
Honorararzt: Beruf, Praxisvertretung, Gehalt, Stellenangebote
Der Honorararzt, umgangssprachlich auch Leiharzt genannt, ist ein selbstständiger beziehungsweise freiberuflicher Arzt, der bei wechseln Auftraggebern gegen ein Honorar tätig ist. Auftraggeber können Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren oder Kliniken sein. Dabei ist er ein Facharzt, welcher in medizinischen Einrichtungen in der Regel zeitlich befristet und auf Honorarbasis tätig ist.
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>> Fachgebiete und Anzahl der Honorarärzte
>> Gründe für und gegen die Arbeit als Honorararzt
>> Gefahr der Scheinselbstständigkeit
>> Gehalt und Steuern eines Honorararztes
>> Meldepflichten bei Ärztekammer und Versorgungswerk
>> Honorararzt Stellenangebote
Tätigkeit als Vertretungsarzt / Praxisvertretung und mehr
Das Aufkommen von Honorarärzten ist erst vor etwa zehn Jahren aufgetreten. Man kann die Tätigkeit in verschiedene Typologien aufteilen, die von BÄK und KBV definiert wurden:
- Vertretungsarzt / Praxisvertretung
- Kooperationsarzt
- Honorar-Belegarzt
- Konsiliararzt
Die Begriff Vertretungsarzt und Praxisvertretung kann man miteinander gleichsetzen. Die Begriffe beziehen sich darauf, dass ein Honorararzt die Vertretung in einer Vertragsarztpraxis übernimmt. Ein Vertragsarzt, auch Kassenarzt genannt, ist ein niedergelassener Arzt mit einem Vertragsarztsitz, d.h. mit einer Zulassung einer kassenärztlichen Vereinigung. Ist dieser aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung verhindert kann er entweder seine Praxis schließen oder er kann einen Honorararzt als Vertretungsarzt in der Dauer seiner Abwesenheit für die Praxisvertretung engagieren. Ohne Zustimmung der KV ist eine Vertretung für die Dauer von 3 Monaten erlaubt, für längere Zeiträume muss die Vertretung entsprechend genehmigt werden.
Ein Kooperationsarzt ist im Rahmen des Kooperationsarztmodells für Krankenhäuser tätig. Es handelt sich hierbei um einen niedergelassenen Arzt, der im Krankenhaus Behandlungsleistungen durchführt (Neben- und Hauptleistungen), welche im Normalfall durch angestellte Ärzte der Klinik zu erbringen sind. Die Vergütung wird zwischen Klinik und Kooperationsarzt frei verhandelt. Vor allem aufgrund von Personalmangel wird dieses Model in Ballungsräumen immer häufiger eingesetzt.
Beim Honorar-Belegarzt handelt es sich um eine Mischform zwischen Honorararzt und Belegarzt. Belegärzte sind niedergelassene Ärzte, die einige Betten in einem Krankenhaus mit ihren Patienten belegen können. Dadurch können die Patienten stationär von Ihrem behandelten Arzt betreut werden. Der Honorar-Belegarzt hat als Vertragspartner jedoch die Klinik, sie zahlt dem Arzt ein Honorar. Der Arzt hat also keinen direkten Anspruch gegenüber dem Patienten. Auch ist er kein Angestellter der Klinik und darf die stationäre Tätigkeit nicht zum Schwerpunkt seiner Tätigkeit machen.
Der Konsiliararzt berät Ärzte einer anderen Fachrichtung in seiner angestammten Fachrichtung. Dies ist der Fall, wenn eine Klinik Einzelanforderungen an den Konsiliararzt stellt zwecks ergänzender Erklärung von medizinischen Fragestellungen. Er unterstützt die angestellten Ärzte des Krankenhauses, indem er sie nach entsprechender Untersuchung des Patienten berät.
Honorararzt Anästhesie, Allgemeinmediziner und Innere Medizin
Am häufigsten findet man Honorarärzte in der Anästhesie gefolgt von der Allgemeinmedizin, der Inneren Medizin und der Chirurgie. Aber auch in der Neurologie, Gynäkologie, Pädiatrie, Psychiatrie und Radiologie sind die Leihärzte keine Seltenheit mehr.
