Die immer weiter steigenden sommerlichen Temperaturen in Deutschland können für Arbeitnehmer/innen im Gesundheitswesen am Arbeitsplatz eine große Herausforderung darstellen. Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen haben in dieser Situation daher eine wichtige Verantwortung, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter/innen zu gewährleisten. Denn bei hohen Temperaturen steigt das Risiko von Dehydration, Hitzschlag und anderen hitzebedingten Gesundheitsproblemen. Daher sollten Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen entsprechende Maßnahmen ergreifen, um das Gesundheitsrisiko für ihre Mitarbeiter/innen zu minimieren. In diesem Zusammenhang sind sie oft auch gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Maßnahmen umzusetzen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter/innen zu gewährleisten.
In diesem Artikel werden einige dieser Pflichten genauer betrachtet und ferner erläutert, wie Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen dazu beitragen können, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter/innen bei hohen Temperaturen zu gewährleisten.
Gibt es „Hitzefrei“ in Deutschland?
Gute Nachrichten für Arbeitgeber/innen aller Branchen: Es gibt in Deutschland kein allgemeines Recht auf hitzefrei. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer/innen grundsätzlich auch bei sehr hohen Temperaturen zur Arbeit erscheinen müssen. Es sei denn, es liegt eine besondere Hitzewarnung oder Hitzewelle vor, die von den zuständigen Behörden ausgerufen wurde und die Arbeitgeber/innen dazu verpflichtet, besondere Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter/innen zu ergreifen.
In der Regel sind Arbeitgeber/innen branchenübergreifend jedoch dennoch dazu angehalten, Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter/innen vor Hitzebelastung zu ergreifen, wie beispielsweise die Klimatisierung von Arbeitsräumen, die Bereitstellung von ausreichend Getränken, die Anpassung der Arbeitskleidung und die Gewährleistung von regelmäßigen Pausen. In einigen Branchen, wie beispielsweise im Gesundheitswesen, Baugewerbe, oder im Garten- und Landschaftsbau, können bei besonders hohen Temperaturen auch Hitze-Arbeitsschutzregelungen greifen, die z.B. längere Pausen oder die Begrenzung der Arbeitszeit vorsehen. In solchen Fällen sollten Arbeitgeber/innen ihre Rechte und Pflichten genau kennen und gegebenenfalls Rücksprache mit ihrem/-r Rechtsanwalt/-anwältin oder dem Betriebsrat halten.
Allgemeine Pflichten von Arbeitgeber/innen bei Hitze
Arbeitgeber/innen haben bei hohen Temperaturen eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter/innen und sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Gesundheitsrisiko zu minimieren. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können Arbeitgeber/innen dazu beitragen, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter/innen zu gewährleisten und hitzebedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Hier sind einige der Pflichten, die alle Arbeitgeber/innen in Deutschland branchenübergreifend bei Hitze ihren Mitarbeitern/-innen gegenüber haben:
- Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser: Arbeitgeber/innen sollten sicherstellen, dass ausreichend Trinkwasser für Mitarbeiter/innen verfügbar ist.
- Vermeidung von Überlastung: Arbeitgeber/innen sollten sicherstellen, dass Mitarbeiter/innen nicht überlastet sind und ausreichend Pausen erhalten, um sich auszuruhen und zu erfrischen.
- Reduzierung von Hitzequellen: Arbeitgeber/innen sollten die Arbeitsumgebung so gestalten, dass die Auswirkungen der Hitze minimiert werden, beispielsweise durch Klimaanlagen, Ventilatoren und Jalousien.
- Schulung der Mitarbeiter/innen: Arbeitgeber/innen sollten ihre Mitarbeiter/innen über die Auswirkungen von Hitze auf den Körper informieren und sie auf die Symptome von Dehydration und Hitzschlag aufmerksam machen.
- Anpassung der Arbeitszeit: Arbeitgeber/innen sollten die Arbeitszeit anpassen, um die Exposition der Mitarbeiter/innen gegenüber hohen Temperaturen zu minimieren, beispielsweise durch die Verschiebung von Arbeitszeiten in die kühleren Tageszeiten.
Rechtliche Pflichten für Arbeitgeber/innen bei Hitze
Arbeitgeber/innen in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter/innen vor gesundheitsgefährdenden Einflüssen, einschließlich Hitze, zu schützen. Dies ergibt sich aus § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), wonach Arbeitgeber/innen verpflichtet sind, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter/innen bei der Arbeit zu treffen. Konkret fordert die Arbeitsstättenverordnung, dass Arbeitsplätze so gestaltet und ausgestattet werden müssen, dass von ihnen keine Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dazu gehört auch der Schutz vor Hitzebelastung.
Arbeitgeber/innen sind daher branchenübergreifend dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter/innen bei hohen Temperaturen zu gewährleisten. Dazu gehört z.B. die Bereitstellung von ausreichend Getränken, die Anpassung der Arbeitskleidung, die Klimatisierung von Arbeitsräumen und die Gewährleistung von regelmäßigen Pausen. Wenn Arbeitgeber/innen diesen Pflichten nicht nachkommen, können sie von den zuständigen Behörden zur Rechenschaft gezogen werden und es drohen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen (s.u.).
