Als Arztzeit bezeichnet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Zeit, die ...

Wahrscheinlich sind fast alle Blogleser von praktischArzt bereits mitten im Medizinstudium oder haben dieses bereits beendet. Für zukünftige Kollegen wurden allerdings erst vor einigen Tagen die Zulassungsbescheide für das Studium verschickt. Der Numerus Clausus für den Einstieg in die Humanmedizin lag erneut bei 1,0 oder entsprechend schlechterer Abitursnote bei ca. 12 Wartesemestern.
Klar ist, dass bei bundesweit 45.000 Bewerbern für 9.000 Studienplätze die meisten leer ausgehen und weiter auf einen Studienplatz warten müssen.
Schon seit Jahren gibt es die Möglichkeit einen Studienplatz in der Humanmedizin einzuklagen und von dieser Methode wird auch weiterhin Gebrauch gemacht. Aktuell griff Focus online das Thema auf und erklärt, warum eine Klage überhaupt möglich ist bzw. was man dabei beachten muss.
Möglich mache eine Klage erst der Artikel 12 des Grundgesetzes, der das Recht auf eine freie Berufswahl garantiert.
Grundvoraussetzung für eine Klage ist, dass sich der Kläger zuvor regelgerecht für das Medizinstudium beworben und eine Absage erhalten hat.
Damit eine Klage erfolgreich sein kann, muss der Kläger einen formlosen Kapazitätsantrag an die Universität stellen, dass man sich für einen Studienplatz außerhalb der festgelegten Aufnahmekapazität bewirbt. Im Endeffekt wirft man der Universität vor, dass nicht alle Plätze über das reguläre Aufnahmeverfahren besetzt wurden und die Uni nicht alle Ressourcen und Kapazitäten ausgenutzt hat.
Die Universität wiederum muss diesen Vorwurf widerlegen. Das Gericht prüft, ob die Hochschule Kapazitäten richtig berechnet hat und falls nicht, muss Sie ggf. weitere Studienplätze freigeben.
Um die Chancen für eine Klage zu erhöhen, werden häufig Anträge an mehrere Universitäten gestellt. Hiermit verbunden sind allerdings auch höhere Kosten. Viele Anwälte haben sich mittlerweile auf Studienplatzklagen spezialisiert und es fallen für den Kläger pro Universität Kosten von ca. 1000-1500 Euro an. Insgesamt werden so schnell 10.000-20.000 Euro fällig. Hier zeigt sich, dass ein möglicher Start in das Medizinstudium über den Anwalt nur gut betuchten Abiturienten möglich ist.
Außerdem hat man trotz hoher Kosten keine Garantie, dass die Klage erfolgreich ist. Im Internet findet man über die Erfolgschancen keine gesicherten Informationen. Auf manchen Seiten ist von einer 3-prozentigen Chance die Rede das Studium über den Rechtsweg zu beginnen.
Mittlerweile lassen sich viele Universitäten ebenfalls von Anwälten rechtlich vertreten, um den Ansturm der Klagewilligen entgegenzuwirken. Dabei scheinen die Unis unterschiedlich gut gerüstet zu sein.
Laut Focus online gingen z.B. in den letzten drei Jahren an der Ludwig-Maximillians-Universität München pro Semester 600-700 Kapazitätsanträge ein. Da die Uni allerdings alle Kapazitäten erfüllte, war keine Klage erfolgreich.
Was denkt ihr über das Thema „Studienplatz einklagen“? Ist es erschreckend genug, dass manch einer in Deutschland aufgrund der Ausbildungssituation sich überhaupt einklagen muss oder findet ihr diese „Auslese“ der Studenten gut für den Standort Deutschland und daher Klagen aus unpassend?
Quelle: Focus Online (Montag 18.08.2014)