
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat auf einen Vorschlag der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld basierend eine Fachkommission von 46 Mitgliedern einberufen. In Zusammenarbeit mit dieser Kommission spricht sich Spahn für ein Verbot der sogenannten Konversionstherapie aus. Die Kommission geht von rund 1.000 Fällen der Konversionstherapie pro Jahr in Deutschland aus.
Zunächst einmal hilft es zu wissen, was sich im Detail hinter dieser Form der Therapie verbirgt.
Was ist Konversionstherapie?
„Zur Konversionstherapie (von lateinisch conversio‚ Umwendung, Umkehr) oder auch „Reparativtherapie“ gehört eine Gruppe von umstrittenen Methoden der Psychotherapie, welche die Abnahme homosexueller Neigungen und die Entwicklung heterosexueller Potentiale als Ziel postulieren. Sie wird auch Reorientierungstherapie genannt und von verschiedenen Gruppen der überwiegend evangelikal geprägten Ex-Gay-Bewegung propagiert.“ So definiert Wikipedia die Homo-Heilung.
Ist Homosexualität eine Krankheit?
Das Wort Therapie bedeutet Heilbehandlung. Somit wird Homosexualität von Verfechtern dieser Therapie als Krankheit angesehen, die es zu behandeln und heilen gilt. Noch bis 1992 wurde Homosexualität sogar von der Weltgesundheitsorganisation WHO in ihrem Krankheitskatalog, dem sogenannten ICD (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) aufgeführt. Somit galt die sexuelle gleichgeschlechtliche Präferenz bis dato tatsächlich als Krankheit.
Gruppierungen, die sich für eine Konversionstherapie aussprechen, berufen sich dabei auf folgende Theorie: Gott hat Mann und Frau geschaffen. Männer lieben Frauen. Frauen lieben Männer. Manche Menschen entwickeln aufgrund von Lebenskrisen oder einem Trauma homosexuelle Gefühle, die als ein Symptom des eigentlichen Problems angesehen werden. Sobald man also das Problem erkannt und behandelt hat, wird der Mensch wieder „gesund“ sprich heterosexuell.
Konversionstherapie – Behandlung
In der Praxis gestaltet sich das Ganze so, dass der zu Behandelnde gemeinsam mit dem Therapeuten sein gesamtes Leben nach Traumata durchforscht, um diese in einer Reparativtherapie aufzuarbeiten. Da es aber in Verbindung mit Homosexualität kein Trauma zu finden geschweige denn aufzuarbeiten gilt, erstrecken sich diese Therapien oftmals über Jahre. Der Betroffene leidet unter dem Ausbleiben von Fortschritten innerhalb der Therapie und sieht sich zudem einer finanziellen Belastung hierfür ausgesetzt.
Laut Weltärztebund stellt diese Art der Behandlung eine ernsthafte Bedrohung für die Menschenrechte und Gesundheit der Menschen dar, die sich ihr unterziehen. Folgen einer Konversionstherapie können Angststörungen, Depressionen und Suizidgedanken sein.
Umso schlimmer, dass Homoheiler und deren Organisationen sogar öffentliche Gelder oder Vergütungen von Krankenkassen erhalten.
Konversionstherapie – Beweggründe
Wer aber genau begibt sich in diese Behandlung bzw. wird dazu gedrängt? Oftmals gehören gerade junge Menschen dazu, die an ihrer sexuellen Orientierung zweifeln. Das Gefühl nicht wie andere zu sein, die Angst vor Mobbing verleitet dazu sich in die falschen Hände zu begeben.
Zudem vertrauen sich Menschen mit einem stark religiösen Umfeld sogenannten Homoheilern an. In allen drei Weltreligionen zählte und zählt Homosexualität als Sünde. Auch wenn sich ein Umdenken diesbezüglich abzeichnet, sind gewisse Vorurteile und negativ behaftete Klischees nicht so einfach aus den Köpfen zu verbannen.
Wer bietet Konversionstherapien an?
Das Erkennen, ob ein Arzt oder Psychotherapeut die Konversionstherapie anbietet, ist nicht ganz einfach. Neben Medizinern haben auch Priester, Seelsorger oder Coaches diese Behandlung in ihrem Repertoire. Die wenigsten werben damit, doch werden Suchende schnell in Verbindung mit kirchlichen Einrichtungen fündig. Evangelikale Kirchen bieten eine Vermittlung dieser Therapien an.
Selbst im Verlauf einer Psychotherapie, die der Patient aus völlig anderen Gründen begonnen hat, kann der Therapeut den Focus auf die sexuelle Orientierung als Hauptproblem lenken.
Gutachten stützt Verbot von Konversionstherapien
Im Zuge der wissenschaftlichen Bestandsaufnahme und zur Bekräftigung eines notwendigen Verbots dieser Behandlungsmethoden hat die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld die Universitäten München und Hamburg mit der Erstellung von Fachgutachten beauftragt.
- Prof. Dr. med. Peer Briken, Direktor des Instituts für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): Kurzgutachten zur Frage der Evidenzbasiertheit und etwaiger Schädigung von bzw. durch sog. „Konversionstherapien“ gegen Homosexualität
- Prof. Dr. Martin Burgi, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umwelt- und Sozialrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU): Kurzgutachten zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Verbots von sog. „Konversionstherapien“ gegen Homosexualität
Diese Gutachten kommen zu dem Schluss, dass Homosexualität nicht pathologisch einzustufen ist und es daher keiner Therapie bedarf.
Fazit
Aus medizinischer Sicht ist daher ein Verbot angebracht und rechtlich gesehen möglich. Dabei gilt es die Therapiefreiheit nicht einzuschränken. Allerdings ließe sich mit Ordnungswidrigkeiten und Geldstrafen arbeiten, um diese Art der Behandlung zu unterbinden.
In jedem Fall würde ein Verbot ein starkes Signal setzen, um zu verdeutlichen, dass Homosexualität keiner Heilung, sondern Unterstützung bedarf.