Hört man Erfahrungsberichte so mancher Angestellter, so könnte man meinen, es sei ein ...

Vom Krankenhaus in die Niederlassung. Eine Alternative zu Nachtdiensten, Rufbereitschaften und Überstunden kann der Einstieg im niedergelassenen Bereich sein. Auch die Niederlassung als Chirurg/in ist möglich. Wie sich die Arbeitswelt von der Tätigkeit im Krankenhaus unterscheidet und weitere wissenswerte Informationen zu dem Thema im folgenden Beitrag zum Nachlesen.
Chirurgie in der Niederlassung
Im Hinblick auf die zahlreichen unbesetzten Stellen in Krankenhäusern ist die Perspektive für eine Klinikkarriere prinzipiell vielversprechend und nicht schlecht. Nach vielen Jahren Weiterbildung im Krankenhaus folgt im Anschluss daran die Facharztprüfung. Danach stehen für die weitere berufliche Zukunft zwei Optionen zur Auswahl: Entweder weiterhin im Krankenhaus arbeiten und die Klinikhierarchie aufsteigen oder sich für eine Praxisgründung oder den Einstieg in eine bestehende Praxis im niedergelassenen Bereich entscheiden.
Tatsächlich ist die Fragestellung „Wie geht es nach der Facharztprüfung weiter?“ bereits in der Mitte der Weiterbildungszeit präsent. Nur selten lautet die direkte Antwort: „Ich lasse mich nieder“, aber die Karriere als Chirurgin oder Chirurg in der Niederlassung stellt zunehmend eine attraktive Alternative dar. Denn nicht jeder kann sich vorstellen, dauerhaft Nachtdienste, Rufbereitschaften und Überstunden – wie es im Krankenhausalltag der Fall ist – abzuleisten und sieht sich nicht bis zum Eintritt in die Rente im Krankenhaus.
Die Gedanken an eine mögliche Niederlassung sind daher nicht unbegründet. Es bieten sich vielfältige Möglichkeiten im Bereich der Niederlassung an und auch Kooperationen mit Krankenhäusern sind als niedergelassene Chirurgin oder Chirurg möglich.
Möglichkeiten in der Niederlassung
Die Optionen im niedergelassenen Bereich reichen von der Einzelpraxis über die Praxisgemeinschaft bis hin zu einem Angestelltenverhältnis in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ).
Ein breites Spektrum von Operationen können auch niedergelassene Chirurginnen/Chirurgen durchführen; diese können ambulant oder stationär mit Belegarzt-Betten oder infolge einer Kooperation erfolgen.
Karriereziel Niederlassung: Voraussetzungen
Die wichtigste Voraussetzung für die Niederlassung stellt die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung durch den Zulassungsausschuss der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung (KV) dar. Der Antrag richtet sich an die kassenärztliche Vereinigung (KV) des aktuellen Wohnortes.
Mit dem Verwaltungsakt der Zulassung wird dem Arzt die Teilhabe an der Versorgung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten erlaubt. Die Zulassung durch die kassenärztliche Vereinigung wird allerdings nur dann erteilt, wenn man im Arztregister eingetragen ist. Nach einer bestandenen Facharztprüfung kann die Eintragung in das Arztregister beantragt werden.
Chirurgie in der Praxis: Was macht eigentlich eine niedergelassene Chirurgin/ ein niedergelassener Chirurg?
Herzstück der Chirurgie sind Operationen. Und auch im niedergelassenen Bereich sind Operationen möglich und gehören zum Profil niedergelassener Chirurginnen und Chirurgen. Das Greifen zum Skalpell, Schneiden, Flicken und Nähen zählen zu den alltäglichen Tätigkeiten in der Chirurgie.
Folgende Operationen zählen zu den häufig durchgeführten ambulanten und belegärztlichen Operationen:
- Oberflächenchirurgie (Chirurgisches Debridement bei chronischen Wunden, wie Ulcus cruris oder diabetische Fußsyndrom)
- Gelenkchirurgie: Arthroskopie (ASK) und Endoprothetik, Kreuzbandersatz
- Hernienchirurgie: offen (und endoskopisch) (überwiegend Leistenhernien, aber auch Nabel- und Narbenhernien)
- Proktologie und Dickdarmchirurgie (Hämorrhoiden, Analabszesse und -fisteln, Kondylome, Analthrombosen etc.)
