
Eine Digitalisierung des Gesundheitswesens soll eine bessere Versorgung der Patienten gewährleisten – so sieht es der neue Entwurf zum “Digitale Versorgung Gesetz” von Gesundheitsminister Jens Spahn vor. Spezielle Apps und elektronische Patientenakten sowie digitale Sprechstunden gehören zu den tragenden Säulen des Konzepts. Aber ist die Einführung von Honorar-Kürzungen der richtige Weg?
Telemedizin soll per “Digitale Versorgung Gesetz” ausgebaut werden
Die ärztlichen Versorgungskonzepte der Telemedizin machen seit einigen Jahren vor: Kommunikation zwischen Patienten und Ärzten über moderne Technologien. Minister Spahn erklärt, wie die Digitalisierung des Gesundheitswesens das ermöglichen soll. Die Idee dahinter: Eine bessere Vernetzung von Ärzten und Patienten, Sprechstunden sollen per Videotelefonie und Verschreibung von Gesundheits-Apps per Rezept . Die neuen Technologien sollen dabei aber einen Arztbesuch nicht ersetzen, sondern ergänzen.
Digitale Patientenakte ab 2021
Bis März 2020 müssen Ärzte ihre Praxis an die TI (Telematik-Infrastruktur) anschließen – so lautet das “Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation” (Abkürzung: Digitale Versorgung Gesetz). Durch den Anschluss an die TI sollen Patienten eine ePA (elektronische Patientenakte) erhalten. Ob medizinische Befunde oder das Ergebnis der Röntgenaufnahmen – alles soll in der ePA gespeichert werden. Auch Allergien, die Unverträglichkeit bestimmter Arzneimittel, Blutwerte sowie chronische Erkrankungen können künftig in der digitalen Akte eingetragen werden. Die Daten sollen auch über das Smartphone zur Verfügung stehen. Patienten können ihrem behandelnden Arzt die Erlaubnis erteilen, ob und inwieweit dieser Zugriff auf die jeweiligen Daten hat. Patienten können den Zugriff aber auch verweigern.
Die vom Gesundheitsministerium genannten Vorteile der ePA auf einen Blick:
– Überblick über die aktuellen und verschriebenen Medikamente erhalten
– Daten für medizinische Zwecke auf einen Blick bereit haben (zum Beispiel: Blutwerte, Röntgenaufnahmen)
– Erinnerungsfunktion für den Impfpass
– Transparenz und mehr Information für behandelnde Ärzte
Konsequenzen für Ärzte, die sich gegen Digitalisierung wehren
Ärzte sollen zukünftig eine Vergütung dafür bekommen, wenn sie eine digitale Akte für ihren Patienten eröffnen. Wer seine Praxis nicht an die TI anschließen lässt, muss mit einer Honorar-Kürzung in Höhe von 2,5 Prozent rechnen. Auch Krankenhäuser und Apotheken müssen sich mit der digitalen Infrastruktur vernetzen.
Was schon jetzt geregelt ist: Ab dem 1. Januar 2021 müssen Krankenkassen ihren gesetzlich Versicherten eine ePA anbieten. Damit erhalten Kassenpatienten einen Anspruch darauf, dass ihre ärztlichen Befunde aus dem Krankenhaus oder der Arztpraxis, in ihre ePA aufgenommen werden. Findet ein Wechsel der Krankenkasse statt, wird die Akte an die neue Kasse weitergeleitet.
Sanktionen nur für Ärzte vorgesehen
Auch Apotheken sind von dem neuen Gesetz betroffen. Der aktuelle Entwurf zum “Digitale Versorgung Gesetz” sieht bis jetzt allerdings nur eine Honorar-Kürzung für Ärzte vor. Apotheken haben bis März 2020 Zeit für die Anbindung an die digitale Infrastruktur. Wer sich freiwillig beteiligen darf, bei Nichtbeteiligung jedoch keine Kürzungen zu erwarten hat: Entbindungspfleger, Physiotherapeuten, Hebammen, Pflegeeinrichtungen und Reha-Zentren.
