert, bürokratisiert und bevormundet. Schon jetzt nehmen Dokumentations- und Papierarbeiten für Gesetzgeber und Krankenkassen den Ärzten wertvolle Zeit, die ihnen für ihre Patienten fehlt. Dass der Trend sich nun weg von Arztpraxen und unabhängiger Medizin und hin zu Konzernmedizin und Überwachung entwickeln soll, behagt den Ärzten nicht. Ebenso wenig wie die geplante verschärfte Reglementierung der Niederlassung in einer Praxis.
Dass inzwischen mehr als 15.000 Ärzte in Deutschland rein privat tätig sind, und sich somit dem Einfluss und den Restriktionen der gesetzlichen Krankenkassen entziehen, spricht eine eigene Sprache. Das Bedürfnis nach einer unabhängigen Berufsausübung ist groß. Viele Ärzte sehen die Behandlungsqualität und die Arzt-Patienten-Beziehung unter dem Druck der Krankenkasse leiden. In starren Behandlungsvorschriften und knapp bemessenen Budgets und Zeitfenstern für den einzelnen Patienten bleibt eben zu wenig Raum für Gespräche und eine gute, individuelle Therapieplanung.

Fazit: Die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern ist notwendig. Ein Gesetz zu forcieren, dass von Ärzten weder mitentwickelt noch mitgetragen wird, kann aber keine gute Lösung sein.

 

Bildnachweis: Scales of Justice via photopin (license)

Autor
praktischArzt
Redaktionsteam
Veröffentlicht am: 24.03.2015
Themen: Alle Themen, Medizinstudium, Assistenzarzt, Facharzt

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