Der Begriff Corporate Identity, kurz CI, umfasst alle Merkmale und Charakteristika ...

Die Landarztquote soll dem Ärztemangel auf dem Land Abhilfe schaffen. Ärztinnen und Ärzte sind heutzutage schon in großen Kliniken und Krankenhäusern sowie Medizinischen Versorgungszentren deutlich schlechter zu finden als noch vor ein paar Jahren. Auf dem Land hat sich jedoch der Ärztemangel inzwischen so weit verschlimmert, dass Patienten/-innen teilweise lange Anfahrtsstrecken auf sich nehmen müssen. Diese chronische Unterversorgung spitzt sich auch dadurch immer mehr zu, dass der Beruf des/-r Landarztes/-ärztin als weniger prestigeträchtig erachtet wird.
Viele Bundesländer haben sich daher dazu entschlossen, vermehrt um Landärzte/-ärztinnen zu werben. Um die Arzttätigkeit auf dem Lande attraktiver zu machen, wurde die sog. Landarztquote ins Leben gerufen.
Was ist eine Landarztquote?
Über die Landarztquote wird jeweils ein prozentualer Anteil aller verfügbaren Studienplätze für das Medizinstudium vergeben. Die genaue Anzahl der hierfür reservierten Studienplätze ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und schwankt teilweise je nach Semester. Auf diese Art kann man auch dann einen Studienplatz in Medizin bekommen, wenn man den dafür erforderlichen Numerus Clausus nicht erreicht hat.
Diese Quote ist aber nur für Studienbewerber/innen gedacht, welche explizit Interesse an einer hausärztlichen Tätigkeit zeigen und gerne im ländlichen Raum als Arzt/Ärztin arbeiten möchten. Nur über die Landarztquote ins Studium kommen, es sich dann anders überlegen und doch lieber z.B. Hämatologe/-in werden, geht also nicht. Die Verpflichtung geht sogar so weit, dass man einen Vertrag unterschreiben muss, der eine Weiterbildung als Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin bzw. Innere Medizin verbindlich macht. Man verpflichtet sich, mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Fachausbildung als Landarzt/-ärztin tätig zu sein.
Auch seinen späteren ländlichen Wirkbereich kann man sich nicht unbedingt aussuchen. Die spätere ärztliche Tätigkeit muss nämlich zwingend in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet ausgeübt werden. Wünscht man sich aber z.B. rund ums Heimatdorf eine Stelle, wo tatsächlich ärztliche Unterversorgung herrscht, kann der Wunsch u.U. doch in Erfüllung gehen.
Für wen eignet sich die Landarztquote?
Die Landarztquote eignet sich für alle, die:
- den Numerus Clausus nicht erfüllen.
- gerne auf dem Land leben wollen, denn man muss mehr als zehn Jahre dort leben (Facharztausbildung + zehn Jahre Verpflichtung). Ein vorheriges Austreten aus dem Vertrag kostet in den meisten Bundesländern bis zu 250.000 Euro Vertragsstrafe.
- Allgemeinmedizin praktizieren möchten.
- keine zwingenden Ortspräferenzen haben. In vielen Bundesländern kann man zwar eine Präferenz angeben, man kann jedoch auch Pech haben. Andere Bundesländer teilen Ärzte/-innen sogar komplett ohne Abfrage einer Ortspräferenz zu.
- in diesem Bundesland bleiben wollen. Man schließt den Vertrag für die Landarztquote mit dem jeweiligen Bundesland ab, d.h. dass man mindestens zehn Jahre bleiben muss.
Wo gibt es eine Landarztquote?
Immer mehr Bundesländer führen die Landarztquote ein, da sich auch das Problem der ländlichen medizinischen Unterversorgung immer mehr ausweitet. In den folgenden Bundesländern gibt es sie bereits jetzt:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
Wie läuft der Bewerbungsprozess für die Landarztquote ab?
Für die Bewerbung zum/-r Landarzt/-ärztin reicht das bloße Einsenden der eigenen Unterlagen an die Bewerbungsstelle des jeweiligen Bundeslandes nicht aus. Man benötigt hierfür eine individuelle Bewerber-ID, welche man sich im Portal von Hochschulstart einrichten kann. Außerdem benötigt man eine Registrierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV). Zusätzlich muss man den bundesland-spezifischen Vertrag für die Landarztquote unterschrieben abgeben.
Was man ggf. darüber hinaus an Bewerbungsunterlagen benötigt, ist auf den jeweiligen Internetseiten der Länder nachzulesen.
Aktuelle Studienbestimmungen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gliedert sich das Auswahlverfahren für die Bewerbung über die Landarztquote in zwei Stufen.
Im ersten Schritt, dem elektronischen Bewerbungsverfahren, werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:
- TMS (Medizinertest)
- Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf
- Dauer der Berufstätigkeit
- Art und Dauer einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- Nachweis über einen Freiwilligendienst
Der zweite Schritt, das persönliche Auswahlgespräch, läuft so ab:
Die 150 Bewerber/innen mit der höchsten Punktzahl erhalten eine Einladung. Von diesen 150 erhalten diejenigen Bewerber/innen, die die 75 besten Gesamtpunktzahlen aus Stufe 1 und 2 vorweisen können, ein Studienplatzangebot. Nehmen nicht alle an, wird gemäß Punktzahl nachgerückt.
