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Organspende: Alles Wichtige über die Widerspruchslösung

Organspende: Alles Wichtige über die Widerspruchslösung

Es ist ein hochumstrittenes Thema. Sollen die Bundesbürger künftig automatisch zu Organspendern werden, wenn sie nicht ausdrücklich widersprechen? So sieht es jedenfalls ein vor wenigen Tagen vorgestellter Gesetzentwurf zur Organspende vor. Dahinter stehen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach und andere Bundestagsabgeordnete – nicht nur aus der Großen Koalition.

„Schweigen bedeutet Zustimmung“ – dieses der Widerspruchslösung zugrundeliegende Prinzip würde eine Durchbrechung lange geübter Rechtstradition bedeuten. Danach ist für gravierende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte – und dies bedeutet eine Organentnahme zweifellos – die aktive Zustimmung des Betroffenen erforderlich. Ob eine solche Lösung überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, wird zumindest kontrovers diskutiert. Auf der anderen Seite steht das berechtigte Interesse der Patienten, die dringend ein fremdes Organ benötigen – eine schwierige Güterabwägung.

Organspenden decken den Bedarf nicht

Die Zahlen lassen jedenfalls Handlungsbedarf erkennen. Denn bei Organspenden zeigen sich die Bundesbürger bislang zurückhaltend, obwohl in Umfragen meist eine positive Haltung dazu eingenommen wird. Doch zwischen theoretischer Befürwortung und praktischem Handeln klafft eine große Lücke. Rund 9.400 Patienten benötigen derzeit ein fremdes Organ, das auf Dauer ihr Überleben erlauben würde. Im vergangenen Jahr konnten aber nur 3.600 Transplantationen vorgenommen werden. Mehr war mangels Organspenden nicht möglich. Das notwendige Warten bedeutet einen Wettlauf mit dem Tod, den – statistisch gesehen – drei Betroffene am Tag verlieren, weil nicht rechtzeitig ein Organ verfügbar ist.

Doppelte Widerspruchslösung als Ansatz

Immerhin besitzt inzwischen gut jeder dritte Bundesbürger einen Organspende-Ausweis. Doch nur ein kleiner Bruchteil davon wird tatsächlich Organspender. Bisher kommen auf eine Million Einwohner in Deutschland lediglich zehn Spender. Das ist zu wenig, um den Bedarf zu decken. Gesundheitsminister Spahn und seine Mitstreiter wollen daher mit ihrem Gesetzentwurf zusätzliche Potentiale bei den rund zwei Drittel der Bevölkerung erschließen, die sich bisher nicht aktiv zur Organspende entschlossen haben. Dazu sieht der Gesetzentwurf die sogenannte doppelte Widerspruchslösung vor:

  • jeder erwachsene Bundesbürger, der nicht ausdrücklich einer Organspende widersprochen hat, soll künftig als potentieller Spender gelten;
  • ein Widerspruch dagegen ist jederzeit möglich, muss aber aktiv erfolgen;
  • steht tatsächlich die Frage einer Organentnahme an und ist vorher kein Widerspruch erfolgt, sollen zusätzlich Angehörige befragt werde, wenn der Betreffende nicht mehr selbst entscheiden kann;
  • Widersprüche sollen ebenso wie die Organspender in einem zentralen Register erfasst werden.

Diese Lösung ist nicht nur juristisch, sondern auch ethisch umstritten. Unter anderem wird befürchtet, es könne künftig verstärkt zu lebensverlängernden Maßnahmen kommen, um Organe für Entnahmezwecke zu erhalten. Der menschliche Körper als „Material-Lieferant“ – für viele eine Horror-Vorstellung. Die Befürworter der Widerspruchslösung halten solche Sorgen für übertrieben und verweisen auf Beispiele in anderen europäischen Ländern, wo die Widerspruchslösung bereits gilt.

Alternativ-Entwurf von Baerbock und anderen

Der Gesetzentwurf von Spahn, Lauterbauch & Co. ist nicht der einzige Vorschlag. Zeitgleich legte Grünen-Chefin Annalena Baerbock einen Alternativ-Entwurf vor, der ebenfalls von Abgeordneten aus anderen Parteien unterstützt wird. Darin wird zwar am Erfordernis der aktiven Zustimmung festgehalten. Sie soll aber erleichtert und nachhaltiger angefragt werden. Dazu ist unter anderem die Einführung eines bundesweiten Online-Registers vorgesehen, in das sich jeder ohne großen Aufwand eintragen kann. In dem Register sollen Angaben erfasst werden, wie sie bisher auch im Organspende-Ausweis stehen. Um der Bereitschaft zu Organspenden mehr Nachdruck zu verleihen, soll künftig systematisch „bei passender Gelegenheit“ danach gefragt werden – zum Beispiel bei Beantragung bzw. Verlängerung eines Personalausweises oder bei ärztlichen Untersuchungen.

Umsetzung vorerst offen

Ob und wann es zur Neuregelung der Organspenden kommt, ist noch offen. Bisher steht nur fest, dass es wohl noch intensive Debatten zu dem Thema geben wird. Vermutlich wird eine endgültige Entscheidung parteiübergreifend erfolgen. Wie bei anderen Fragen mit ethischem Bezug dürfte bei der Organspende-Regelung der Fraktionszwang entfallen. Schon die jetzigen Vorschläge sind über Parteigrenzen hinweg erarbeitet worden. Dem schwierigen Thema ist das wohl mehr als angemessen.

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Redaktion
Jana Görgen
Jana Görgen
Medizinredakteurin
Veröffentlicht am: 17.04.2019
Themen: Alle Themen, News und Politik
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