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Bürokratie in der Praxis: eAU sorgt aktuell für höheren Zeitaufwand

Bürokratie in der Praxis: eAU sorgt aktuell für höheren Zeitaufwand

Ab 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Eigentlich sollte das digitale Verfahren das Krankschreiben vereinfachen. Doch der aktuelle Bürokratieindex (BIX) zeigt das Gegenteil: 1,25 Millionen Zusatzstunden im Jahr fallen in deutschen Praxen durch die Digitalisierung an. Das sorgt für Unmut und Kritik.

Ärzte/-innen brauchen für elektronische AU fast eine Minute länger als für alte AU

Laut Bürokratieindex der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dauert die eAU 50 Sekunden länger als die alte Papier-AU. Hochgerechnet aufs Jahr ergibt das bei 90 Millionen ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) einen zeitlichen Mehraufwand von 1,25 Millionen Stunden für Ärzte/-innen in Deutschland. Zeit, die von der ärztlichen Behandlungszeit abgeht, kritisiert die KBV.

Es gibt mehrere Gründe dafür, warum das digitale Verfahren aktuell länger als das Papierverfahren dauert. Vor allem die digitale Signatur und das Versenden kosten Zeit – im Durchschnitt 30 Sekunden. Während dieser Zeit kann der Computer nicht für andere Dinge verwendet oder gedruckt werden.

Ein zusätzlicher Zeitfresser sind häufige Fehlermeldungen. Entweder der Versandversuch scheitert oder es kommt später eine Fehlermeldung zum digitalen Versand. Ärzte/-innen beklagen, dass der Versand erst nach 18 Uhr funktioniere. In solchen Fällen muss eine Ersatzbescheinigung in Papierform nachträglich ausgestellt werden.

Alte Papier-AU entfällt (noch) nicht ganz

Obwohl die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 01.01.2023 nach mehreren Terminverschiebungen endlich startet, bedeutet es noch nicht das Aus für die alte AU. Niedergelassene Ärzte/-innen müssen ihren Patienten/-innen weiterhin eine Papier-AU ausdrucken, allerdings in vereinfachter Form.

Ursprünglich bestand die AU aus drei Ausdrucken: einem für Arbeitgeber/innen, einem für die Krankenkasse und einem für die Patienten/-innen. 2021 und 2022 reduzierten viele Praxen die AU in einem ersten Schritt auf zwei Ausdrucke – die Krankenkasse wurde digital unterrichtet. Ab 2023 müssen Ärzte/-innen nur noch einen „gelben Schein“ ausgeben, den Patienten/-innen in ihren eigenen Unterlagen aufbewahren können. Nur auf Wunsch wird ein zweiter, unterschriebener Ausdruck für den/die Arbeitgeber/in ausgestellt. Die Arbeitgeber/innen können die Daten zur Krankschreibung bei der Krankenkasse online abfragen. Die Krankenkasse wird wiederum mittels eAU digital informiert. Schrittweise soll die Papierform ganz abgeschafft werden.

Forderungen und Kritik: KBV hat klare Vorstellungen

Angesicht des zeitlichen Mehraufwands für Ärzte/-innen fordert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel Veränderungen, damit die Bürokratie rund um die eAU abnimmt und die Ärzteschaft wieder mehr Zeit für Patienten/-innen hat.

Die erste Forderung betrifft die digitale Signatur. Derzeit dauert es bis zu 30 Sekunden, bis eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital signiert und versendet ist. Das digitale Signieren müsse beschleunigt und eine Maximalzeit für den Signiervorgang definiert werden, fordert Dr. Kriedel. Dafür müssten die Signaturvorgaben erweitert werden und ein Weg gefunden werden, um sicherzustellen, dass diese Vorgaben von den Herstellern umgesetzt werden.

Die zweite Forderung bezieht sich auf die Telematikinfrastruktur (TI). Derzeit funktioniere die TI nicht zuverlässig und sei nicht immer erreichbar. Eine stabil funktionierende TI ist die wichtigste Voraussetzung für digitale Anwendungen und maßgeblich dafür, dass elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen jederzeit schnell übermittelt werden können.

Eine dritte Forderung richtet die KBV an den Gesetzgeber. Die gesetzgebende Gewalt müsse verbindliche Fristen für Lieferung und Installation von IT-Komponenten definieren.

Als weitere Forderung an die Verantwortlichen bei Krankenkassen, Bundesarbeitsministerium und den Arbeitgeberverbänden nannte Dr. Kriedel mehr Aufklärung. Derzeit seien Patienten/-innen noch nicht ausreichend darüber informiert, dass sie das typische gelbe Papier für den/die Arbeitgeber/in ab 2023 nicht mehr brauchen. Der Aufklärungsbedarf in den Praxen diesbezüglich sei momentan zu hoch, kritisiert das KBV-Vorstandsmitglied.

Trotz aller Kritik betont Dr. Kriedel, dass die Praxen nicht mit dem digitalen Verfahren unzufrieden seien, sondern nur mit dem zusätzlichen zeitlichen Aufwand.

Hintergrund BIX

Seit 2016 erstellt die KBV einen Bürokratieindex, der die Bürokratiebelastung der vertragsärztlichen Versorgung misst. In vorangegangenen Publikationen wurde die allgemeine Belastung untersucht. Der BIX 2022 beleuchtet hingegen ausschließlich das Thema eAU. Dafür wurden niedergelassene Ärzte/-innen im April und Mai 2022 per Telefon befragt und die erhobenen Daten durch zwei Fokusgruppeninterviews validiert.

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Redaktion
Sebastian Ofer
Sebastian Ofer
Chefredakteur
Veröffentlicht am: 09.12.2022
Themen: Alle Themen, News und Politik
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