
Damit Medizinstudierende im Praktischen Jahr, PJ, nicht krank zur Arbeit erscheinen, weil sie sich keine Fehltage erlauben dürfen, fordern Medizin-Fachschaften nun eine neue Fehlzeitenregelung. Die wichtigsten Dinge zum Thema „neue Fehlzeitenregelung im PJ“ im Überblick hier zum Nachlesen.
PJ: Falscher Ehrgeiz: mit Erkältungssymptomen zur Arbeit
Allgemeines Krankheitsgefühl? Etwas Schnupfen oder ein leichtes Kratzen im Hals? Falscher Ehrgeiz führt dazu, dass man trotz allem krank zur Arbeit erscheint. Den Willen zu zeigen, auch noch mit Erkältungssymptomen Leistung zu erbringen, ist gefährlich – nur eine Person kann alle anderen anstecken.
Einem geschwächten Organismus sollte man einige Tage Ruhe gönnen, anstatt sich Notfallmedizin einzuwerfen und der Annahme sein, krankheitsbedingt auszufallen, sei etwas für Schwächlinge.
Im Praktischen Jahr, PJ, dürfen Medizinstudierende nur eine begrenzte Anzahl an Fehltage bzw. gar keine Fehltage haben, sofern ein gesplittetes Tertial abgeleistet wird, andernfalls müsse man das gesamte Tertial oder PJ wiederholen.
Dass keine Fehltage erlaubt sind, führt dazu, dass die PJler sich nahezu dazu gezwungen fühlen, krank zur Arbeit zu erscheinen, damit es nicht zu zeitlichen Verzögerungen im Medizinstudium kommt. Dies gilt insbesondere für das Bundesland Bayern, wo man sich keine Fehltage leisen darf, wenn man sein Tertial splittet und krank wird.
Damit PJler nicht aus diesem Grund krank zum Dienst erscheinen, fordert man seitens der bayerischen Medizin-Fachschaften eine neue Fehlzeitenregelung.
PJ: Regelungen in den Bayern und Mecklenburg-Vorpommern
Bei den drei 16-wöchigen PJ-Tertialen, die von Medizinstudierenden abgeleistet werden müssen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines der drei PJ-Tertiale zu splitten und auf je acht Wochen aufzuteilen.
Während bei einem vollen PJ-Tertial bis zu 20 Fehltage erlaubt sind, darf man in einem gesplitteten PJ-Tertial im Bundesland Bayern keinen einzigen Tag fehlen. In einem offenen Brief fordern bayerische Mediziner-Fachschaften eine neue Fehlzeitenregelung, damit man im Krankheitsfall nicht trotz allem zur Arbeit erscheint, was für sich selbst gesundheitsschädlich wäre und sich dadurch zudem auch ein erhöhtes Risiko für Kollegen und Patienten ergäbe.
Das Modell in Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass es auch anders geht: In einem gesplitteten Tertial sind hier insgesamt zehn Fehltage erlaubt. Eine klare Forderung an Bayern, sich an das Modell von Mecklenburg-Vorpommern zu orientieren.
PJ: Forderung einer neuen Fehlzeitenregelung
In dem offenen Brief von den Studierenden heißt es: “Unser Vorschlag wäre die Gewährung von zehn Fehltagen pro Tertial-Hälfte, da dies exakt der Hälfte der 20 maximal möglichen Tage in einem vollen Tertial entspricht.”
Unterschriften hierzu wurden gesammelt von den beiden Münchner Universitäten, der Universität in Regensburg, Würzburg, Augsburg und Erlangen-Nürnberg.
Vorläufiger Arbeitsentwurf zur neuen ärztlichen Approbationsordnung
Auch in dem vorläufigen Arbeitsentzwurf zur neuen ärztlichen Approbationsordnung sollen Fehltage in den gesplitteten Quartalen erlaubt sein: “Auf die Ausbildung werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet, davon bis zu insgesamt 15 Ausbildungstage innerhalb […] zweier Teilabschnitte nach Absatz 3.”
Für das Inkrafttreten dieser Regelung vergehen allerdings noch einige Jahre, sodass die aktuelle Generation der Medizinstudierende keinen Profit daraus erhält