Darüber hinaus ist zu beachten:
- Bewerbung: Bewerberportal des Sozialministeriums
- Bewerbungsfrist: noch nicht online
- Verfügbare Plätze: 75
Aktuelle Studienbestimmungen in Bayern
Auch in Bayern ist das Auswahlverfahren in zwei Stufen eingeteilt.
Stufe 1:
- TMS (Medizinertest)
- Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf
- Dauer der Berufstätigkeit
- Art und Dauer einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- Bundesfreiwilligendienst oder FSJ
Stufe 2:
Anschließend finden strukturierte Auswahlgespräche statt, in denen die Motivation, persönliche Eignung und relevante Kernkompetenzen überprüft werden.
Darüber hinaus ist zu beachten:
- Bewerbung: Bewerberportal der offiziellen Website
- Bewerbungsfrist WiSe 23/24: 01.02. bis 28.02.2023
- Verfügbare Plätze: 115
Aktuelle Studienbestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern besitzt ebenfalls ein zweistufiges Auswahlverfahren.
Im ersten Schritt werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:
- TMS (Medizinertest)
- Tätigkeitszeiten im Gesundheitswesen
- Abiturdurchschnittsnote
Im zweiten Schritt erfolgen wieder strukturierte Auswahlgespräche. Hier kann man das Komitee persönlich von seinen sozial-kommunikativen Fähigkeiten und seiner fachlichen Eignung überzeugen.
Darüber hinaus ist zu beachten:
- Bewerbung: Bewerberportal der kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
- Bewerbungsfrist WiSe 23/24: 01.03. bis 31.03.2023
- Verfügbare Plätze: 31
Aktuelle Studienbestimmungen in Nordrhein-Westfalen
Für einen Studienplatz in Nordrhein-Westfalen durchläuft man auch ein zweistufiges Auswahlverfahren.
Schritt 1:
- TMS (Medizinertest): 30 Prozent
- Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur): 30 Prozent
- Einschlägige Berufstätigkeit / -ausbildung im human-, zahnmedizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Bereich: 40 Prozent
Schritt 2:
Anschließend finden strukturierte Auswahlgespräche statt. Man muss kein spezifisches Fachwissen vorweisen, denn es geht primär darum, die persönlichen und sozial-kommunikativen Kompetenzen des/-r Bewerbers/-in zu testen. Es finden sowohl fragenbasierte Interviews als auch kurze Rollenspiele statt.
Darüber hinaus ist zu beachten:
- Bewerbung: Bewerberportal der offiziellen Website
- Bewerbungsfrist SoSe 22: 01.09. bis 30.09.2022
- Verfügbare Plätze: 7,8 Prozent der verfügbaren Plätze (unterschiedlich je Semester)
Aktuelle Studienbestimmungen in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist eine Hochschulzugangsberechtigung obligatorisch und auch hier gibt es ein zweistufiges Auswahlsystem.
Schritt 1:
- TMS (Medizinertest)
- Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf
- Nachweise über berufliche, praktische oder ehrenamtliche Tätigkeiten (wovon jedoch nur eine berücksichtigt wird)
Schritt 2:
Anschließend finden wieder strukturierte Auswahlgespräche statt, bei denen kein medizin-spezifisches Fachwissen erforderlich ist.
Darüber hinaus ist zu beachten:
- Bewerbung: Bewerberportal des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung
- Bewerbungsfrist WiSe: noch nicht online
- Verfügbare Plätze: 13
Aktuelle Studienbestimmungen im Saarland
Auch im Saarland findet zuerst eine Vorauswahl der Bewerber/innen statt. Deren Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Schritt 1:
- Abiturdurchschnitt: 30 Prozent
- TMS (Medizinertest): 30 Prozent (Der Nachweis des TMS ist keine Zulassungsvoraussetzung, erhöht jedoch die Chancen, ausgewählt zu werden)
- Einschlägige Berufserfahrung und Ausbildungszeiten (max. 48 Monate): 40 Prozent
Schritt 2:
Anschließend finden strukturierte Auswahlgespräche im standardisierten Interviewverfahren statt. Hierbei werden persönliche und sozial-kommunikative Kompetenzen geprüft. Medizinisches Fachwissen ist nicht vorausgesetzt.
Darüber hinaus ist zu beachten:
- Bewerbung: Bewerberportal des Landesamts für Soziales
- Bewerbungsfrist WiSe: noch nicht online
- Verfügbare Plätze: 22
Aktuelle Studienbestimmungen in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt setzen sich die Kriterien für die Landarztquote wie folgt zusammen:
- Abiturdurchschnitt: 10 Prozent
- Ergebnis des spezifischen Studierfähigkeitstests (in Magdeburg geschrieben oder online): 50 Prozent
- Berufsausbildung/Berufstätigkeit/praktische Tätigkeit: 40 Prozent
Die Abiturnote spielt in Sachsen-Anhalt also eine eher untergeordnete Rolle. Auswahlgespräche gibt es hier nicht. Das Auswahlverfahren erfolgt also rein datengestützt.
Darüber hinaus ist zu beachten:
-
- Bewerbung: Bewerberportal der offiziellen Website
- Bewerbungsfrist WiSe: noch nicht online
- Verfügbare Plätze: 22