Wie gestaltet sich die Arbeit im Salzkammergut Klinikum Bad Ischl und wo liegen die ...

Der Hirntod ist in Deutschland und in vielen weiteren Ländern Voraussetzung für die Organentnahme zur Organspende. Für die Feststellung des Hirntods hat die Bundesärztekammer strenge Kriterien festgelegt. Nach definitiver Diagnose gilt ein Mensch als tot. Dennoch kommt es immer zu Diskussionen, ob bei einem hirntoten Menschen tatsächlich der Tod eingetreten ist.
Was bedeutet Hirntod?
Der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zufolge tritt bei rund einem Prozent der rund 400.000 Sterbenden pro Jahr der Hirntod noch vor einem Kreislaufstillstand ein. Doch was ist eigentlich der Hirntod? Die genaue Definition unterscheidet sich von Land zu Land. Allen Definitionen gemeinsam ist jedoch, dass sie einen unumkehrbaren Ausfall der Hirnfunktionen voraussetzen. Ein hirntoter Mensch weist dementsprechend keinerlei Hirnfunktionen mehr auf und ist auch nicht mehr in der Lage, selbstständig zu atmen. Unter künstlicher Beatmung haben hirntote Patienten jedoch noch einen messbaren Puls und Blutdruck.
Hirntod – Was passiert?
Der Hirntod tritt ein, wenn der Hirnstamm nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird und seine Funktion einstellt. Der Hirnstamm ist der untere Bereich des Gehirns, der mit dem Rückenmark verbunden ist. Er steuert die meisten automatischen, lebensnotwendigen Funktionen des Körpers, etwa die Atmung, den Herzschlag oder auch das Schlucken. Darüber hinaus leitet der Hirnstamm Informationen vom Körper zum Rest des Gehirns weiter und ist daher wichtig für das Aufrechterhalten des Bewusstseins. Kommt es zum Ausfall des Hirnstamms, verliert der Betroffene das Bewusstsein und stellt das spontane Atmen ein.
Hirntod – Symptome
Welche Symptome für die Diagnose des Hirntods vorliegen müssen, regelt die Bundesärztekammer in einer Richtlinie gemäß Transplantationsgesetz (TPG). Die klinischen Symptome umfassen:
- Bewusstlosigkeit (Koma)
- Ausbleiben der spontanen Atmung
- Lichtstarre der Pupillen
- Ausfall von Hirnstammreflexen wie Würge-, Husten- und weiteren Augenreflexen
- fehlende Reaktion auf Schmerzreize
- Abfall des Blutdrucks
Funktionen anderer Organe wie der Blase oder des Darms bleiben zunächst unbeeinträchtigt. Hirntote Patienten können also noch Urin und Stuhl absetzen und auch schwitzen. In einigen Fällen treten auch durch das Rückenmark vermittelte motorische Zuckungen von Arm-, Bein- oder Gesichtsmuskeln auf. Dadurch wirken hirntote Patienten auf medizinische Laien eventuell noch „wie lebendig“.
Hirntod – Ursachen
Ursache für das Eintreten des Hirntods ist immer eine mangelnde Sauerstoffversorgung des Hirns. Wird die Sauerstoffzufuhr nur für wenige Minuten unterbrochen, reicht dies bereits aus, um Hirnfunktionen ausfallen zu lassen.
Die häufigsten Ursachen für einen Hirntod:
- Hirnblutungen, etwa in Folge von langfristig bestehendem Bluthochdruck oder vorgeschädigter Blutgefäße
- ischämisch-hypoxische Hirnschäden, bei denen die Blutzufuhr zum Gehirn etwa aufgrund eines Herzkreislaufstillstandes unterbrochen wird
- Schädel-Hirn-Verletzungen
Weitere Ursachen umfassen Hirninfarkte, Hirntumore, Hirnentzündungen wie Enzephalitis und das Auftreten eines Wasserkopfs.
Hirntod und Herztod – Die Unterschiede
Der Hirntod gilt nach derzeitigem Kenntnisstand als unumkehrbar. Ist die Funktion des Hirnstamms einmal ausgefallen, lässt sie sich nicht wieder herstellen. Das Herz lässt sich bei einem Stillstand dagegen mit geeigneten Reanimationsmaßnahmen wieder zum Schlagen bringen. Sofern die Maßnahmen schnell genug ergriffen werden, können herztote Patienten sogar ohne Folgeschäden wieder zum Leben erweckt werden. Da bei einem Herzstillstand allerdings das Gehirn nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird, muss die Reanimation innerhalb von drei bis fünf Minuten erfolgen, um Hirnschäden vorzubeugen.
Hirntod – Diagnose und Untersuchungen
Um einen Hirntod zu diagnostizieren, muss ein irreversibler Hirnfunktionsausfall zweifelsfrei festgestellt werden. In Deutschland gibt die Bundesärztekammer dafür ein dreistufiges Schema vor:
1. Zunächst muss geklärt werden, ob die Voraussetzungen für einen Hirntod vorliegen. Das bedeutet, es muss eine schwerwiegende Hirnschädigung aufgetreten sein.
