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praktischArzt » Magazin » Umfrage Hartmannbund 2020

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Hartmannbund Umfrage Weiterbildung

Umfrage Hartmannbund: Viele Ärzte sind mit ihrer Weiterbildung unzufrieden

Fast alle Ärztekammern in Deutschland haben die neue Musterweiterbildungsverordnung umgesetzt. Dennoch sind viele Ärztinnen und Ärzte mit ihrer Weiterbildung unzufrieden. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Hartmannbunds. Fast ein Drittel der Befragten berichtet etwa, dass die vorgegebenen Feedback-Gespräche nicht stattfinden.

Fast 40 Prozent der Befragten sind mit ihrer Weiterbildung unzufrieden

Sechs Jahre hatten die Vorarbeiten gedauert, im Mai 2018 hat der Ärztetag in Erfurt die Novelle der Weiterbildungsverordnung dann zugestimmt. Das Ziel der Änderungen ist eine kompetenzbasierte Weiterbildung, die einen stärkeren Fokus darauf legt, in welcher Form Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben werden. Mittlerweile haben fast alle Ärztekammern in Deutschland die neuen Vorgaben umgesetzt. Doch wie ist es um die Qualität ärztliche Weiterbildung in der Praxis bestellt? Das wollte der Hartmannbund wissen und hat in seiner jährlichen Umfrage rund 800 Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu Wort kommen lassen.

Das Ergebnis fällt ernüchternd aus. Etwa 40 Prozent der Befragten sind unzufrieden mit ihrer Weiterbildung. Ein Grund dafür ist, dass die Vorgaben der Weiterbildungsverordnung nicht eingehalten werden. So sind die Ausbildungseinrichtungen eigentlich dazu verpflichtet, mit Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung jährlich ein Feedback-Gespräch durchzuführen. Mehr als 30 Prozent der Befragten berichten jedoch, dass ein solches Gespräch bei ihnen nicht stattfindet.

47 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung geben zudem an, dass die Kompetenzvermittlung nicht wie vorgesehen erfolgt bzw. die in der alten Weiterbildungsverordnung vorgegebenen Richtzahlen nicht eingehalten werden. Bei rund 60 Prozent der Befragten werden Rotationspläne nicht umgesetzt.

Größere Zufriedenheit bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten

Umfragen aus früheren Jahren legten bereits strukturelle und organisatorische Probleme bei der ärztlichen Weiterbildung offen. Im Vergleich zu 2019 hat sich zumindest die Zahl der durchgeführten Feedback-Gespräche etwas verbessert. Regelmäßige Weiterbildungsgespräche fanden damals nur bei einem Fünftel der Befragten statt. Dennoch zeigt die aktuelle Umfrage, dass die Vorgaben der neuen Musterweiterbildungsverordnung noch nicht überall in der Praxis angekommen sind.

Große Unterschiede gibt es dabei zwischen den ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten und Medizinern im Krankenhaus. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte äußern sich weitaus zufriedener mit ihrer Weiterbildung als ihre stationär tätigen Kollegen. Weitere Unterschiede gibt es zwischen den Fachrichtungen. Die Mehrheit der Anästhesisten etwa sieht ihre Weiterbildung positiv. Rund 82 Prozent sind zufrieden. Auch Allgemeinmediziner und Kinder- und Jugendmediziner äußert sich weitgehend positiv zu ihrer Weiterbildung. Anders sieht es dagegen in der Inneren Medizin aus. 40 Prozent der angehenden Internisten berichten, dass keine regelmäßigen Feedback-Gespräche stattfinden. Oft fehlt es zudem an Rotationsplänen und an der Förderung des Kompetenzerwerbs. In Folge sind 58 Prozent der Internisten unzufrieden mit ihrer Weiterbildung.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Auch zwischen den Bundesländern gibt es einige Unterschiede bei der Zufriedenheit der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Wer seine Weiterbildung in Niedersachsen absolviert, hat gute Chancen, von regelmäßigen Feedback-Gesprächen zu profitieren. Das ist hier bei 80 Prozent der Befragten der Fall. Insgesamt sind 69 Prozent der angehenden Fachärztinnen und Fachärzte in Niedersachsen mit ihrer Weiterbildung zufrieden. Deutlich niedriger ist diese Quote in Baden-Württemberg. Hier müssen rund 40 Prozent der Befragten auf Weiterbildungsgespräche verzichten.

Hoffnung aufs elektronische Logbuch

Der Hartmannbund fordert angesichts dieser Ergebnisse, dass die in Weiterbildungsordnung vorgegebenen Verpflichtungen auch in der Praxis umgesetzt werden. Große Hoffnungen werden weiterhin in das elektronische Logbuch gesetzt, das ebenfalls in der Novelle der Weiterbildungsverordnung vorgeschrieben ist. Im sogenannten eLogbuch sollen angehende Fachmediziner die absolvierten Weiterbildungsinhalte dokumentieren und sich den erreichten Weiterbildungsstand bestätigen lassen. Dadurch soll eine bessere Nachvollziehbarkeit und Kontrolle der Weiterbildungsqualität gewährleistet werden.

Autor
praktischArzt
Redaktionsteam
Veröffentlicht am: 30.11.2020
Themen: Alle Themen, Karriere, News und Politik, Medizinstudium, Assistenzarzt

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