Eine Statistik der Bundesärztekammer zeigt die Verteilung der Fachgebiete der Honorarärzte:
Quelle: BÄK: Honorarärztliche Tätigkeit in Deutschland
Die nachfolgende Grafik zeigt eine Auswertung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) aus dem Jahr 2013 und die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Honorarärzte in Krankenhäusern der Größenklasse ab 50 Betten. Es wurden 290 deutsche Krankenhäuser befragt. Demnach beschäftigen Krankenhäuser regelmäßig Honorarärzte:
Quelle: statista
Laut dem Bundesverband für Honorarärzte gibt es zwischen 1.500 und 6.000 Honorarärzte in Deutschland. Diese Zahlen beruhen jedoch lediglich auf Schätzungen und Hochrechnungen.
Gründe für die Arbeit als Honorararzt
Gemäß einer Erhebung von Alexander Teske vom Institut für Medizinische Statistik der Universität zu Köln sehen 74,1 % der Befragten Honorarärzte den Grund zum Wechsel von der angestellten Tätigkeit zum Honorararzt in der mangelnden Autonomie. 73,2 % waren unzufrieden mit den ehemaligen Strukturen, 70,9 % waren unzufrieden mit den unflexiblen Arbeitszeiten und 64,7 % mit der mangelnden Lebensqualität.
Quelle: Studie zur Situation der Honorarärzte in Deutschland, 2014, Verfasser: Alexander Teske
Positive Aspekte für Honorarärzte
Die Arbeit als Leiharzt bringt durch die große Unabhängigkeit einige Vorteile mit sich. Folgende Vorteile werden dabei genannt:
- Autonomiegewinn
- Volle Vergütung von geleisteten Überstunden
- Flexible Arbeitszeiten
- Zunahme an Lebensqualität
- Höhere Verdienstmöglichkeiten
- Selbstständige Arbeitseinteilung
- Höhere Wertschätzung der Arbeit
- Wegfall von Hierarchien im Angestelltenverhältnis
- Erweiterung des Horizont, der Fähigkeiten und der Qualifikationen
- Keine Bereitschaftsdienste
Negative Aspekte für Honorarärzte
Jedoch gibt es immer zwei Seiten der Medaille. So müssen Honorarärzte bedingt durch ihre wechselnden Tätigkeiten auch Abstriche machen, wie folgende:
- Häufige Abwesenheit von der Familie / dem Wohnort
- Wechselndes Kollegium
- Wechselnde Arbeitsumgebung
- Unsichere Rechtslage und Gefahr der Scheinselbstständigkeit
- Meldebedingungen der Ärztekammern
- Wirtschaftliche Risiken
- Haftungsfragen
- Fehlende soziale Absicherung
- Routineverlust
Positive Aspekte für Arbeitgeber
Vorbeugung von Versorgungsengpässen
Honorarärzte können durch ihre Flexibilität besonders in strukturschwachen Regionen Versorgungsengpässe vorbeugen. Der Arbeitsbetrieb kann somit jederzeit aufrecht erhalt werden – auch während den Schwankungen im Jahresverlauf.
Höhere Arbeitszufriedenheit der Honorarärzte
Die Arbeitszufriedenheit von Honorarärzten ist durch die höhere Eigenständigkeit und Wertschätzung ist oftmals höher als bei angestellten Kollegen.
Entlastung der angestellten Ärzte
Das Kollegium kann durch die Unterstützung der Leihärzte entlastet werden und damit Mehrarbeit und Überbelastung entgegengewirkt werden.
Erweiterung des Know-Hows
Ärzte von außen können weitere Spektren und somit Spezialisierungen und besondere Fähigkeiten einbringen. So können hochspezialisierte Honorarärzte die Kollegen aus- und weiterbilden um nachhaltiges internes Know-How aufzubauen.
„Probezeit“ für neue Kollegen
Während der selbstständigen Beschäftigung können Ärzte vor einer eventuellen Festanstellung erprobt werden.
Negative Aspekte für Arbeitgeber
Fallende Arbeitszufriedenheit von angestellten Ärzten
Häufig führt der Einsatz von Honorarärzten im Kollegium zu einer geringen Arbeitszufriedenheit der angestellten Ärzte, da diese eine höhere Eigenständigkeit genießen und sich der Verdienst höher anhört als der der angestellten Kollegen. Dass es sich bei dem Honorar des Honorararztes um einen Umsatz und nicht gleich um ein Gehalt handelt, wird in den meisten Fällen nicht beachtet.