Wie Gesundheits-Apps Patienten schneller zur Verfügung gestellt werden
Bereits heute sind Gesundheits-Apps im Einsatz. Im neuen Entwurf des Gesundheitsministers spielen sie zukünftig eine größere Rolle. Patienten nutzen die digitalen Helfer beispielsweise, um sich an die Einnahme ihrer Medikamente erinnern zu lassen oder ihren Puls zu messen. In Zukunft soll das neue Gesetz den Patienten ermöglichen, dass sie sich solche Anwendungen von ihren Ärzten verschreiben lassen können. Für gesetzlich Versicherte soll die Krankenkasse in diesem Fall die Kosten übernehmen.
Ob eine bestimmte Gesundheits-App zugelassen wird, soll im Einzelfall nun vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft werden. Wichtige Kriterien dafür sind die Nutzerfreundlichkeit, der obligatorische Datenschutz und die Transparenz der App. Dieser neuartige Zulassungsweg für die Erstattung von Leistungen durch die Kasse unterscheidet sich vom aktuellen Verfahren. Bisher galt, dass der gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten, gesetzlich Versicherten und Betreibern von Kliniken entscheidet. Ein Weg, der sich in der Vergangenheit als langwieriger Prozess herausgestellt hat.
Nach einem Jahr müssen Hersteller der Gesundheits-Apps Nutzen nachweisen
Krankenkassen müssen die Leistung für gesetzliche Versicherte mindestens ein Jahr lang erstatten, bevor der Hersteller der jeweiligen Gesundheits-App die Qualität der Anwendung nachweisen muss. Das bedeutet: 12 Monate (ab der Erstattung) haben Hersteller Zeit, um den Nutzen ihrer App unter Beweis zu stellen.
Ärzte sollen für Videosprechstunde werben können
Ein weiterer Punkt, der im Entwurf “Digitale Versorgung Gesetz” enthalten ist: die Videosprechstunde. Eine schriftliche und persönliche Einverständniserklärung des Patienten muss bei einer Sprechstunde per Video immer erfolgen. Diese Einwilligung soll künftig auch auf digitalem Weg – während der Videosprechstunde mit einem Arzt – möglich sein.
Die Digitalisierung soll auch Ärzte durch sogenannte Telekonsile miteinander verbinden, um sich austauschen zu können. Beispiel: Benötigt ein Pädiater für einen bestimmten Patienten den medizinischen Rat des Neurologen, kann dieser seinen Fall über eine sichere Verbindung an den Facharzt weiterleiten. Nach der Beurteilung schickt er dann sein Ergebnis an den behandelnden Arzt zurück. Dies vereinfacht die Arbeit zwischen Fachärzten erheblich. Das digitale Netzwerk soll zudem ermöglichen, dass mehr Experten zusammenkommen – so kann eine fachübergreifende Arbeit stattfinden, was insgesamt eine bessere Versorgung der Patienten bezwecken könnte. So kann ein schnellerer Austausch von Diagnosen und Therapieplänen erfolgen.
Krankenkassen dürfen in neue Projekte investieren
Der Entwurf von Spahn sieht außerdem vor, dass sich die Digitalisierungsprojekte für gesetzliche Krankenkassen als profitabel erweisen. Demnach sollen sie mit Kapital (bis zu zwei Prozent aus ihrer Finanzreserve), in die Projekte einsteigen können. Wie das Risiko minimiert werden soll, dass Beitragsgelder nicht Teil einer Fehlinvestition werden, steht allerdings noch nicht fest.
Fazit zum “Digitale Versorgung Gesetz”
Durch die Digitalisierung sollen Patienten künftig besser versorgt werden. Die Vernetzung der Ärzte, ein vereinfachter Informationsfluss und Datenschutz – auch das sind Themen des Entwurfs “Digitale Versorgung Gesetz”. Mediziner, die sich nicht beteiligen, müssen bereits jetzt mit einer Honorar-Kürzung in Höhe von 1 Prozent rechnen. Bis März 2020 wird die Zahl auf 2,5 Prozent ansteigen. Das Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.