Besondere Pflichten von Arbeitgebern/-innen im Gesundheitswesen bei Hitze
Im Gesundheitswesen haben Arbeitgeber/innen aufgrund der besonderen Bedingungen und Arbeitsumgebungen noch mehr Pflichten, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter/innen zu gewährleisten. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen dazu beitragen, das Gesundheitsrisiko für ihre Mitarbeiter/innen zu minimieren und sicherzustellen, dass sie auch bei hohen Temperaturen sicher und gesund arbeiten können.
Dabei handelt es sich um die folgenden:
- Identifikation von Risiken: Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen sollten die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten identifizieren, die ein erhöhtes Risiko für hitzebedingte Gesundheitsprobleme aufweisen (s. nächster Absatz).
- Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung: Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen sollten sicherstellen, dass Mitarbeiter/innen angemessene Schutzkleidung und -ausrüstung tragen, die das Risiko von Dehydration und Hitzschlag reduziert.
- Schulung der Mitarbeiter: Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen sollten ihre Mitarbeiter/innen regelmäßig schulen und informieren, wie sie sich bei hohen Temperaturen schützen und wie sie auf hitzebedingte Gesundheitsprobleme reagieren können.
- Festlegung von Verhaltensregeln: Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen sollten Verhaltensregeln für ihre Mitarbeiter/innen festlegen, um hitzebedingte Gesundheitsprobleme zu vermeiden. Dazu kann beispielsweise das Tragen von lockerer Kleidung und das Vermeiden von übermäßiger körperlicher Anstrengung gehören.
- Anpassung der Arbeitsbedingungen: Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen sollten die Arbeitsbedingungen so anpassen, dass die Auswirkungen von Hitze minimiert werden, beispielsweise durch die Installation von Klimaanlagen, Ventilatoren und Jalousien.
Arbeitsbereiche im Gesundheitswesen mit erhöhtem Risiko für hitzebedingte Gesundheitsprobleme
Im Gesundheitswesen weisen einige Arbeitsbereiche ein erhöhtes Risiko für hitzebedingte Gesundheitsprobleme auf. Diese Arbeitsbereiche erfordern daher auch besondere Maßnahmen, um das Risiko von hitzebedingten Gesundheitsproblemen zu minimieren. Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen sollten daher geeignete Schutzkleidung und -ausrüstung bereitstellen und die Arbeitsbedingungen anpassen, um die Auswirkungen von Hitze zu minimieren. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen Schulungen und Informationen bereitstellen, wie Mitarbeiter/innen sich schützen und auf hitzebedingte Gesundheitsprobleme reagieren können.
Zu den speziellen Arbeitsbereichen im Gesundheitswesen mit erhöhtem Risiko für hitzebedingte Gesundheitsprobleme gehören:
- Krankenhausküchen: Mitarbeiter/innen, die in Krankenhausküchen arbeiten, stehen häufig in direktem Kontakt mit Hitzequellen wie Öfen, Herden und Dampfgarern.
- Pflegebereiche: Mitarbeiter/innen, die in Pflegebereichen tätig sind, müssen sich häufig um bettlägerige Patienten/-innen kümmern und können dabei längere Zeit in einem heißen Raum verbringen.
- OP-Bereiche: Mitarbeiter/innen im OP-Bereich tragen in der Regel Schutzkleidung, die das Risiko von Dehydration und Hitzschlag erhöhen kann.
- Physiotherapiebereiche: Mitarbeiter/innen in Physiotherapiebereichen können aufgrund der körperlichen Anstrengung, die sie ausüben, einem höheren Risiko für hitzebedingte Gesundheitsprobleme ausgesetzt sein.
- Röntgenabteilungen: Mitarbeiter/innen in Röntgenabteilungen müssen häufig lange Zeit in einem Raum mit hohen Strahlungsniveaus verbringen, was die Raumtemperatur erhöhen kann.
Mögliche rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen bei Nichtbeachtung
Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern/-innen und sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz zu ergreifen. Wenn ein/e Arbeitgeber/in dieser Pflicht nicht nachkommt, kann dies verschiedene rechtliche Konsequenzen haben.
Zum einen können Mitarbeiter/innen ihre/n Arbeitgeber/in dazu auffordern, Maßnahmen zum Schutz vor Hitze zu ergreifen. Wenn der/die Arbeitgeber/in dies nicht tut, kann der/die Mitarbeiter/in das Arbeitsgericht einschalten und auf Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen klagen. Zum anderen können Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen bei Nichteinhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch die zuständigen Aufsichtsbehörden wie die Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämter oder das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sanktioniert werden. Dies kann zu Bußgeldern oder sogar zur Schließung des Betriebs führen.
In besonders schweren Fällen, in denen Mitarbeiter/innen durch Hitze am Arbeitsplatz erkranken oder verletzt werden, kann der/die Arbeitgeber/in im Gesundheitswesen auch strafrechtlich belangt werden. In der Regel ist dies jedoch eher selten und hängt jeweils von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Insgesamt ist es für Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen also enorm wichtig, die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter/innen vor Hitze am Arbeitsplatz zu ergreifen, um rechtliche Konsequenzen im Eigeninteresse zu vermeiden.