Höhere Kosten
88 % der vom DKI befragten Krankenhäuser gaben an, dass die durchschnittlich etwa 71 Euro pro Arbeitsstunde in der stationären Versorgung höhere Kosten als für Festangestellte verursachen. Dies ist vor allem für kleine Häuser mit begrenzten Budgets schwieriger umzusetzen.
Fehlende Klinikstandards und Qualitätsverluste
Durch den Wechsel der Ärzte im Arbeitsalltag bestehen Gefahren von Qualitätsverlusten durch die Unkenntnis über die Klinikstandards, an die ein Honorararzt neu herangeführt werden muss.
Nur kurzfristig
Der Einsatz von Leihärzten kann zwar Engpässe vorbeugen und kurzfristig beheben, jedoch keine strukturellen Defizite dauerhaft beseitigen.
Scheinselbstständigkeit als Honorararzt
Bei der Arbeit als Honorararzt besteht eine Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Dies bedeutet, dass ein Arzt eigentlich über einen Einsatzvertrag als Selbstständiger angestellt ist, jedoch von der Deutschen Rentenversicherung anhand verschiedener Kriterien mit einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis eingestuft werden kann.
Der juristische Sachverhalt zwischen dem Status „abhängige Beschäftigung“ und „Selbstständigkeit“ wird in Paragraph 7 des Sozialgesetzbuch definiert. Zwei wesentliche Merkmale der echten Selbstständigkeit sind die Freiheit von Weisungen und die eigene Organisation. Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit gibt es auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Für eine selbständige Tätigkeit sind typische Merkmale die folgenden:
- Leistung auf eigene Rechnung und im eigenen Namen
- Preisautonomie und unternehmerisches Risiko
- Werbung für die angebotenen Leistungen
- Autonome Zeiteinteilung
- Eigener Marktauftritt
Dies hat zur Folge, dass man Sozialabgaben nachträglich leisten muss und auf Arbeitgeber als auch Honorararzt zusätzliche Kosten als auch administrativer Aufwand zu kommt.
Honorararztvertrag Mustervertrag
Für Honorarärzte existieren Musterverträge. Aufgrund der Scheinselbständigkeit müssen die Verträge jedoch kleinlich vor Vertragsabschluss geprüft werden. Hier sollte auf jeden Fall rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Da es momentan noch keine gesamtheitliche Rechtsprechung gibt, erfolgt die Prüfung der Scheinselbstständigkeit derzeit noch über individuelle Statusfeststellungsverfahren. Beim Statusfeststellungsverfahren prüft die Deutsche Rentenversicherung individuell, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt. Für die Feststellung wird der Honorararztvertrag herangezogen.
Einen Honorararzt Mustervertrag gibt es beim Institut für Wissen und in der Wirtschaft. Dieser enthält wichtige Klauseln zu Vertragszweck, Leistungen, Vergütung und Haftung. Er kann als Vorlage verwendet werden, sollte jedoch entsprechend wie beschrieben individuell angepasst und rechtlich geprüft werden, um die Statusfeststellung als Selbständiger zu gewährleisten.
Honorararzt Gehalt und Steuer
Laut dem Bundesverband für Honorarärzte liegen je nach Erfahrung, Fachrichtung und Arbeitsort Stundensätze zwischen 50 und 100 Euro. An Feiertagen entsprechend mehr. Durchschnittlich liegt laut dem BVH der Verdienst bei 86 Euro je Arbeitsstunde.
Der Verdienst je Arbeitsstunde darf jedoch nicht mit einem Gehalt im eigentlichen Sinne gleichgesetzt werden, sondern entspricht dem Umsatz eines selbstständigen Unternehmers. So müssen von diesem Stundensatz ebenfalls die sonstigen anfallenden Kosten bezahlt werden, die ein selbstständiger Unternehmer tragen muss.
