
Wer einen Trisomie-Bluttest während der Schwangerschaft durchführen lassen möchte, kann die Kosten unter Umständen künftig von Krankenkassen erstattet bekommen – so der neue Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Voraussetzungen sind aber streng geregelt.
Trisomie-Bluttest zur Kassenleistung
Schwangere können bei Verdacht auf eine Chromosomenstörung einen Bluttest durchführen lassen. Die Kosten müssen gesetzlich Versicherte dafür nicht tragen, wenn sie den Kriterien entsprechen, die der Gemeinsame Bundesausschuss für eine Kostenübernahme durch Kassen festgelegt hat.
Erstattet werden die Kosten für einen Bluttest nämlich nur dann, wenn es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt. Zur Risikogruppe gehören Frauen ab 35 Jahren und Schwangere, bei denen in der Vergangenheit bereits eine Abweichung der Chromosomen im kindlichen Erbgut zu finden war. Gibt es gravierende Auffälligkeiten in den ersten Schwangerschaftswochen, ist das ebenfalls ein möglicher Grund für eine Blutuntersuchung.
Die strengen Voraussetzungen sollen dazu dienen, dass ein vorgeburtlicher Bluttest nicht zur Routinemaßnahme wird. So soll die Selektierung ungeborener Babys mit Behinderung nicht gefördert werden, wie der Vorsitzende des Bundesauschusses erklärt. Vielmehr gehe es darum, dass in bestimmten Ausnahmefällen Klarheit durch einen Bluttest geschaffen werden könne.
Wie ist die Vorgehensweise?
Vor einer Untersuchung des Blutest erfolgt eine Beratung durch einen Arzt. Auch die schriftliche Einverständniserklärung der Schwangeren ist notwendig. Das Vorgehen ist im Gendiagnostik-Gesetz festgehalten. In der Regel kann der Test erfolgen, sobald die werdenden Mütter die zehnte Schwangerschaftswoche erreicht haben.
Um Spuren des Erbguts analysieren zu können, welches das Ungeborene in sich trägt, wird der Schwangeren etwas Blut aus der Vene entnommen. Eine vorliegende Trisomie kann anhand der Menge an Chromosomenteilchen festgelegt werden. So deutet ein Überschuss an Chromosomen der Marke 13, 18 und 21 auf eine mögliche Störung des Erbguts hin. Das ist der Fall, wenn die jeweiligen Chromosomen dreifach vorhanden sind.
Schwangere, die sich testen lassen, müssen einige Tage bis Wochen auf das Ergebnis der Analyse warten. Als Richtwert werden häufig zwei Wochen genannt. Dabei erfolgt das Sichten der Blutprobe und eine Qualitätskontrolle.
Für wen eignet sich ein Bluttest?
Im Grunde ist ein Bluttest unbedenklich und sicher, da es sich um einen nicht invasiven Eingriff (ein Verfahren, das in den Körper einer Frau eingreift) handelt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen ein Test unwirksam sein kann. So können beispielsweise einige Bluttest-Formen nicht durchgeführt bei Schwangeren, die
- mit dem werdenden Vater blutsverwandt sind
- eine Knochenmarkstransplantation haben vornehmen lassen
- Drillinge bzw. Mehrlinge erwarten
Gibt es Risiken?
Die nicht invasive Pränataldiagnostik mittels Bluttest stellt keine Gefahr für das Ungeborene dar. Das Blut der Mutter reicht aus, um eine Analyse durchführen zu können. Grund hierfür sind die Blutspuren des Babys, welche bereits im Venenblut der Mutter zu finden sind und Aufschluss über mögliche Trisomien geben können.
Bedenken gibt es hingegen bei einer Fruchtwasseruntersuchung, welche ebenfalls zur Erkennung von Trisomien angewandt werden kann. Denn bei der invasiven Methode dringt eine Nadel in den Körper der Frau ein, damit Fruchtwasser für eine Untersuchung entnommen werden kann. Obwohl das Vorgehen sehr genaue Ergebnisse liefern kann, ist es mit Risiken und Komplikationen verbunden. Folgen der Untersuchung können zum Beispiel Blutungen, Verletzungen am Ungeborenen oder sogar Fehlgeburten sein.
Die sogenannte Amniozentese findet ab der 14. Schwangerschaftswoche statt und eignet sich ebenfalls für Schwangere, die mit einer Abweichung der Chromosomen rechnen – beispielsweise durch eine familiäre Vorbelastung oder auffälligen Ergebnissen aus vergangenen Schwangerschaften.
Wie hoch sind die Kosten und wo wird ein Test durchgeführt?
Mittlerweile gibt es in Deutschland mehrere Anbieter, bei denen Schwangere den Bluttest durchführen lassen können. Eine ärztliche Beratung ist sinnvoll, um im ersten Schritt herauszufinden, ob ein Test notwendig ist und wo dieser durchgeführt werden kann. Auch Krankenkassen beraten Schwangere, die sich für eine Kostenübernahme interessieren. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 150 Euro bis 550 Euro, wenn diese von Schwangeren selbst getragen werden und variieren von Anbieter zu Anbieter.
Was, wenn das Ergebnis auffällig ist?
Wer ein auffälliges Ergebnis erhält und generell mit einem hohen Risiko einer Chromosomen-Abweichung belastet ist, kann sich nach einer Blutuntersuchung für eine invasive Methode entscheiden (Chorionzotten-Biopsie oder Amniozentese) zur Absicherung der Testergebnisse. Wichtig ist, dass Schwangere sich dabei über die Risiken einer möglichen Fehlgeburt oder anderen Komplikationen im Mutterleib bewusst sind und sich gründlich beraten lassen.
Tests sollten nur bei Notwendigkeit durchgeführt werden, um das Ungeborene nicht unnötig zu gefährden. Generell gilt: Bluttests können bei der Trisomie 21 ein sicheres Ergebnis (99 Prozent) liefern, worauf Hersteller der Tests hinweisen. Bei anderen Störungen des chromosomalen Erbguts liegt die Erkennungsrate niedriger.
Fazit
Wer zur Risikogruppe der Schwangeren gehört und gesetzlich versichert ist, kann die Kosten (voraussichtlich Ende 2020) für einen Trisomie-Bluttest von den Kassen erstattet bekommen. Der Test ist ein nicht invasiver Eingriff und stellt – in bestimmten Fällen und bei einem hohen Risiko – eine geeignete Alternative zur Fruchtwasseruntersuchung dar.