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praktischArzt » Magazin » Entlastungspaket kommt niedergelassenen Ärzten/-innen zugute

Entlastungspaket kommt niedergelassenen Ärzten/-innen zugute

Entlastungspaket kommt niedergelassenen Ärzten/-innen zugute

Inhaltsverzeichnis

  1. Entlastungspaket: was hat es damit auf sich?
  2. Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs
  3. Doppelte Besteuerung wird abgeschafft
  4. Monatliches Kindergeld wird mit dem Entlastungspaket erhöht
  5. Gas- und Strompreisbremse
  6. Fazit

Das dritte Entlastungspaket, das Finanzminister Christian Lindner (FDP) ankündigte und mit Spannung erwartet wurde, soll in erster Linie Geringverdienern zum Ausgleich von Mehrbelastungen aufgrund der hohen Inflation finanzielle Unterstützung bieten. Doch es kommt auch niedergelassenen Ärzten/-innen zugute. Was sich genau dahinter verbirgt, wie die Entlastungen verteilt sind und was sie umfassen sowie inwiefern selbstständig tätige Mediziner/innen davon profitieren, wird nachfolgend erklärt. Zielgerichtet sollen die Entlastungen sein.

Inhaltsverzeichnis

  1. Entlastungspaket: was hat es damit auf sich?
  2. Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs
  3. Doppelte Besteuerung wird abgeschafft
  4. Monatliches Kindergeld wird mit dem Entlastungspaket erhöht
  5. Gas- und Strompreisbremse
  6. Fazit

Entlastungspaket: was hat es damit auf sich?

Mit kurzfristigen Hilfen möchte die Bundesregierung die Bürger/innen von der aktuell stetig ansteigenden Inflation entlasten. So wurde das dritte Entlastungspaket konzipiert, das 65 Milliarden Euro für zahlreiche Maßnahmen umfasst, zum Beispiel mehr Kindergeld, Reformen beim Wohn- und Bürgergeld oder eine Energiepauschale für Rentner/innen. Der Abwehrschirm sieht auch vor, eine Gaspreisbremse einzuführen. Hinzu kommt ein Maßnahmenpaket, das Firmen unterstützt, die von den Sanktionen und dem Krieg betroffen sind. Die Parteien haben es in ihrem Koalitionsvertrag im September 2022 vorgestellt und sehr zügig in die Wege geleitet. Das Ziel besteht darin, die erhöhten Preise, insbesondere durch die Explosion bei den Energiekosten, einzudämmen. Von den Verbesserungen profitieren ab dem Jahr 2023 zahlreiche steuerpflichtige Bürger/innen, wie Beschäftigte, Studierende, Rentner/innen, Selbstständige und Unternehmer/innen. Auch niedergelassene Ärzte/-innen profitieren zum Teil davon.

Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs

Die Regierung möchte die kalte Progression, das heißt die Mehrbelastung bei der Steuer abbauen. Sie entsteht, wenn neben einem erhöhten Einkommen eine Inflation eintritt. Der/die Arbeitnehmer/in muss bei höherem Lohn an den Fiskus gleichzeitig höhere Abgaben zahlen. Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs sollen mit Wirkung zum ersten Januar 2023 der zu erwartenden Inflation entsprechend nach rechts verschoben werden. Der Spitzensteuersatz beträgt 42 Prozent. Er würde statt der bisherigen 58.597 Euro dann bei 61.972 Euro greifen. Ab dem Jahr 2024 ist geplant, dass er ab 63.515 Euro beginnt. Ausgenommen davon sind sehr hohe Einkommen mit jährlich über 277.836 Euro. Für diese Gruppe gilt der Reichensteuersatz in der Höhe von 45 Prozent.

Doppelte Besteuerung wird abgeschafft

Jahrelang kam es zu Unstimmigkeiten zwischen Steuerzahlern/-innen und Finanzämtern darüber, ob die Rente unter gewissen Umständen doppelt besteuert wird, wenn der Rentenfreibetrag niedriger ist als der Betrag der gezahlten Beiträge aus dem versteuerten Einkommen. So kam die Überlegung auf, ob der Staat eventuell zweimal kassiert, einmal während des Berufslebens und ein nächstes Mal im Ruhestand. Rentenbeiträge sollen zur Vermeidung ab 2023 steuerlich voll absetzbar sein, was ursprünglich erst ab dem Jahr 2025 möglich sein sollte. Die Renten werden in der Auszahlungsphase künftig im Alter besteuert. Die Umstellung umfasst folgende Renten:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Landwirtschaftliche Alterskasse
  • Berufsständische Versorgungseinrichtungen
  • Rürup-Renten (Basisrentenverträge)

Daneben soll der steuerpflichtige Rentenanteil weniger ansteigen, als vorgesehen war.

Monatliches Kindergeld wird mit dem Entlastungspaket erhöht

Zur besseren Unterstützung von Familien steigt das Kindergeld angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten für 2023 und 2024 von 219 oder ab dem dritten Kind von 225 auf 237 Euro an. Auch dies ist ein Bestandteil des dritten Entlastungspakets.

Gas- und Strompreisbremse

Die Gas- und Strompreisbremse, die die Bundesregierung vorgestellt hat, soll für Privathaushalte sowie kleinere und mittelständische Firmen für ihren Basisverbrauch gelten und sie somit entlasten. Ihnen wird eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen geboten, so ist der Plan. Die Finanzierung dieser beiden Maßnahmen soll durch die Abschöpfung der Gewinne bei den Firmen erfolgen. Hierfür kommt die sogenannte „Erlösobergrenze“ zum Zug. Des Weiteren soll die Erhöhung des CO2-Preises verschoben werden.

Fazit

Die Bundesregierung hat aufgrund der erheblich steigenden Preise bzw. der Inflation drei Entlastungspakete erschaffen. So folgte nun das dritte Entlastungspaket mit verschiedenen Maßnahmen, beispielsweise höheres Kindergeld, steuerliche Entlastungen sowie eine Gas- und Strompreisbremse, um steigende Kosten abzufedern. Auch selbstständig tätigen Ärzten/-innen bleibt durch das Maßnahmenpaket mehr Geld übrig.

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Redaktion
pA Medien Gmbh
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Redaktionsteam
Veröffentlicht am: 23.11.2022
Themen: Alle Themen, News und Politik, Facharzt/-ärztin
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