Der Qualitätsbericht eines Krankenhauses soll in erster Linie Patienten Orientierung bieten. Er hilft aber auch Berufseinsteigern bei der Auswahl ihres zukünftigen Arbeitgebers. Ärzte und Pflegekräfte erfahren unter anderem, wie die Kliniken ausgestattet sind und wie viele Patienten sie in etwa betreuen werden.
Passt der zukünftige Arbeitgeber zu den eigenen Vorstellungen?
Wer sich für die Arbeit in einer der rund 2.000 deutschen Kliniken bewirbt, möchte zunächst herausfinden, ob der potenzielle Arbeitgeber auch zu den eigenen Vorstellungen passt. Die dafür nötigen Informationen finden Bewerber auf der Klinikwebseite. Auch Gespräche mit Kollegen, die bereits in der Klinik arbeiten, geben wichtige Hinweise.
Eine weitere Recherchequelle bilden die strukturierten Qualitätsberichte, die deutsche Kliniken seit 2005 herausgeben müssen. Ausgenommen sind lediglich einige wenige private Krankenhäuser, die keinen Versorgungsvertrag mit einer Krankenkasse abgeschlossen haben. Welche Kriterien in den Qualitätsberichten erfasst werden, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Auftrag des Gesetzgebers fest. Ärzte erfahren so beispielsweise, wie viele Operationen jährlich in ihrem Fachbereich durchgeführt werden und wie es um die technische Ausstattung eines Hauses bestellt ist.
So erhält man Einblick in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft bieten Kliniksuchmaschinen an. Eine weitere Suchmaschine ist die Weiße Liste, welche die Bertelsmann Stiftung in Kooperation mit Patientenorganisationen zur Verfügung stellt. Über diese Suchmaschinen lassen sich die Informationen aus den Qualitätsberichten abrufen.
Die jährlichen Qualitätsberichte selbst finden sich in der Referenzdatenbank des G-BA. Ab dem Berichtsjahr 2012 liegen sie dort im PDF-Format vor. Veröffentlicht werden sie jeweils im Frühjahr, das auf das Erstellungsjahr folgt. Der Bericht für das Jahr 2018 wurde beispielsweise im Jahr 2019 erstellt und im Frühjahr 2020 veröffentlicht.
Welche Kriterien lassen sich aus den Qualitätsberichten ablesen?
Jeder Qualitätsbericht besteht aus drei Teilen:
- A – für das gesamte Krankenhaus geltende Angaben: In diesem Teil finden sich neben den allgemeinen Kontaktdaten unter anderem Angaben zum medizinisch-pflegerischen und zum nicht-medizinischen Leistungsspektrum eines Hauses, zur Anzahl der Betten, zu den Fallzahlen sowie zur personellen Ausstattung.
- B – Angaben zu Fachabteilungen und Organisationsabteilungen: Dieser Teil liefert Informationen zu den durchgeführten Behandlungen und geht unter anderem darauf ein, welche Krankheiten behandelt werden. Außerdem enthält er Angaben über die Häufigkeit bestimmter Operationen pro Jahr.
- C – Maßnahmen und Projekte zur Qualitätssicherung.