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praktischArzt Magazin Schnellere Arzttermine durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz?

Schnellere Arzttermine durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz?

Terminservice- und Versorgungsgesetz
Zuletzt aktualisiert: 22.06.2023
Themen: News
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Das von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde verabschiedet. Es soll bereits Mitte Mai 2019 in Kraft treten. Es berücksichtigt unter anderem eine schnellere Vergabe von Arztterminen für gesetzlich versicherte Patienten, eine bessere Gesundheitsversorgung auf dem Land und mehr Digitalisierung. Doch was genau ändert sich?

Was verspricht das Terminservice- und Versorgungsgesetz?

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz dient im Wesentlichen der schnelleren Terminvergabe von Fachärzten, der Erhöhung von Sprechstunden und der Ausbau der Terminservicestellen. Damit will Jens Spahn die mangelnde Versorgung auf dem Land verbessern. Aber auch die oft sehr unterschiedlich wahrgenommene Behandlung von Kassenpatienten im Vergleich zu Privatpatienten soll damit deutlich verbessert werden.

Erhöhung der Sprechzeiten

Hausärzte werden nach Inkrafttreten dazu verpflichtet, die offenen Sprechstunden ihrer Praxen von 20 auf 25 Stunden pro Woche zu erweitern. Auch niedergelassene Fachärzte anderer Gebiete sind von der neuen gesetzlichen Regelung betroffen. Sie müssen mindestens fünf Stunden offene Sprechzeit anbieten. Bei Nichteinhaltung wird entsprechend sanktioniert.

Mehr Sprechstunden – mehr Geld

Außerdem wurden Vergütungsregeln für Ärzte definiert. So erhalten Fachärzte finanzielle Unterstützung, wenn sie neue Kassenpatienten aufnehmen. Wird ein Kassenpatient innerhalb von 24 Stunden nach der Überweisung behandelt, erhält der Facharzt einen Zuschlag von 50 %. Eine Behandlung innerhalb einer Woche wird mit einem Geschwindigkeitszuschlag von 30 % belohnt. Für die Behandlung innerhalb von einem Monat erhält der Facharzt immer noch einen Zuschlag von 20 %. Damit werden neue Kassenpatienten zu den lukrativsten Patienten. Als neu gilt ein Patient, wenn er mindestens zwei Jahre lang nicht in der Praxis des Facharztes war.

Auch Hausärzte können von der neuen Regelung profitieren. Sie werden für eine erfolgreiche Vermittlung eines Facharzttermins mit insgesamt zehn Euro belohnt.

Außerdem bekommen beispielsweise Ärzte und Ärztinnen auf dem Land mehr Geld und werden besser vor Regressen geschützt.  Dies führt einerseits zu einer Verkürzung der Wartezeit auf Arzttermine. Anderseits können auch eine Reduktion von Krankenhauskosten und weniger verschleppte Krankheiten herbeigeführt werden.

Erreichbarkeit der Terminservicestellen rund um die Uhr

Auch der Ausbau der Terminservicestellen gehört zu den Inhalten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes. In Zukunft soll die 116 117, 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche und auch an Feiertagen erreichbar sein. So sollen gesetzlich versicherte Patienten schneller Arzttermine zugewiesen bekommen. Die Vergabe von Behandlungen für niedergelassene Fachärzte soll innerhalb von maximal vier Wochen erfolgen.

Mehr Digitalisierung, Nachwuchsförderung und bessere Versorgung

Weiter kommt auch die Digitalisierung im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetz nicht zu kurz. So soll es schon ab 2021 die elektronische Patientenakte geben. Außerdem besteht ab dann die die Möglichkeit, AU-Bescheinigungen digital an die Krankenkassen zu übermitteln.

Darüber hinaus werden zur Nachwuchsförderung die Stellen für Fachärzte in der Grundversorgung von 1.000 auf 2.000 Stellen erhöht. Hersteller dürfen zur Etablierung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nun selbst Erprobungen und wissenschaftliche Bewertungen in Auftrag geben. Für die Krankenkassen sieht die neue gesetzliche Regelung außerdem vor, dass sie von privaten Wirtschaftsprüfern, IT-Beratern und Rechtsanwälten geprüft werden. Zusätzlich dazu werden die Gehälter der Vorstände von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen bis 2027 eingefroren.

Mit welchen Kritikpunkten wird Jens Spahn konfrontiert?

Kritik kommen mitunter von den Krankenkassen und der Opposition. Laut Gesundheitsminister Jens Spahn werden durch die Einführung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes bis zu zwei Milliarden Zusatzkosten erwartet. Sie sollen mit Hilfe der vorhandenen Rücklagen und Überschüsse der Krankenkassen gedeckt werden. Die Beiträge der Versicherten sollen allerdings nicht erhöht werden. Die Krankenkassen befürchten hingegen aber Kosten von bis zu drei Milliarden Euro. Sie kritisieren ebenso wie die Opposition eine unklare Finanzierung.

Die Ärzteschaft begrüßt einerseits das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Denn durch die Einführung entsteht mehr Arbeit und Leistung. Dies führt letztendlich zu höheren Einnahmen. Jens Spahn schätzt die Erhöhung der ärztlichen Einnahmen auf zusätzliche 600 bis 800 Millionen Euro pro Jahr. Die gesetzlichen Krankenkassen sprechen sogar aufgrund der Extrabudgetierungen und Geschwindigkeitszuschläge Schätzungen von bis zu 1,2 Milliarden Euro aussprechen.

Andererseits kritisieren die Ärzte und Ärztinnen aber den massiven Eingriff in den Praxisalltag. Freiräume, die für eine patientenorientierte Behandlung notwendig sind, werden durch das Gesetz massiv eingeschränkt. Statt der vielen kleinen Regelungen hätten viele Ärzte und Ärztinnen sich eine Entbudgetierung von Grundleistungen gewünscht. Wie sich die vielen Detailregelungen auf die Praxisabläufe auswirken, wird sich im Verlauf zeigen. Dass sich die zunehmende Digitalisierung aber im Gesetz widerspiegelt, wird allgemein sehr begrüßt.

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Redaktion
Jana Swientek
Jana Swientek
Redakteurin
Veröffentlicht am: 22.03.2019
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