- Gefäßchirurgie: phlebologische Eingriffe (Varizen, Besenreiser etc.)
- Hand- und Fußchirurgie (Kinderchirurgie (-urologie)
- selten Traumatologie (ohne Intensivstation), Wirbelsäule (operative Frakturbehandlung und Osteosynthesen, Materialentfernung nach Osteosynthese)
- Portchirurgie
Aber es existieren auch viele Chirurginnen und Chirurgen, die sich in der Praxis überwiegend der konservativen, nicht-operativen Behandlung widmen. Chirurginnen und Chirurgen, die sich auf konservative chirurgische Leistungen konzentrieren, behandeln als sogenannte D-Ärzte (Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder oder Fachärzte für Orthopädie/Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“) Arbeits- und Schulunfälle, versorgen Frakturen, Weichteilverletzungen oder chronische Wunden.
Spezialisierungen in der Niederlassung
Insbesondere für regelmäßig ambulant in einer Praxis durchgeführten Eingriffe ist eine gewisse Routine nötig. Das bedeutet: bereits vor der Niederlassung sollten eine hohe operative Expertise und Erfahrung erworben werden, um in der Niederlassung die Operationen gewissenhaft, routiniert und schnell durchführen zu können. Fachliche Kompetenz und die Sicherheit bei den angestrebten Operationen sind Voraussetzung. Denn angesichts des wettbewerblichen Umfelds sind „trial and error“ und die Konzentration auf den Erfolgsgrad des Lernens (Verlauf der Lernkurve) fehl am Platz.
Häufig sind Spezialisierungen für eine Niederlassung zu empfehlen. Beispiele hierfür sind unter anderem:
- Gelenkzentrum
- Zentrum für Hand- und Fußchirurgie
- Hernienzentrum
- End- und Dickdarmzentrum
Gehalt
In Deutschland arbeiten 119.600 Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich. Der Verdienst variiert in Abhängigkeit vom Fachgebiet. Die Einnahmen von niedergelassen Chirurginnen und Chirurgen in einer Einzelpraxis belaufen sich auf durchschnittlich 476.000 Euro, der Reinertrag liegt bei 213.000 Euro.
Mitgliedschaft Berufsverband Deutscher Chirurgen e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist die größte Chirurgenvereinigung Europas. Der BDC-Mitgliederstand vom 31. Dezember 2019 umfasst 2.737 niedergelassene ChirurgInnen.
Weitere Mitglieder sind:
- Ärztinnen und Ärzte im MVZ
- leitende Ärztinnen und Ärzte
- Oberärztinnen und Oberärzte
- Assistenzärztinnen und Assistenzärzte
- Chirurginnen und Chirurgen in sonstigen Funktionen
- Studierende der Humanmedizin
- Sonstige
Insgesamt umfasst der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) 17.650 Mitglieder (Stand 31.12.19).
Der BDC steht seinen Mitgliedern bei allen wichtigen beruflichen Angelegenheiten zur Verfügung und bietet zudem unter anderem auch Beratung zur Vorbereitung und Durchführung der Niederlassung in eigener Praxis, als Vertragsarzt, als Belegarzt sowie bei Problemen der niedergelassenen Chirurgen an, um auch den Einstieg in die niedergelassene Tätigkeit erleichtern zu können.
Ist eine Niederlassung das Richtige?
Die Arbeitswelt im niedergelassenen Bereich unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von den Tätigkeiten im Krankenhaus. Zu empfehlen ist eine Hospitation in einer chirurgischen Praxis, um erste Einblicke zu erhalten. Zudem kann auch eine Praxisvertretung für einige Tage hilfreich sein, um heraus zu finden, ob diese Art von Berufsausübung für einen persönlich ansprechend ist.
Als Vorteil einer Tätigkeit in Niederlassung stellt die persönliche und durchgehende Betreuung eigener Patientinnen und Patienten von der Diagnose und Indikationsstellung über den operativen Eingriff bis hin zur Nachbehandlung und Rehabilitation dar. Dies ist ein großer Vorteil, welcher von vielen Klinikern tatsächlich schmerzlich vermisst wird.