
Im Ruhestand noch arbeiten: Für einige klingt dies nach Stress, den sie sich nicht mehr antun möchten. Viele Ärzte entscheiden sich jedoch dafür, auch jenseits des Rentenalters noch weiterzuarbeiten. Welche Gründe haben sie für diese Entscheidung? Und worauf gilt es zu achten, wenn man seine medizinische Tätigkeit auch nach der Rente weiterführt?
Warum arbeiten Ärzte auch im Ruhestand weiter?
Das Rentenalter ist für viele Ärzte kein Grund, ihren Beruf aufzugeben. Wie aktuelle Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zeigen, hat sich die Zahl der Allgemeinmediziner über 65 in zehn Jahren verdreifacht. Der Anteil stieg von rund fünf Prozent im Jahr 2008 auf mehr als 15 Prozent im Jahr 2018. Lag das Durchschnittsalter der Hausärzte in Deutschland 2008 noch bei 52,2 Jahren, betrug es 2018 bereits 55,3 Jahre.
Doch warum entscheiden sich so viele Mediziner dafür, ihren Beruf auch im Seniorenalter noch auszuüben? Antworten gibt eine Umfrage des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen aus dem Jahr 2018. Demnach sagen 77 Prozent der Befragten, dass sie für ihr eigenes Selbstwertgefühl weiterarbeiten. 74 Prozent möchten weiterhin Wertschätzung erfahren, 72 Prozent werden von dem Gefühl angetrieben, gebraucht zu werden.
Genau so wie vor der Rente weiter arbeiten möchten allerdings nur die wenigsten. 70 Prozent streben vielmehr eine Teilzeitstelle an. Mehr als die Hälfte der Befragten wünscht sich eine 20-Stunden-Woche oder möchte nur einen Arbeitstag pro Woche einlegen. Auch im Seniorenalter bleiben viele Ärzte offen für Neues. So könnten sich die Befragten zum Beispiel vorstellen, als Reise- oder Hotelarzt zu arbeiten, als medizinischer Gutachter tätig zu sein oder während der Corona-Pandemie als Helfer in Impfzentren zu arbeiten.
Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Arbeiten ältere Ärzte und Ärztinnen auch im Rentenalter weiter, bringt dies einige Vorteile mit sich. Zum einen sind erfahrene Mediziner in Zeiten des Fachkräftemangels sehr willkommen. Junge Kollegen können zudem von den Erfahrungen der Älteren profitieren. Für Nachwuchsärzte ergeben sich auch rechtliche Vorteile, etwa bei der Übernahme einer Praxis: Schließt sich ein Juniorpartner mit einem älteren Kollegen zu einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) zusammen, ist seine Zulassung zunächst an diese Zusammenarbeit gekoppelt. Nach zehn Jahren wandelt sich diese beschränkte allerdings in eine unbeschränkte Zulassung um. Möchte der ältere Praxispartner seine Zulassung früher zurückgeben, erfährt der Juniorpartner bereits nach fünf Jahren in der Praxisgemeinschaft eine bevorzugte Behandlung bei der Übergabe.
Möchten Ärzte auch im Ruhestand noch aktiv sein, sollten sie allerdings auf eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung achten. Die Ruhestandsversicherung ist dabei laut Berufsordnung vorgeschrieben, wenn Ärzte noch im Rentenalter tätig sein möchten. Die sogenannte Nachhaftpflichtversicherung bleibt auch dann noch relevant, wenn der Arzt seine Tätigkeit aufgibt. Benötigt wird sie, wenn ein Patient einen Mediziner aufgrund eines möglichen Behandlungsfehlers aus seiner aktiven Zeit verklagt. Falls die Nachversicherung noch nicht im Tarif enthalten ist, sollten ältere Ärzte sie nach Möglichkeit hinzufügen lassen.