Angesichts der erheblich steigenden Energiekosten möchte der Staat auch Arztpraxen in der Form von Finanzhilfen unterstützen. Doch wie kann der Preisdeckel dabei helfen, Geld zu sparen und was gibt es über die Zuschüsse zu wissen? Wie hoch sind sie? Wie lange gelten sie und ab wann? Nachfolgend eine ausführliche Erörterung des Themas.
Steigende Gas- und Strompreise: Finanzhilfen für Arztpraxen
Alles wird teurer, was insbesondere für Energie gilt. Zahlreiche Bürger/innen stoßen schon heute an ihre finanziellen Grenzen. Auch die Unternehmen sind davor nicht gefeit. Die Gesundheitspolitiker des Landes diskutieren über dieses Thema angeregt. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gemacht, die hohen Kosten zum Teil abzufedern. Das dritte Entlastungspaket umfasst die Strompreisbremse, um Unternehmen, wie Arztpraxen bei den gestiegenen Energiepreisen zu entlasten.
Umfrage: Finanzhilfen sind dringend nötig
800 Ärzte/-innen aus den verschiedenen Regionen Deutschlands beteiligten sich daran. Das Ergebnis ist erschreckend: Nur rund 30 Prozent der Befragten gaben an, dass die enorm steigenden Energiepreise die Praxis wirtschaftlich noch nicht geschwächt haben. Die übrigen Mediziner/innen nannten bereits spürbare Auswirkungen oder starke finanzielle Belastungen. Die geforderten Preissteigungen, die vielen schon angekündigt wurden, variieren erheblich. Zum Teil liegen sie bei 100 Prozent Erhöhung oder mehr. 45 Prozent der Ärzte/-innen berichten auch bei den Stromkosten davon, dass sie zwischen 25 und 70 Prozent angestiegen sind.
Finanzhilfen durch einen Abwehrschirm
Immer mehr Menschen erhalten die Tage Post ihres Anbieters, in der sie über enorme Erhöhungen bei den Strom- und Gaspreisen informiert werden. Dies ist auch der Regierung bekannt. Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben einen Beschluss für einen „Abwehrschirm“ präsentiert. Über den Gesetzentwurf soll im Bundestag abgestimmt werden. Im Anschluss muss auch der Bundesrat zustimmen. Damit das Gesetz schnell umgesetzt werden kann, soll es vor Ablauf des Jahres verabschiedet werden.
Der Bund möchte den Wirtschafts- und Stabilisierungsfond ausstatten. Davon sollen sowohl die Krankenhäuser als auch die niedergelassenen Ärzte/-innen in den Praxen profitieren. Die Bremse wirkt allgemein neben den Privathaushalten ebenfalls für kleine und mittlere Unternehmen. Arztpraxen fallen in diesen Bereich. Erfasst von den Hilfen sollen diejenigen sein, die über einen Gas- und Stromzähler verfügen. Die Regelungen des wirtschaftlichen Abwehrschirms, der insgesamt ein Volumen von 200 Milliarden Euro umfasst, sind in zwei Gesetzentwürfen gebündelt.
Wie funktionieren die Finanzhilfen?
Laut der geplanten Regelungen sollen die Preise für Strom, Gas und Wärme für einen gewissen Verbrauchsanteil nach oben hin begrenzt werden, das heißt, darüber hinaus nicht ansteigen dürfen. Greifen soll die Preisbremse ab März des kommenden Jahres 2023, rückwirkend aber ab Januar gelten. Die Verbraucher erhalten eine monatliche Entlastung. Sie bemisst sich an 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Vorjahr bei Privatkunden und bei 70 Prozent bei industriellen Kunden. Der Strompreis soll bei 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden, der Gaspreis bei 12 Cent je Kilowattstunde und bei der Fernwärme sind es 9,5 Cent je Kilowattstunde. Die dafür benötigten Mittel kommen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der als Rettungsring für Unternehmen dient, so ist der Plan. Ablaufen soll es so, dass oberhalb der Verbrauchsmenge der Arbeitspreis gilt, der vertraglich vereinbart ist. Für den Rest können die Kosten demnach sehr hoch sein. Die Strom- und Gaspreisbremse soll bis April 2024 gelten.
Fazit
Krankenhäuser und Arztpraxen sollen, genau wie private Verbraucher, durch eine Gas- und Strompreisbremse, so sieht es der Gesetzesentwurf vor, entlastet werden. Grund hierfür sind die enorm steigenden Energiepreise. Mit einer Preisbremse, einem staatlich festgelegten Preis-Deckel, der rückwirkend ab Januar 2023 bis April 2024 laufen soll, möchte der Staat sie abfedern. Da insbesondere Neukunden aktuell unter den teuren Verträgen leiden, werden sie von der Entlastung am meisten profitieren. Der Bund will den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds dafür mit insgesamt 200 Milliarden Euro ausstatten. Preisbremse gilt lediglich für einen Basis-Bedarf. Übersteigt der Verbrauch diesen, gilt der aktuelle Marktpreis.