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praktischArzt Magazin Mindestlohn in der Pflege steigt an

Mindestlohn in der Pflege steigt an

Mindestlohn Pflege
Zuletzt aktualisiert: 02.03.2020
Themen: News
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Der Mindestlohn in der Pflege steigt an. Laut der Pflegekommission im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erfolgt in den nächsten zwei Jahren ein Anheben der Mindestlöhne für Pfleger in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Die Kommission besteht sowohl aus Arbeitgebern als auch aus Arbeitnehmern in der Pflegebranche.

Details zur Änderung des Mindestlohns in der Pflege

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) forderte letztes Jahr einen erhöhten Pflegemindestlohn – dies soll nun tatsächlich passieren. Demnach soll eine Anhebung des Mindestlohns für Pflegehilfskräfte bis zum 1. April 2022 in vier Schritten auf 12,55 Euro stattfinden.

Der erste Schritt soll hierbei am 1. Juli 2020 Rechtsverbindlichkeit erlangen. Im Zuge dessen erhöht sich der Mindestlohn auf 11,60 € im Westen und auf 10,85 € im Osten. Ab dem 1. September nächsten Jahres soll ferner ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12 € in Kraft treten.

Weitere Neuerungen für Pflegekräfte mit Ausbildung

Damit verbunden sind außerdem Neuerungen beim Mindestlohn für Pflegefachkräfte mit einer ein- oder zweijährigen Ausbildung. Demzufolge sollen sie bis zum 1. April 2022 einheitlich mindestens 13,20 € bekommen. Auch der Mindestlohn für dreijährig ausgebildete Pflegefachkräfte ändert sich: sie sollen zukünftig einen Mindestlohn von 15 € erhalten, welcher bis zum 1. April 2022 auf 15,40 € erhöht wird.

Das Ziel ist überdies, dass ab Juli 2021 für Altenpfleger im Osten und Westen dieselben Mindestlöhne gelten. Darüber hinaus haben Pflegende künftig einen Anspruch auf 25 bzw. 26 Urlaubstage im Jahr.

Keine Übereinkunft bei allgemeinverbindlichem Tarifvertrag

Hubertus Heil (SPD), der Bundesarbeitsminister, hob die Empfehlungen der Pflegekommission positiv hervor. Insbesondere die Konvergenz der Mindestlöhne in den neuen und alten Bundesländern begrüßte er.

Eine Problematik besteht laut des Bundesarbeitsministers jedoch noch bei der Einigung über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Altenpflege. Denn eine Übereinkunft hat hierbei noch nicht stattgefunden. Aus diesem Grund erfolgte ein Appell, die Verhandlungen diesbezüglich erfolgreich abzuschließen.

 

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Redaktion
Janina Maier
Janina Maier
Autorin
Veröffentlicht am: 31.01.2020
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