/www.praktischarzt.de
  • Bewerber Login
  • Registrieren
/www.praktischarzt.de
  • Bewerber Login
  • Bewerber Registrierung
  • Stellenangebote
    • Stellenangebote
      • Assistenzarzt
      • Facharzt
      • Oberarzt
      • Chefarzt
      • Leitender Arzt
      • Ärztlicher Direktor
      • Alle Arztstellen
      • pharma
      • Famulatur
      • Praktisches Jahr
      • Leitender Arzt
      • Ärztlicher Direktor
      • Alle Arztstellen
      • Famulatur
      • Praktisches Jahr
  • Mein Lebenslauf
  • Arbeitgeber entdecken
  • Arztkarriere
    • Arztkarriere
      • Arzt
      • Medizinstudent
  • Magazin
  • Für Arbeitgeber

praktischArzt » Magazin » Telefon-AU: Sonderregelung verlängert

Krankmeldung: Sonderregelung zur Telefon-AU verlängert

Krankmeldung: Sonderregelung zur Telefon-AU verlängert

Die Corona-Pandemie hat vieles verändert, darunter auch die Möglichkeiten zur Krankschreibung. Musste man früher noch eine/n Arzt/Ärztin aufsuchen, kann man sich nun in bestimmten Fällen eine AU-Bescheinigung auch telefonisch aushändigen lassen. Nach der ersten Verordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dürfen Ärzte/-innen fortan auch unbekannte Patienten/innen nach einer ausführlichen telefonischen Anamnese für maximal sieben Kalendertage krankschreiben. Allerdings gilt dies nur dann, wenn eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege vorliegt. Die meisten Menschen ziehen es jedoch immer noch vor, bei den ersten Anzeichen einer Krankheit eine/n Arzt/Ärztin aufzusuchen.

Telefonische Krankschreibungen auf dem Vormarsch

Mithilfe der Telefon-AU wird ein klares Ziel verfolgt: Chronisch kranke Patienten/-innen sollen vor vermeidbaren Infektionen geschützt werden. Schwere Krankheitsfälle sollen auf diese Weise voneinander abgegrenzt werden. Außerdem gilt es, volle Wartezimmer in Arztpraxen und Kliniken zu vermeiden. Gerade mit Blick auf die kommende Grippesaison ist es wichtig, den Kontakt zwischen Betroffenen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Telefonische Krankheitsatteste sind deshalb so beliebt, da man im Falle einer Krankheit zu Hause bleiben kann. Für Betroffene ist dies viel angenehmer, für Ärzte/-innen bedeutet es weniger Arbeitsaufwand. Der Krankenschein wird digital an die Krankenkasse übermittelt, was eine wichtige Rolle bei der Lohnfortzahlung spielt.

Telefon-AU bei Verdacht auf Corona

Aufgrund der immer noch hohen Fallzahlen von Corona rief das Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 4. August 2022 eine Sonderregelung ins Leben. Ärzte/-innen sollten Patienten/-innen bei einer akuten Infektion der oberen Atemwege per Telefon krankschreiben dürfen. Vorerst galt die Sonderregelung bis zum 30. November 2022. Nun ist sie verlängert worden und wird voraussichtlich bis zum 31. März 2023 dauern.

Krankschreiben per Telefon: ein Blick ins Ausland

Was die Digitalisierung angeht, hinkt Deutschland in vielen Bereichen hinterher. Dies gilt auch für das Gesundheitswesen. Die Telemedizin hat in den letzten Jahren nur sehr zögerliche Fortschritte gemacht. Sieht man sich in anderen europäischen Ländern um, fällt diese Tatsache besonders stark auf. In Großbritannien ist es seit Längerem gang und gäbe, sich online Arzneimittel verschreiben zu lassen. Auch die Telefon-AU ist in einigen Ländern weit verbreitet. Darüber hinaus nimmt man es in manchen Ländern mit der ärztlichen Bescheinigung nicht so streng wie in der Bundesrepublik: In Schweden dürfen Beschäftigte der Arbeit eine ganze Woche lang ohne ärztliches Attest fernbleiben.

