Eine positive Unternehmenskultur kann für Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen ein ...

Jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte in Deutschland hat mindestens einmal im Monat weniger als elf Stunden Zeit zwischen Arbeitsende und dem nächsten Arbeitsbeginn. Diese kürzeren Ruhezeiten ziehen psychosomatische Beschwerden nach sich und wirken sich negativ auf die Work-Life-Balance aus. Das zeigt eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Personen mit Berufen im Gesundheitswesen sind besonders häufig von verkürzten Ruhezeiten betroffen.
Im Gesundheitswesen kommt es besonders häufig zu verkürzten Ruhezeiten
Das deutsche Arbeitszeitgesetz legt fest, dass zwischen Arbeitsende und dem nächsten Arbeitsbeginn mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen sollen. In dieser Zeit können sich Vollzeitbeschäftigte erholen und sich um ihre Familie sowie ihre privaten Angelegenheiten kümmern. Allerdings lässt der Gesetzgeber zahlreiche Ausnahmen zu, etwa beim Rundfunk, in der Landwirtschaft und im Gesundheitswesen. Auch in Tarifverträgen können abweichende Regelungen vereinbart werden.
Das führt dazu, dass rund 20 % aller Vollzeitbeschäftigten weniger als elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitsphasen haben. Das zeigt die BAuA-Studie mit dem Titel „Verkürzte Ruhezeiten: Auswirkungen auf die Gesundheit und die Work-Life-Balance“.
Besonders hoch ist der Anteil der Beschäftigten mit verkürzten Ruhezeiten in den Pflegeberufen. 39 % der Vollzeitberufstätigen haben mindestens einmal im Monat weniger als elf Stunden Ruhezeit. Ebenfalls häufig betroffen sind die folgenden Branchen:
- Gastgewerbe: 33 %
- Sicherheitsberufe: 30 %
- Handelsberufe: 24 %
- IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungen: 15 %
- Produktion: 14 %
Kürzere Ruhezeiten führen zu psychosomatischen Beschwerden
Wer nach einer verkürzten Ruhephase wieder zur Arbeit muss, leidet der Studie zufolge häufiger unter psychosomatischen Beschwerden als Beschäftigte mit mindestens elf Stunden Ruhezeit. Zu den Symptomen gehören zum Beispiel Rückenschmerzen, Schlafstörungen und emotionale Erschöpfung. Vollzeitbeschäftige, deren Ruhezeit mindestens einmal im Monat verkürzt ausfällt, geben im Durchschnitt 4,1 Beschwerden an. Beschäftigte mit einer Ruhezeit von mindestens elf Stunden nennen durchschnittlich 3,5 Beschwerden.
Zudem schätzen Beschäftigte mit verkürzter Ruhezeit ihre Work-Life-Balance geringer ein. Gefragt, wie sie ihre Work-Life-Balance auf einer Skala von 1 bis 5 bewerten, vergibt diese Gruppe im Durchschnitt eine 3,3. Beschäftigte mit mindestens elf Stunden Ruhezeit bewerten ihre Work-Life-Balance mit einer 3,7.
Zusammenhang zwischen Wochenarbeitszeit und verkürzten Ruhephasen
In der aktuellen Diskussion um Arbeitszeiten wird unter anderem erwogen, dass Beschäftigte die Arbeit am Nachmittag unterbrechen und am Abend wieder aufnehmen. Auf diese Weise soll sich die individuelle Arbeitszeit anders verteilen, ohne sich zu verlängern. Die BAuA-Studie zeigt allerdings, dass eine verkürzte Ruhezeit in der Realität häufig mit langen Arbeitszeiten und Überstunden einhergeht. Wer länger arbeitet, hat auch ein größeres Risiko, eine Ruhezeit von elf Stunden zu unterschreiten.
Von den Beschäftigten, die 48 oder mehr Stunden in der Woche arbeiten, geben 42 % an, verkürzte Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitsphasen zu haben. Unter den Beschäftigten mit 37 bis 45 Stunden Wochenarbeitszeit sind es dagegen nur 15 %. Von den Beschäftigten, die mehr als zwei Überstunden pro Woche einlegen, haben 28 % verkürzte Ruhezeiten. Bei den Beschäftigten mit weniger als zwei Überstunden in der Woche sind es elf %.
Fazit: BAuA warnt vor einer Absenkung des Mindeststandards
Aus den Ergebnissen der Studie schließen die Autoren, dass selbst seltene Unterschreitungen der Mindestruhezeiten einen negativen Einfluss auf die Gesundheit und die Work-Life-Balance haben. Auch für Beschäftigte, die keine schwere körperliche Arbeit ausüben oder flexibel von zuhause arbeiten, sei Erholung von großer Bedeutung, heißt es in der Zusammenfassung. Die BAuA spricht sich daher dafür aus, die Mindeststandards zur Arbeitszeit auch in Zukunft beizubehalten. Ausnahmeregelungen sollten noch stärker in den Blick genommen werden.