Die Aufgabe des Zentralen Belegungsmanagements im Gesundheitswesen ist, den gesamten ...

Vertragsärztinnen oder -ärzte müssen zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung der Patienten bei einem Praxisurlaub für ihre Sprechstunden einen Vertreter organisieren. Genau genommen müssen ambulant tätige Mediziner für jeden Tag ihrer Abwesenheit eine Vertretung einplanen. Dauert der Urlaub länger als eine Woche an, sind sie verpflichtet, dies der Kassenärztlichen Vereinigung mitzuteilen und den Namen der Vertretung anzugeben. Natürlich muss diese darüber Bescheid wissen.
Praxisurlaub – Sicherstellung der Versorgung der Patienten bei Abwesenheit
Vertragsärzte können sich bei einem anstehenden Urlaub vertreten lassen. Das Gleiche gilt bei einer Erkrankung oder Weiterbildung. So kann die Vertretung auch kurzfristig notwendig werden. Doch wichtig ist immer eine Abstimmung, denn bei Vertragsärzten ist ein Urlaub keine Privatsache. Eine frühzeitige Organisation erleichtert einiges. Dies hilft dabei, dass man entspannt und ohne Stress in den Urlaub gehen kann. Am besten beginnt man mindestens vier Wochen davor mit der Vorbereitung. Die Abwesenheitstage müssen in der Quartalsabrechnung angegeben werden.
Wer übernimmt die Vertretung bei einem Praxisurlaub?
Ein Kollege übernimmt meist die Vertretung. Eine andere Praxis damit zu beauftragen, ist die einfachste Lösung. Er kommt idealerweise aus dem gleichen Bezirk und so kann man sich gegenseitig regelmäßig vertreten. Zur Abrechnung der Leistungen stehen Notfall- und Vertretungsscheine zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass ein Vertreter in die eigene Praxis kommt. Dies ist von Vorteil, dass die Patienten weiterhin am gleichen Ort behandelt und sie nicht abgeworben werden.
Vertretung – Gleiches Fachgebiet ist wichtig
Der Kollege muss über eine abgeschlossene Weiterbildung im gleichen Fachgebiet verfügen, für das man selbst zugelassen ist. In einer Gemeinschaftspraxis mit gleicher fachlicher Qualifikation kann man sich gegenseitig vertreten. Auch ein Arzt, der im Krankenhaus tätig ist, kommt im Praxisurlaub für die Vertretung infrage, denn die Kassenzulassung gilt nicht als Voraussetzung. So können auch Privatärzte oder Mediziner sie übernehmen.
Praxisurlaub den Patienten frühzeitig mitteilen
Steht fest, wer im Urlaub der Ansprechpartner ist, wird in der Praxis am besten ein Aushang gut sichtbar platziert, damit sich die Patienten darauf einstellen können. Neben dem Aushang ist auch eine Ansage auf dem Anrufbeantworter wichtig, die sie über den Urlaub informiert und ihnen mitteilt, an welche Praxis man sich wenden kann. Auf der Homepage sollte sich ebenso ein entsprechender Hinweis befinden.
Achtung: Maximal drei Monate sind erlaubt
Jeder Urlaub, der länger als eine Woche andauert, muss der Kassenärztlichen Vereinigung angezeigt werden, zum Beispiel per Fax, E-Mail oder Telefon. Allerdings muss man bedenken: Bei Vertragsärzten ist die Vertretung innerhalb von zwölf Monaten für eine Dauer von drei Monaten erlaubt. Bei längerem Urlaub genügt es nicht, eine Vertretung zu organisieren.
Gute Terminplanung
Zwei Wochen vor dem Urlaubsbeginn empfiehlt es sich, einige Termine für Patienten offen zu lassen, die noch einmal bestellt werden. So spart man sich unnötigen Stress vor dem Urlaub. Das Gleiche gilt in der ersten Woche danach. Auch hier ist es sinnvoll, Termine für akute Patienten freizuhalten. Ohnehin ist das Wartezimmer häufig voller, wenn man Praxisurlaub hatte.
Fazit
Wer die Praxis schließt, da Urlaub geplant ist, sollte frühzeitig Vorbereitungen treffen. Die Patienten müssen weiterhin versorgt werden. Mit der Hilfe von vorausschauender Planung gelingt dies ohne unnötigen Stress. Vertragsärzte dürfen sich nur von Kollegen mit abgeschlossener Weiterbildung im selben Fachgebiet vertreten lassen. Ist alles geklärt, informiert man die Patienten durch einen Aushang in oder an der Praxis über den Urlaub. Auch der Anrufbeantworter sollte den Zeitraum des Urlaubs und die Vertretung mitteilen. Eine gute Planung bei den Terminen hilft dabei, davor und danach eine Überlastung zu vermeiden.