Steuer Pflichten für Honorarärzte
Ein selbstständiger Arzt kommt mit verschiedenen Steuerarten in Berührung. Dazu zählen:
- Einkommensteuer
- Körperschaftssteuer (sobald als GmbH oder UG agiert wird)
- Gewerbesteuer (sollte keine reine freiberufliche Tätigkeit ausgeführt werden)
- Umsatzsteuer
Bei der Umsatzsteuer ist hinzuzufügen, dass verschiedene Formen von reinen ärztlichen Tätigkeiten steuerbefreit sind. Dazu gehören:
- Ärztliche Untersuchungen im Auftrag von Arbeitgebern
- Blutentnahme zur Untersuchung auf Infektionen im Auftrag des Arbeitgebers
- Bescheinigung einer gesundheitlichen Einigung
- Sofern die ärztliche Leistung dem Schutz der Gesundheit des Betroffenen dient
Es gibt also eine Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Einkünfte bei der Arbeit als selbstständiger Arzt.
Arbeitszeit und Einsatzdauer Honorararzt
Generell werden Honorarärzte mindestens einen Monat gebucht. Durchschnittlich findet man in den Ausschreibungen eine Einsatzdauer von zwei bis vier Monaten bis hin zu zehn Monaten.
Die Arbeitszeit ist flexibel je nach Einsatz. Neben der vereinbarten Arbeitszeit werden Überstunden in der Regel zum 100 % Stundensatz pro Arbeitsstunde abgerechnet, da der Leiharzt selbständig arbeitet.
Meldepflichten bei den Ärztekammern für Vertretungsärzte
Da Honorarärzte wechselnde Auftraggeber haben, die über die Grenzen der Ärztekammern und Ärzteversorgungen hinaus gehen, gibt es ein Zugehörigkeitsdilemma. Die Bundesärztekammer sagt: „Der Honorararzt ist Mitglied einer oder mehrerer Ärztekammern mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Dazu gehört auch die Meldepflicht. Bei wechselnden Einsatzorten in unterschiedlichen Kammerbereichen besteht (noch) keine einheitliche Handhabung in den Kammer und Heilberufegesetzen der Länder. Es wird daher eine praktische Ausgestaltung der Mehrfachmitgliedschaft angestrebt. Infolgedessen sollte der Honorararzt derzeit seine Tätigkeit in den einzelnen Kammerbereichen der jeweiligen Kammer direkt anzeigen.“
Mitgliedschaft im Versorgungswerk
Simultan zu der Mitgliedschaft bei den Ärztekammern behandelt das ärztliche Versorgungswerk die Zugehörigkeit von Honorarärzten. So müssen bei wechselnden Einsatzorten ebenfalls die zuständigen Versorgungswerke separat kontaktiert werden.
Praxisvertretung und Honorararzt Stellenangebote finden
Bereits seit Aufkommen von Honorarärzten und Praxisvertretungen wächst die Anzahl von Vermittlungsagenturen für Honorarärzte Jahr für Jahr. Diese Agenturen vermitteln zwischen den Arbeitgebern und den Ärzten und regeln in vielen Fällen auch die administrative Arbeit.
Es gibt Modelle, bei denen der Arzt direkt an eine Klinik vermittelt wird und über diese direkt abgerechnet werden oder der Honorararzt bei der Agentur angestellt ist und indirekt an die Kliniken vermittelt wird.
Oftmals werden auf Stellenbörsen explizite Ausschreibungen von Arbeitgebern und Praxisinhabern, die eine Praxisvertretung suchen, direkt platziert. praktischArzt wird zukünftig auch als Honorararzt Börse entsprechende Honorararztstellen listen. Zu finden sind diese auch bei praktischArzt und den Facharzt Stellenangeboten.
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich möchte Als Honorararzt als Facharzt für Innere Medizin arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Alhariri Anas
Und bitte nicht vergessen:
„Schein-Selbständigkeit“ !
Merkblatt bei der DRV.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe Ihre Adresse auf dem Internet gefunden. Ich bin interessiert als Honorar-Kinderarztin Deutschland zu arbeiten. An einer Vertretung in einer Kinderpraxis wäre ich auch interessiert.
Ich habe die Kinderfacharzt Anerkennung in Deutschland erhalten. Zur Zeit arbeite ich hauptsächlich als Honorar Consultant Paediatrician in Grossbritannien. Ich habe aber auch neulich ein Paar Hintergrunddienste in Deutschland gemacht und werde im gleichen Krankenhaus eine Woche am Ende von Oktober arbeiten und wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir eine Stelle vermitteln Können.
Mit freundlichem Gruss
Jasr Kawkby