Kurz gesagt fördert der Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Laut Tarifvertrag stehen Euch hierzu bei einer Ganztagsstelle 6,65 Euro mtl. von Eurem Arbeitgeber zu (bei einer Halbtagsstelle entsprechend 50% davon). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass dieser Betrag leider oftmals durch Unwissenheit oder auch Bequemlichkeit nicht in Anspruch genommen wird und dadurch das Geld verschenkt wird. Das muss nicht sein!
Wie funktioniert nun das VL-Sparen?
Nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz erhält eine Sparzulage, wer durch seinen Arbeitgeber zugesagte Sparbeiträge, die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen (VL), in genau festgelegter Weise, i.d.R. in einen bestimmten Investmentfonds und/oder Bausparvertrag anlegen lässt.
Unter gewissen Voraussetzungen erhaltet Ihr noch zusätzlich vom Staat einen Zuschuss. Das Geld muss dann mindestens 7 Jahre festgelegt werden, damit Ihr die staatliche Förderung erhaltet. Bei vorzeitiger Auflösung entfällt diese Förderung, jedoch nicht bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
Der zusätzliche staatliche Zuschuss auf VL-Beiträge wird allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen in der genannten Höhe gewährt:
- 20% bis 400 € Anlagebetrag im Jahr für eine Anlage in einem Investmentfonds
(maximale Förderung: 80,00 € p.a.)
Einkommensgrenze:
Zu versteuerndes Einkommen
und
- 9% bis 470 € Anlagebetrag im Jahr für eine Anlage in einem Bausparvertrag
(maximale Förderung: 42,30 € p.a.)
Einkommensgrenze:
Zu versteuerndes Einkommen
Die höchste staatliche Sparzulage beläuft sich somit auf insgesamt 122,30 € p.a. Diese Arbeitnehmersparzulage könnt Ihr mit einem gesonderten Vordruck (Anlage VL) mit der jährlichen Einkommensteuererklärung beantragen.
Freiwillige Zuzahlungen erhöhen Sparbetrag
Durch freiwillige Zuzahlungen aus Eurem Gehalt besteht für Euch die Möglichkeit, den tarifvertraglich zugesagten mtl. Sparbeitrag auch individuell (unabhängig von den staatlich geförderten Höchstbeträgen) zu erhöhen (bei vielen Produktanbietern beträgt der mtl. Mindestbeitrag 35 Euro) und gleichzeitig in beide Anlageformen zu investieren. Die Überweisungen der eigenen, zusätzlichen Sparaufwendungen müssen jedoch ebenfalls stets vom Arbeitgeber erfolgen.
Eine monatliche Auszahlung der VL mit dem Gehalt ist grundsätzlich nicht möglich. Der Zusatzlohn muss in der genannten Weise angelegt werden, ansonsten verfallen diese Leistungen.
Was viele nicht wissen:
Der VL-Zusatzlohn des Arbeitgebers (die o.g. 6,65 Euro mtl.) steht Euch auch dann zu, wenn Euer zu versteuerndes Einkommen über der o.g. Einkommensgrenze liegt und die staatliche Förderung für Euch somit entfällt. Das Geld unterliegt dann keinen zeitlichen Beschränkungen.