2. Im zweiten Schritt werden die klinischen Symptome des Hirnfunktionsausfalls geprüft, also das Vorliegen eines Komas sowie also das Ausbleiben der Reflexe, Schmerzreaktionen und der Spontanatmung.
3. Im dritten Schritt wird geklärt, ob die Hirnausfälle tatsächlich unumkehrbar sind. Das geschieht beispielsweise durch eine weitere Untersuchung nach einem festlegten Zeitraum oder durch eine zusätzliche apparative Diagnostik. So wird zum Beispiel mittels Elektroenzephalogramm (EEG) die Hirnstormkurve gemessen. Im Falle eines Hirntods lässt sich im EEG keinerlei Hirnaktivität feststellen. Per Ultraschall kann zudem das Fehlen der Hirndurchblutung nachgewiesen werden.
Hirntod – Verlauf und Überlebenschancen
Ein Ausfall des Hirnstamms kann nach heutigem medizinischen Kenntnisstand nicht wieder rückgängig machen. Hirntote Patienten können nicht mehr selbstständig atmen, ohne künstliche Beatmung tritt daher nach wenigen Minuten der komplette Kreislaufstillstand ein. Das Herz bleibt stehen und die weiteren Organe verlieren ihre Funktion. Selbst unter maschineller Beatmung baut sich die Hirnsubstanz innerhalb kurzer Zeit ab und hat sich nach etwa einer Woche weitgehend aufgelöst.
Selbst, wenn hirntote Patienten für viele Beobachter noch lebendig erscheinen: Den derzeitigen Erkenntnissen zufolge ist eine Erholung nicht möglich. Überlebenschancen bestehen nicht. Berichte über Patienten, die nach einem festgestellten Hirntod wieder aufgewacht sind, ließen sich bisher stets auf eine nicht sachgerechte Diagnostik zurückführen.
Hirntod – Richtlinien
Bei der Feststellung des Hirntods haben Mediziner den bereits erwähnten Richtlinien der Bundesärztekammer gemäß TPG zu folgen. Diese Richtlinie wurde bereits 1982 formuliert und wird kontinuierlich überarbeitet, zuletzt 2015.
Neben den Symptomen und der Diagnostik regelt die Richtlinie auch, wie und von wem die Untersuchungen zur Diagnose des unumkehrbaren Hirnausfalls durchgeführt werden müssen. So müssen zwei qualifizierte, erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines Patienten feststellen. Als qualifizierte Ärzte gelten etwa Intensivmediziner, Neurologen oder Neurochirurgen und Anästhesisten. Mindestens einer der Ärzte muss zwingend aus dem Fachgebiet der Neurologie oder Neurochirurgie kommen und langjährige Erfahrung im Bereich der Intensivmedizin und Hirntoddiagnostik mitbringen. Darüber hinaus dürfen beide Ärzte nicht an einer sich eventuell anschließenden Organtransplantation beteiligt sein.
Für Kinder bis zum zweiten Lebensjahr gelten besondere Vorschriften. Die Mediziner müssen etwa spezielle Kenntnisse der reifungs- und altersbedingten Unterschiede von Säuglingen und Kleinkindern haben. Denn auch gesunde Neugeborene können unter Umständen eine verminderte Hirnaktivität aufweisen.
Hirntod – Organspende
Wurde der Hirntod nach den Kriterien des TPG zweifelsfrei festgestellt und hat der Patient sein ausdrückliches Einverständnis zur Organspende gegeben, dürfen ihm Organe entnommen werden. Bis zur Organentnahme wird der Kreislauf über die künstliche Beatmung und mit Hilfe entsprechender Medikamente aufrechterhalten. Darüber hinaus erfolgt eine Meldung an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), die alle Organspenden in Deutschland koordiniert und so auch die Zuteilung der gespendeten Organe übernimmt.
Seit fast 40 Jahren keine Fehldiagnose bei der Hirntoddiagnostik
Die DSO hat kürzlich aktuelle Zahlen zur Organspende für das Jahr 2019 vorgelegt. Demnach wurden im vergangenen Jahr 932 für hirntot erklärten Menschen Organe zur Transplantation entnommen. Obwohl die Vorschriften zur Hirntoddiagnostik in Deutschland im internationalen Vergleich sehr streng sind, geht das Thema bei vielen Menschen mit Ängsten einher. Eine große Sorge ist, dass Ärzte doch zu einer fehlerhaften Diagnose kommen. Wie die Hirntodkommission der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung (DGKN) mitteilt, sei in den fast 40 Jahren seit Bestehen der Richtlinie jedoch keine Fehldiagnose mehr bekannt geworden.
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