Eine positive Unternehmenskultur kann für Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen ein ...

Ab dem 1. Januar 2019 ändert sich die Personalsituation in vielen Krankenhäusern. Denn das Bundesgesundheitsministerium hat für vier pflegeintensive Bereiche Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt. Der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte begrüßt grundsätzlich den Handlungswillen der Regierung, sieht aber Verbesserungsbedarf.
Personaluntergrenzen in der Pflege
In den vier besonders pflegeintensiven Bereichen Geriatrie, Intensivmedizin, Kardiologie und Unfallchirurgie sollen ab 2019 neue Personaluntergrenzen gelten. Sie regeln, wie viele Patienten zu bestimmten Zeiten pro Pflegekraft betreut werden dürfen und könnten die Personalsituation in vielen Krankenhäusern verändern. Die neue Verordnung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft und soll vorläufig bis zum Ende des Jahres gelten. Geplant ist, innerhalb der 12 Monate weitere Daten zur Belegschaftssituation zu sammeln, um ab 2020 eine auf verbesserter Datenlage basierende Vereinbarung zu verabschieden.
Untergrenzen auch für Ärzte gefordert
Der Marburger Bund, eine Vereinigung angestellter und beamteter Ärztinnen und Ärzte, sieht die neue Vorgabe als positiven Anfang, fordert aber die Personaluntergrenzen auf das gesamte Klinikpersonal auszuweiten. Eine Unterscheidung zwischen nichtärztlichem und ärztlichem Personal und die Beschränkung auf nur vier Bereiche sei wenig sinnvoll, argumentiert der Verband. Denn auch im ärztlichen Dienst sei die Stellenbesetzung heute oft unzureichend. Gesetzliche Vorgaben zur Personalausstattung für den ärztlichen Dienst in somatischen Krankenhäusern gäbe es derzeit nicht. Zudem bestehe die Gefahr, dass Pflegekräfte innerhalb des Krankenhauses lediglich verlagert würden, wenn die Personaluntergrenzen nicht für alle Abteilungen und Stationen gleichermaßen gelten. Somit drohten die neuen Personaluntergrenzen zulasten des vorhandenen Personals und der Patientenversorgung zu gehen.
Personaluntergrenzen keine Lösung?
Darüber hinaus sieht der Marburger Bund die unzureichende Datenlage, auf der die neue Verordnung basiert, kritisch. In der Verordnung werde die unzureichende Datenlage als Grund für den Interimscharakter durch das Bundesgesundheitsministerium zwar klar benannt. Dennoch bleibe die Frage, ob der bürokratische Umsetzungsaufwand für eine temporäre Maßnahme überhaupt verhältnismäßig sei.
Außerdem besteht die Gefahr, dass sich die festgelegten Personaluntergrenzen im Laufe des kommenden Jahres fälschlicherweise als tatsächlicher Personalbedarf verfestigen könnten. Auch sind die Personaluntergrenzen keine Lösung für das eigentliche Problem, die fehlenden Pflegekräfte auf dem Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang erhofft sich der Marburger Bund parallele Maßnahmen, damit es durch die Personaluntergrenzen nicht zum Einsatz von unzureichend qualifiziertem Personal oder dem Abziehen von Personal aus anderen Abteilungen kommt.