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praktischArzt Magazin Private Altersvorsorge als Arzt

Endlich Arzt! Das gilt es hinsichtlich der Altersvorsorge zu beachten

Altersvorsorge Als Arzt
Zuletzt aktualisiert: 08.05.2025
Themen: Berufsstart
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Das Studium ist geschafft und die Doktorarbeit ist geschrieben. Der Karriere als Arzt steht somit nichts mehr im Weg und der erste Job ist schon sicher. Auch wenn das eigentliche Arbeitsleben gerade erst angefangen hat, empfiehlt es sich jedoch jetzt schon an die Zeit danach zu denken und vorzusorgen. Generell kann man gar nicht früh genug damit anfangen, sich um die Altersvorsorge zu kümmern. Dabei sollte man sich nicht nur auf die herkömmliche Rente verlassen. Zusätzliche private Möglichkeiten der Altersvorsorge können den Lebensstandard im Alter weiterhin gewährleisten.

Absicherung durch das Versorgungswerk

Es spielt keine Rolle, ob sich der Arzt in einem Angestelltenverhältnis befindet oder eine eigene Praxis betreibt, Ärzte in Deutschland sind grundsätzlich über das Versorgungswerk der jeweiligen Ärztekammer pflichtversichert. Finanziert werden die Rentenbeträge durch das sogenannte Kapitaldeckungsverfahren.

Die Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung ist ebenfalls verpflichtend. Allerdings kann man sich hier von den Beiträgen befreien lassen, um nicht doppelt zu zahlen. Im Gegensatz zu Empfängern der gesetzlichen Rente sind Ärzte hier deutlich besser fürs Alter abgesichert. Dennoch sollte man es nicht verfehlen, zusätzlich vorzusorgen, um im Alter genauso gut leben zu können.

Die Versorgungswerke werden ebenfalls von der aktuell in Deutschland herrschenden Niedrigzinsphase beeinflusst. Dadurch ist es nicht mehr möglich, so hohe Renditen zu erzielen, wie es noch vor einigen Jahren der Fall war.

Betriebliche Altersvorsorge für angestellte Ärzte

Die Betriebsrente ist eine sehr gute Möglichkeit für angestellte Ärzte, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, um die spätere Rentenkasse ein wenig aufzubessern. Der Vorteil dabei ist, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Teil zuschießen muss. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge einbezahlt. Ein weiterer Anteil muss vom Arbeitgeber beigesteuert werden. Seit Anfang 2019 müssen Chefs mindestens 15 Prozent zuschießen.

Allerdings lohnt sich die Betriebliche Altersvorsorge nicht immer. Erst dann wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent beisteuert. Noch besser ist es natürlich, wenn die kompletten Kosten übernommen werden. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuer- und sozialabgabenfrei. Jedoch nur solange der Höchstbetrag der Entgeltumwandlung noch nicht erreicht ist.

Angestellte Ärzte im öffentlichen Dienst haben die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge nicht. Sie müssen sich jedoch bei der Zusatzversicherungskasse bzw. der Versorgungskasse des Bundes und der Länder zusätzlich absichern.

Rürup oder Riester Rente?

Bei diesen Modellen handelt es sich um staatlich geförderte Modelle zur privaten Altersvorsorge. Der Staat fördert die beiden Renten entweder mit steuerlichen Vergünstigungen und/oder direkten Zuschüssen. Für Ärzte ist die Riester Rente jedoch keine mögliche Option. Der Grund hierfür ist ihre Pflichtversorgung.

Jedoch gibt es hier eine Ausnahme. Wenn der Ehepartner in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, ist es möglich, sich über die Riester Rente abzusichern und fördern zu lassen. Pro Jahr gibt es dabei einen Zuschuss von 175 Euro sowie steuerliche Vorteile. Wenn man Kinder hat, bekommt man sogar noch Extra Zulagen.

Wer nicht von der Riester Rente profitieren kann, findet möglicherweise die sogenannte Rürup Rente interessant. Die Rürup Rente wurde mitunter für Selbstständige eingeführt, damit sie von einer staatlichen Rentenförderung profitieren können. Aber auch Angestellte und Beamte können eine solche private Altersvorsorge abschließen.

Wenn man während des Arbeitslebens monatlich Beträge einbezahlt, können die am Ende des Jahres steuerlich geltend gemacht werden. Vor allem dann, wenn man hohe Steuersätze zahlt, kann man von der Rürup Rente profitieren. Die Auszahlung in beiden Fällen erfolgt dann bis zum Lebensende.

Klassische private Altersvorsorge

Es ist wohl einer der Klassiker, wenn man sich fürs Alter absichern möchte: die private Altersvorsorge. Im Grunde handelt es sich dabei in erster Linie um eine klassische Versicherung, in die pro Monat ein gewisser vereinbarter Geldbetrag einbezahlt wird. Je nach Vereinbarung wird dann ab einem bestimmten Lebensjahr, idealerweise beim Eintritt in die Rente, der angesparte Betrag monatlich oder auf einen Schlag ausbezahlt.

Der Nachteil bei einer solchen privaten Altersvorsorge ist, dass sie nicht durch außenstehende, wie den Staat oder den Arbeitgeber bezuschusst wird. Man ist selbst für den angesparten Betrag verantwortlich und man erhält nicht mehr als den angesparten Betrag.

Der Vorteil liegt jedoch in der Flexibilität des Modells. Man hat die Möglichkeit jederzeit Geld zu entnehmen, außerplanmäßige Einzahlungen zu tätigen oder einmal monatliche Beträge auszusetzen. Der Rentenbeginn wird selbst bestimmt.

Immobilen als Altersvorsorge

Das Haus oder die Eigentumswohnung sind nach wie vor sehr beliebt als Wertanlage fürs Alter. Hier hat man verschiedene Nutzungsmöglichkeiten. Entweder wohnt man weiterhin im Haus und spart sich die Miete, wodurch man mehr von seiner Rente hat. Vielleicht ist das Haus aber auch etwas zu groß geworden, also vermietet man die Immobilie und verkleinert sich räumlich etwas. Hier kann man von den monatlichen Mieteinnahmen profitieren. Die dritte Möglichkeit ist der Verkauf des Hauses. Auf diese Weise hat man auf einen Schlag einen großen Geldbetrag, den man beispielsweise anderweitig anlegen kann oder damit einfach die monatliche Rente etwas aufbessert.

Fazit

Egal, für welche Möglichkeit man sich entscheidet, man sollte in jedem Fall so früh wie möglich damit beginnen vorzusorgen. Welche private Altersvorsorge am besten in das jeweilige Leben passt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Am klügsten und sinnvollsten ist vielleicht auch ein Mix aus mehreren Modellen.

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Veröffentlicht am: 04.09.2020
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