Eine positive Unternehmenskultur kann für Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen ein ...

Ergonomie am Arbeitsplatz ist auch in der Arztpraxis ein wichtiges Thema. Ärztinnen, Ärzte und MFA verbringen täglich viel Zeit vor dem Bildschirm. Damit das lange Sitzen keine gesundheitlichen Nachteile mit sich bringt, müssen vor allem bei der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen einige Vorgaben beachtet werden.
Ergonomie: Vorgaben für Raumabmessungen und Bewegungsflächen
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz steht der Arbeitgeber in der Pflicht, mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und gegebenenfalls Maßnahmen für den Arbeitsschutz zu treffen. Das gilt auch für die Einrichtung der Praxis, insbesondere für den Empfang und die Räume, in denen administrative Aufgaben zu bewältigen sind.
Grundsätzliche Vorgaben für Raumabmessungen und Bewegungsflächen in Arbeitsräumen sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASRA1.2 zu finden. Demnach ist Folgendes zu beachten:
- Arbeitsräume mit einem Arbeitsplatz müssen eine Grundfläche von mindestens 8 m² aufweisen.
- Für jeden weiteren Arbeitsplatz sind zusätzlich mindestens 6 m² erforderlich.
- Die Einrichtung muss einen Fluchtweg von mindestens 87,5 cm Breite lassen. Der Gang zu den Fenstern und Heizkörpern muss mindestens 50 cm breit sein.
- Büroräume bis 50 m² müssen mindestens 2,50 m hoch sein, größere Büros mindestens 2,75 m.
Bei der Praxiseinrichtung sollten Ärzte noch etwas großzügiger planen. Schließlich müssen auch Schreibtische und Aktenschränke untergebracht werden, welche die Bewegungsfreiheit zusätzlich einschränken.
Ergonomisches Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen
Für eine optimale Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen sind folgende Punkte zu beachten:
- Ein Bildschirmarbeitsplatz sollte mindestens einen Meter tief und breit sein und 1,5 m² Bewegungsfläche bieten.
- Der Computerbildschirm sollte grundsätzlich so aufgestellt werden, dass die Blickrichtung parallel zum Fenster liegt. Das vermeidet Spiegelungen und Blendungen durch Sonneneinstrahlung.
- Die Tastatur sollte vom Computer getrennt sein und 10 bis 15 cm von der Tischkante entfernt liegen.
- Für typische Büroarbeiten wie das Bearbeiten von Patientenberichten ist ein Sehabstand von 50 bis 80 cm zwischen Bildschirm und Auge zu empfehlen.
- Um die Augen möglichst wenig zu belasten, ist eine Positivdarstellung mit dunklen Zeichen auf hellem Grund zu bevorzugen.
- Helligkeit und Kontrast des Bildschirms müssen sich vom Mitarbeiter an die eigenen Bedürfnisse anpassen lassen.
- Der Neigungswinkel des Bildschirms sollte sich ebenfalls verstellen lassen, um einen Blickwinkel von 20° einstellen zu können.
- Schreibtisch und Bürostuhl sollten höhenverstellbar sein. Der Schreibtischstuhl ist idealerweise für eine Sitzzeit von mindestens acht Stunden ausgelegt.