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praktischArzt Magazin Rettungsdienst-Reform: Pläne und Reaktionen

Rettungsdienst-Reform: Pläne und Reaktionen

Rettungsdienst Reform
Zuletzt aktualisiert: 07.11.2023
Themen: News
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Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat die Reformvorschläge der Regierungskommission Krankenhaus vorgestellt. Darin enthalten sind auch Pläne für die Reform des Rettungsdienstes. In diesem Beitrag werden einige dieser Reformpunkte näher beleuchtet und gegensätzliche Standpunkte dargestellt. Damit wird ein Einblick in die aktuelle Diskussion um die geplanten Veränderungen im Gesundheitswesen gegeben.

Chronologischer Überblick

Die Notwendigkeit einer Reform des Rettungsdienstes steht seit vielen Jahren auf der gesundheitspolitischen Agenda in Deutschland. Im vergangenen Jahr kritisierte Professor Andreas Gries, ein Vertreter der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), während eines Kongresses die geplanten „Strukturen Klinische Akut und Notfallmedizin“. Er betonte, dass die geplante Reform eher unkoordiniert und oberflächlich sei, und keine echten strukturellen Verbesserungen mit sich bringe. In seiner Rede fügte der Professor hinzu: „Der große Wurf ist uns noch nicht gelungen.“

Bereits im Sommer 2018 hat der Sachverständigenrat (SVR) sein Gutachten „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das Gutachten schlug die Einführung folgender Konzepte vor:

  • Gemeinsame Rettungsleitstelle
  • Integriertes Notfallzentrum
  • Rettungsdienst

Alle drei Punkte sollten sich mit der Frage befassen, wie Patienten/-innen, die eine Notfallversorgung benötigen, am besten behandelt werden und wer sich darum kümmern sollte. Die Umsetzung der Pläne wurde jedoch durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie vorübergehend auf Eis gelegt.

Klare Strukturen

Prof. Dr. Karl Lauterbach betonte im September dieses Jahres, dass der Rettungsdienst dringend „klare Strukturen“ benötige. Dazu gehören vor allem einheitliche Anforderungen an die Organisation, den Leistungsumfang, die Qualität und die Vergütung des Rettungsdienstes. Nach einer Stellungnahme der Regierungskommission sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Rettungsdienst in den Bundesländern sehr unterschiedlich. In jedem Bundesland existieren eigene Rettungsdienstgesetze, die oft unterschiedliche Regelungen für die Organisation, Durchführung und Finanzierung des Rettungsdienstes festlegen. In der vorliegenden Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass es derzeit etwa 300 eigenständige Rettungsdienstbereiche gibt. Diese sind mit ungefähr 240 Leitstellen verbunden und werden durch 13 verschiedene Organisationsformen strukturiert.

Aufgaben zugewiesen

Die Notwendigkeit, dass der Rettungsdienst im Notfall schnell und zielgerichtet Hilfe leisten muss, betonte Bundesgesundheitsminister. Eine künftige Regelung des Rettungsdienstes im Sozialgesetzbuch V wird von der Kommission angestrebt. Bei der Regelung sollen Aspekte wie die Effizienz der Leitstelle, die lokale Notfallversorgung, der Notfalltransport sowie ergänzende Angebote wie pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention berücksichtigt werden.

Im Rettungsdienst wird ein neues Personalmanagement eingeführt, das die Befugnisse von Notfallsanitätern erweitern soll, damit sie fortgeschrittenere medizinische Maßnahmen ergreifen können. Dieses Modell hat sich bereits in Ländern wie den USA und Großbritannien bewährt. Qualifizierte Notfallsanitäter/innen, die den Status „Advanced Paramedic Practitioner“ erreichen, sollen in der Lage sein, den derzeitigen Notarztdienst zu übernehmen und nur bei Bedarf auf spezialisierte ärztliche Ressourcen zurückzugreifen. Nur in besonders komplizierten Fällen sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Neben einheitlichen Qualitätsstandards für den Rettungsdienst in allen Bundesländern hebt der Vorschlag der Regierungskommission zur Reform des Rettungsdienstes folgende wichtige Punkte hervor:

  • Ein digitales Echtzeit-Register wird aufgebaut, um vorhandene Ressourcen zu verwalten und die Patientenlenkung zu verbessern.
  • Erste-Hilfe-Kurse werden in Schulen und am Arbeitsplatz verpflichtend angeboten und durch Ersthelfer-Apps unterstützt.
  • Öffentlich zugängliche Defibrillatoren werden flächendeckend installiert.
  • Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt durch die Vergütung von Leistungen wie Leitstellenbetrieb, Notfallversorgung und Notfalltransport durch Krankenkassen. Die Vergütung basiert auf Vorhalte- und Leistungsanteilen und wird durch regionale Anpassungsfaktoren ergänzt.

Stimmt jeder zu?

Die vom Ministerium vorgeschlagenen Reformen werden von einigen Experten skeptisch betrachtet. Die Idee, Notfallsanitäter/innen bis zum Status eines „Advanced Paramedic Practitioner“ weiterzubilden, wurde von Dr. Florian Reifferscheid, dem Vorsitzenden der BAND (Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands), stark kritisiert. Er argumentiert, dass es viele Jahre dauern würde, entsprechende Schulungen für Rettungssanitäter/innen umzusetzen. Zusätzlich befürchtet er, dass eine verstärkte Einsatzübernahme durch hochqualifizierte Notfallsanitäter im Zuge der Rettungsdienstreform zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung führen könnte.

Marco König, Vorstand des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V., hingegen ist der Meinung, dass Ärzte/-innen in den meisten Rettungseinsätzen, die derzeit von Notfallsanitätern/-innen und Ärzten/-innen gemeinsam durchgeführt werden, selten erforderlich sind. Er betont, dass ein „Advanced Paramedic Practitioner“ nach Abschluss der Qualifikation ähnliche Aufgaben wie ein/e Notfallsanitäter/in übernehmen kann. Marco König ist der Ansicht, dass es besser wäre, den Notfallsanitätern mehr Verantwortung und Handlungsspielraum gegeben werden sollten.

Ein entscheidender Schritt, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, wird die geplante Vernetzung der Rufnummern 112 und 116 117 zu einer gemeinsamen Notfallleitstelle sein. Dies soll sicherstellen, dass den Patienten/-innen nicht nur schnell, sondern auch angemessen geholfen wird. Dies beinhaltet auch die Echtzeitanzeige der verfügbaren Ressourcen und Auslastung der Krankenhäuser, um Transparenz zu gewährleisten, betont Stoff-Ahnis.

Fazit

Insgesamt zeigt der Beitrag, dass trotz unterschiedlicher Vorschläge und kontroverser Diskussionen ein dringender Reformbedarf im Rettungswesen besteht. Die Vielfalt der Meinungen unterstreicht die Komplexität der Situation, die Notwendigkeit einer Modernisierung des Rettungswesens zur Verbesserung der Patientenversorgung bleibt jedoch bestehen.

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Autor
Nodirbek Zaripov
Nodirbek Zaripov
Arzt
Veröffentlicht am: 16.10.2023
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