Wie gestaltet sich die Arbeit im Klinikum Freistadt und wo liegen die Besonderheiten ...

Seit Beginn des Jahres 2017 ist die medizinische Verwendung von Cannabis legal. Wenngleich die gesetzlichen Krankenkassen bisher nur Kosten zwischen 65 Prozent und 70 Prozent für ihre Versicherten übernommen haben, kritisieren sie dennoch einen rapiden und insbesondere zunehmenden Anstieg ihrer Ausgaben durch die Legalisierung von medizinischem Cannabis auf Rezept. Die Versicherungsbeiträge sollen angeblich nur einen Teil davon decken. Wie es wirklich um die Kassenkrankenkosten für medizinisches Cannabis auf Rezept steht, hat unter anderem der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, kurz GKV, auf Anfragen genauer dargelegt.
Medizinisches Cannabis – Fakten zu den Krankenkassenkosten 2017/2018
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen äußerte sich, dass die Kosten für medizinisches Cannabis auf Rezept im Juni 2017 rund 2,31 Millionen Euro betrugen, jedoch auf über 5,36 Millionen Euro im April 2018 gestiegen seien. Damit sind die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen in weniger als einem Jahr über weit mehr als das Doppelte pro Monat gestiegen. Die Krankenkassenkosten umfassen die Ausgaben für cannabishaltige Fertigmedikamente sowie medizinische Cannabiszubereitungen und Blüten.
Am gefragtesten sind nach Aussagen des Spitzenverbandes der GKV unverarbeitete Blüten der Cannabispflanzen. Hier explodierten die Kosten der Krankenkassen von einem auf das andere Jahr um mehr als das Fünffache. So betrugen die Ausgaben der GKV 2017 noch rund 412.000 Euro, während sie nur zehn Monate später bereits bei 2.33 Millionen Euro im Monat April lagen. Für die Zubereitungen aus medizinisch nutzbaren Cannabissubstanzen stiegen die Krankenkassenkosten im gleichen Zeitraum von knapp 839.500 Euro auf fast das Doppelte von 1.7 Millionen im April 2018.
Cannabishaltige Fertigarzneimittel, wie sie als Kapseln erhältlich sind, waren mit einem Bruttoumsatz von aufgerundet 46.000 Euro im Monat Juni 2017 vergleichsweise gering. Im April 2018 hingegen explodierten auch hier die Krankenkassenausgaben auf über 1.2 Millionen Euro.
Bundesgesundheitsministerium gibt keine Stellungnahme ab
Bis jetzt hat sich das Bundesgesundheitsministerium, kurz BMG, noch nicht zu den Zahlen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen geäußert, obwohl ihnen die Kostenzahlen für cannabinoidhaltige Produkte für die medizinische Anwendung übermittelt wurden. Das Ministerium teilte mit, dass sie bis zur einer Stellungnahme über eventuelle Kostenexplosionen zuerst beobachten wollen, wie sich der Sachverhalt weiter entwickelt. Positiv sei zu bemerken, dass die Anzahl der bewilligten Kostenübernahmen von medizinischem Cannabis bei verschiedensten Krankheiten zeigt, dass die Wirkung des neuen Gesetzes ganz in die gewünschte Richtung zielt.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen warnte bereits im Jahr 2016 vor einer möglichen Kostenexplosion. Der Grund lag in der naheliegenden Vermutung, dass sich die Versorgungsnachfrage durch die Legalisierung deutlich erhöhen würde. Ein weiterer Aspekt liegt darin, dass die Versorgung in der ersten Zeit nach der Gesetzesänderung über den von dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kontrollierten Anbau von Cannabis nicht gedeckt werden kann.
Somit war jedenfalls für den Spitzenverband der GKV klar, dass durch die Einfuhr von medizinischem Cannabis die Kostenrechnung des Bundesgesundheitsministeriums deutlich übertroffen wird, denn die Importkosten pro Gramm seien deutlich höher als die Kosten für den Anbau in Deutschland. Ein Import wäre aber unerlässlich, wenn wie erwartet, die Nachfrage von medizinischem Cannabis kontinuierlich zunimmt, weil es ohne Zukauf aus dem Ausland zu Versorgungsengpässen kommt.
Auch von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen wurde von Anfang an bemängelt, dass in der neuen Gesetzgebung keinerlei Richtlinien in Bezug auf medizinischen Cannabiskonsum nur für bestimmte Krankheiten oder Krankheitsbilder Erwähnung finden. Dies führe zusätzlich dazu, dass weitaus mehr cannabishaltige Produkte aus medizinischen Gründen verordnet werden, weil Ärzte bei der Rezeptausstellung diesbezüglich keinen eindeutigen Beschränkungen unterliegen.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhöht Produktionsmenge
Um Versorgungsprobleme zu minimieren und weniger (medizinisches) Cannabis aus dem Ausland kostenintensiver importieren zu müssen, hat das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM, kurzerhand eine Erhöhung der Produktionsmengen veranlasst. Waren es zuvor noch 6,6 Tonnen Cannabis, die auf deutschem Ackerland angebaut wurden, so sind nun 10,4 Tonnen geplant, die Vierteljährlich für die Herstellung von medizinischem Cannabis zu Verfügung stehen sollen.
Genaue Angaben über die jährliche Menge der Ausgaben von medizinischem Cannabis auf Rezept, machen weder der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, noch äußern sich die Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände oder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dazu.
Weiterer Anstieg von medizinischen Cannabis Rezepten erwartet
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen weist aufgrund neuster Studienergebnisse darauf hin, dass sich die Anzahl von Patienten, die medizinisches Cannabis verschrieben bekommen, voraussichtlich weiter erhöhen wird. Dies beruht auf den Studiendaten, bei denen Cannabis in weiteren Krankheitsbereichen von medizinischem Nutzen sein kann. Dazu zählen zum Beispiel Multiple Sklerose und Spastizität.
Bisher wird medizinisches Cannabis überwiegend an Schmerzpatienten verschrieben. Daneben vertrauen auch immer mehr Patienten auf die Anwendung von CBD Ölen. Überwichtige Kriterien berichtet der CBD Öl Testseiger Vergleich. Wenn weiterer medizinischer Nutzen auch bei anderen Beschwerdebildern nachgewiesen werden kann, so wird die Anzahl der Rezepte in der Zukunft noch deutlich höher steigen – und damit auch die Kostenbelastung der gesetzlichen Krankenkassen. Ob dies ausreichend über die Krankenkassenbeiträge finanziert werden kann, bleibt abzuwarten.