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praktischArzt » Magazin » Elektronischer Arztausweis: Vielfältige Funktionen

Elektronischer Arztausweis: Vielfältige Funktionen

Elektronischer Arztausweis: Vielfältige Funktionen

Noch besitzt nur eine Minderheit der deutschen Mediziner den Elektronischen Arztausweis – auch Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) oder kurz e-Arztausweis genannt. Das dürfte sich in dem Maße ändern, in dem das Gesundheitswesen digitaler wird. Ein Elektronischer Arztausweis ist der Schlüssel, der Zugang zur Telematikinfrastruktur gewährt – künftig unerlässlich für Behandlungen sowie für manche ärztlichen Dienstleistungen!

Rein äußerlich ähnelt der e-Arztausweis der Elektronischen Gesundheitskarte, die eine Art Pendant auf Patientenseite darstellt. Die Karte mit der Einprägung „Arztausweis“ zeigt Foto und Namen des Inhabers sowie die zeitliche Gültigkeit und die ausstellende Landesärztekammer. Die Karte stellt so auch ein physisches Dokument dar, mit der man sich als Arzt ausweisen kann. Das Entscheidende ist aber der implementierte Chip. Er ermöglicht Ärzten den Zugang zu einer Reihe an digitalen Anwendungen und Diensten. Manches davon ist noch Zukunftsmusik, anderes schon Realität.

Signatur eröffnet viele Möglichkeiten

Eine wichtige Funktion des e-Arztausweises ist die elektronische Signatur. Sie ersetzt die Unterschrift per Hand und wird unter anderem künftig benötigt, um Notfalldaten, den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte oder elektronische Arztbriefe zu signieren. Bei elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist die Signatur bereits seit Jahresanfang Pflicht, beim e-Rezept wird das ebenfalls verpflichtend sein. Auch für Eintragungen in der elektronischen Patientenakte wird die Signatur benötigt. Sie ist für eine sichere netzbasierte Kommunikation zwischen Ärzten und anderen an Behandlungen Beteiligten unverzichtbar. Die breitesten Einsatzmöglichkeiten bietet der e-Arztausweis der 2. Generation (kurz eHBA G2) mit e-Health-Konnektor. Vielfach sind noch Karten der ersten Generation (G0) im Einsatz, die zwar weiter verwendet werden können. aber nur beschränkte Funktionen bieten.

Elektronischer Arztausweis – noch längst nicht Standard

Laut Daten der Bundesärztekammer verfügten im September vergangenen Jahres nicht mehr als 12.000 Ärzte in Deutschland über den e-Arztausweis. Im Februar 2021 waren es immerhin schon fast dreimal so viele, knapp 35.000. Im ambulanten Bereich betrug der Ausstattungsgrad zu diesem Zeitpunkt 18 Prozent, im Klinikbereich dagegen nur 2,6 Prozent. Auch regional gibt es erhebliche Unterschiede. Am weitesten vorne liegen niedergelassene Ärzte in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit Ausstattungsanteilen von mehr als 30 Prozent, Schlusslicht bildet Baden-Württemberg mit 11,6 Prozent.

Etwa ein Drittel der Ärzte mit eHBA besitzt gegenwärtig noch die alte G0-Karte, die gegen die neuere G2-Version ausgetauscht werden muss, wenn alle Funktionen genutzt werden sollen. Die Zahlen zeigen, es gibt noch einiges zu tun, bis ein Elektronischer Arztausweis der neuesten Generation wirklich Standard bei Ärzten ist.

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Redaktion
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Redaktionsteam
Veröffentlicht am: 12.04.2021
Themen: Alle Themen, Assistenzarzt/-ärztin, Chefarzt/-ärztin, Facharzt/-ärztin, News und Politik, Oberarzt/-ärztin
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