Telemedizin soll ausgeweitet werden

Im Hinblick auf die Verordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses haben sich Stimmen laut gemacht, die eine Beibehaltung und sogar Ausweitung des Gesetzes fordern. Diese Art der Krankschreibung soll zum neuen Status quo werden. Argumentiert wird vor allem damit, dass auf Distanz ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die Wartezimmer der Arztpraxen entlasten und das Infektionsrisiko minimieren. Erkrankungen, die per Videosprechstunde diagnostiziert werden können, sind unter anderem Erkältungen, Migräne und Magen-Darm-Probleme.

Wie beliebt ist die Telemedizin?

Ärzte/-innen ebenso wie Patienten/-innen haben das Potenzial der Telemedizin erkannt. Dennoch bleibt der Gang zum/-r Hausarzt/-ärztin der bevorzugte Weg, wenn es um die Krankschreibung geht. Dies trifft vor allem auf ältere Menschen zu, für die nur ein gewöhnlicher Arzttermin infrage kommt. Jüngere Menschen hingegen setzen sich für die Erweiterung der Telemedizin ein. Auf jeden Fall wird sich die Telemedizin in den kommenden Jahren auch in Deutschland weiterentwickeln.

Die Beziehung zwischen Homeoffice und Krankschreibung

Sich krankschreiben zu lassen dient dem eigenen ebenso wie dem Schutz der Mitarbeiter/innen. Schließlich kann sich eine banale Erkältung rasant verbreiten und das ganze Büro zum Erliegen bringen. Während der Corona-Pandemie fand eine merkliche Reduzierung der Fehltage statt. Da viele Menschen im Homeoffice tätig waren, konnten sie trotz bestimmter Krankheitsanzeichen, bei denen sie sich ansonsten hätten krankschreiben lassen, weiterhin ihren Aufgaben nachkommen.

Mehr zum Thema

Krankmeldung Arbeitgeber
Krankmeldung beim Arbeitgeber

Jeder kennt es, man wird morgens wach mit einer starken Grippe und kann nicht zur ...

zum Artikel
Krankschreibung
Krankschreibung: Wie lange am Stück erlaubt?

Wer eine festen Arbeitsplatz besitzt, kann sich bei Krankheit und Unwohlsein morgens ...

zum Artikel
Krankschreibung Rückwirkend
Krankschreibung rückwirkend – wie und wie lange?

Husten, Schnupfen, Halsweh – wer krank ist, bleibt besser zu Hause und informiert ...

zum Artikel
Redaktion
pA Medien Gmbh
pA Medien Gmbh
Redaktionsteam
Veröffentlicht am: 28.11.2022
Themen: Alle Themen, News und Politik
Vorheriger Artikel Nächster Artikel

Neueste Arztstellen

Neueste Arztstellen

Krankenhaushygieniker (m/w/d) für die Abteilung Hygiene und Infektiologie
Hygiene und Umweltmedizin
Kempten (Allgäu)
Leitender Oberarzt (m/w/d) der Frauenklinik / Sectionsleiter (m/w/d) Geburtshilfe und Pränataldiagnostik
Gynäkologie
Kempten (Allgäu)
Oberarzt (m/w/d) für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie
Hämatologie / Onkologie
Immenstadt im Allgäu
Alle Arztstellen ansehen >>

First Ad

Newsletter

Newsletter Arzt und Karriere

Mit dem praktischArzt Newsletter aktuelle Infos zu Karriere und Beruf erhalten.

Registrierung Newsletter

Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Abmeldung jederzeit möglich.

Second Ad

 
praktischArzt
  • +49 69 400 30 101
  • mail kontakt@praktischArzt.de
Arbeitgeber
  • Stelle schalten
  • Preise
  • Mediadaten
Jobsucher
  • Arzt Karriere
  • Medizinstudium
  • Medizinische Berufe
Direktsuche
  • Assistenzarzt Jobs
  • Facharzt Jobs
  • Oberarzt Jobs
  • Chefarzt Jobs
Fachwissen
  • Untersuchungen
  • Krankheiten
  • Behandlungen
  • Ratgeber
©praktischArzt
  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Karriere