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Die Strahlenschutzverordnung

Die Strahlenschutzverordnung

Ein Thorax hier, ein angeknackster Knöchel da: Röntgenbilder anzufordern gehört im Klinikalltag zum täglichen Brot. Was viele aber nicht wissen: Nicht jeder Arzt hat automatisch die Berechtigung, einen Röntgenschein auszufüllen und zu unterschreiben. Die Strahlenschutzverordnung kommt ins Spiel.

Berechtigung zum Röntgen

Auch wenn es in der Praxis oft anders aussieht: Nach § 24 Abs. 1 RöV (Röntgenverordnung) „Berechtigte Personen“ darf die Anwendung von Röntgenstrahlen auf einen Menschen grundsätzlich nur unter der Verantwortung eines Arztes mit einer Fachkunde im Strahlenschutz erfolgen, bzw. dürfen Röntgenuntersuchungen nur von einem Arzt mit Fachkunde veranlasst bzw. angeordnet werden.

Als Jungmediziner in die Röntgenfachkunde?

Vor der Röntgenfachkunde muss die sogenannte Röntgensachkunde erworben werden. Die Sachkunde beinhaltet theoretisches Wissen und praktische Erfahrungen, die arbeitstäglich, also im Rahmen des normalen Krankenhausalltags erworben werden sollen.

In den Mindestanforderungskatalogen der Landesärztekammern ist die Anzahl und Art der Röntgendiagnostik und Befundung festgelegt, die für die Sachkunde erforderlich ist. Anhand dieses Katalogs muss ein Jungmediziner die von ihm unter Aufsicht durchgeführte Röntgendiagnostik dokumentieren. Anschließend wird von dem anleitenden Arzt (der im Besitz einer Röntgenfachkunde sein muss) ein Zeugnis ausgestellt, welches bei der Landesärztekammer eingereicht werden muss. Zusätzlich muss ein „Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte“ absolviert werden, der über ein Wochenende geht.

Ausbildung inklusive praktischer Erfahrung

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz wird in der Regel durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung (damit ist das Medizinstudium gemeint) durch praktische Erfahrung (das ist die Röntgensachkunde) und die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen erworben. Ebenso wie die Sachkunde wir die Fachkunde von der zuständigen Landesärztekammer geprüft und bescheinigt, und muss dann alle 5 Jahre durch einen Aktualisierungskurs erneuert werden.

Mit „Empfehlung“ den Stationsalltag meistern

Und wie meistert man als Jungmediziner ohne Fachkunde den Stationsalltag?
Hierfür gibt es einen Formulierungstrick:

Laut den Ärztekammern ist für das Ausfüllen von Röntgenscheinen die Fachkunde im Strahlenschutz nicht zwingend notwendig, wenn es sich dabei nur um eine „Empfehlung“ handelt, und sichergestellt ist, dass ein fachkundiger Arzt (nämlich der Radiologe) im Anschluss die rechtfertigende Indikation stellt, die Durchführung der Röntgenuntersuchung veranlasst und die Befundung vornimmt.

Eine Möglichkeit wäre es also, auf den Schein zu schreiben: „Erbitte Röntgen-Thorax in zwei Ebenen bei Verdacht auf Lungenödem, bitte um Prüfung der Indikation durch Facharzt der Radiologie, da ich selbst keine Fachkunde besitze.“

Alles klar? Wir wünschen viel Erfolg bei Erwerb der Sach- und Fachkunde!

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Bildnachweis: 254of365[NTR23] via photopin (license)

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Redaktion
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Redaktionsteam
Veröffentlicht am: 27.03.2016
Themen: Alle Themen, Assistenzarzt/-ärztin, Facharzt/-ärztin
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