
In ländlichen Regionen droht Ärztemangel. Dagegen soll eine bundesweite Reform des Medizinstudiums helfen. Doch der Masterplan Medizinstudium 2020 ist nicht unumstritten – auch deshalb, weil keine zusätzlichen Studienplätze geschaffen werden. Ein Überblick darüber, was sich für die nächste Generation der Medizinstudenten ändern wird.
Stärkung der Allgemeinmedizin
Bund und Länder haben sich im Masterplan Medizinstudium 2020 darauf geeinigt, die Allgemeinmedizin zu stärken und die Medizinerausbildung in Deutschland grundlegend zu reformieren. Änderungen betreffen das gesamte Medizinstudium – von der Zulassung über das Praktische Jahr bis hin zum Staatsexamen. Die Reform sieht vor, dass allgemeinmedizinische Kenntnisse im Studium stärker vermittelt und verpflichtender Teil in Prüfungen werden. Dafür soll künftig jede medizinische Fakultät über einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin verfügen.
Masterplan Medizinstudium 2020: Änderungen bei der Zulassung
Eine Erhöhung der Studienplätze sieht die neue Reform nicht vor, stattdessen soll die Abiturnote bei der Zulassung zum Medizinstudium künftig eine geringere Rolle spielen. Aktuell stellt für viele der Numerus Clausus eine große Hürde für das Medizinstudium dar. Zukünftig sollen neben der Note und Wartezeit zwei weitere Kriterien berücksichtigt werden. Zu den neuen Auswahlkriterien zählen Motivation für den Arztberuf sowie die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten. Zusätzlich sollen auch Tätigkeiten in medizinnahen Bereichen bei der Zulassung stärker gewichtet werden. Der Masterplan Medizinstudium 2020 überlässt die Ausgestaltung der Auswahlverfahren den Hochschulen, empfiehlt aber Studierfähigkeitstests und Auswahlgespräche.
Zur hausärztlichen Nachwuchssicherung wird den Ländern ermöglicht, eine Landarztquote einzuführen, die für spätere Landärzte einen erleichterten Zugang zum Studium vorsieht. Künftig könnten bis zu zehn Prozent der Studienbewerberinnen und Studienbewerber bevorzugt zugelassen werden, wenn sie sich vertraglich verpflichten für mindestens zehn Jahre in einer hausärztlichen Praxis in einer unterversorgten oder durch Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen zu arbeiten. Ziel der Landarztquote ist die langfristige Sicherstellung der Patientenversorgung überall in Deutschland. Bisher hat nur Bayern signalisiert, diese Möglichkeit nutzen zu wollen.
Masterplan Medizinstudium 2020: Studienstruktur und Studieninhalte
Inhaltlich soll das Medizinstudium praxisnaher gestaltet und allgemeinmedizinische Kenntnisse stärker verankert werden. Theoretische und klinische Inhalte sollen bereits vom ersten Semester an miteinander verknüpft werden. Erfolgreiche Modellstudiengänge, wie etwa an der Berliner Charité, sollen dazu als Vorbild dienen. Der Masterplan Medizinstudium 2020 sieht auch vor, dass Studierende früher mit Patienten in Kontakt kommen und der ärztlichen Gesprächsführung im Studium ein besonderer Stellenwert zukommt.
Masterplan Medizinstudium 2020: Prüfungen und Praktisches Jahr
Das praxisnähere Studium soll sich auch in den Prüfungen widerspiegeln. Deshalb werden beispielsweise bei der Prüfung am Patientenbett im dritten Staatsexamen künftig Anamnese und körperliche Untersuchung durch Prüferinnen und Prüfer begleitet und mittels standardisierter Checklisten bewertet. Neu wird auch vorgegeben, dass die Studenten der Medizin am Ende Ihres Studiums im Staatsexamen in der Allgemeinmedizin geprüft werden. Darüber hinaus sieht der Masterplan Medizinstudium 2020 vor, dass die Arzt-Patienten-Kommunikation ebenfalls Gegenstand des dritten Staatsexamens ist.
Auch das Praktische Jahr wird durch den Masterplan Medizinstudium 2020 geändert. Künftig wird die Struktur von Tertialen auf Quartale von je 12 Wochen umgestellt. Mindestens einer der vier Ausbildungsabschnitte muss im ambulanten vertragsärztlichen Bereich absolviert werden, etwa in einer gynäkologischen, hausärztlichen oder kinderärztlichen Praxis. Wie bisher bleiben die Fächer Chirurgie und Innere Medizin im Praktischen Jahr verpflichtend und müssen in zwei Pflichtquartalen belegt werden. Wo das vierte Quartal absolviert wird, bleibt den Studentinnen und Studenten überlassen.