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praktischArzt Magazin Schluss mit Wartezeiten: Gesundheitsministerium erlaubt Bieterverfahren im Wartezimmer

Schluss mit Wartezeiten: Gesundheitsministerium erlaubt Bieterverfahren im Wartezimmer

Bieterverfahren Wartezimmer
Zuletzt aktualisiert: 01.02.2020
Themen: News
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Im Zuge der aktuellen Diskussionen zur Arzttermin-Vergabe, dem Krankenkassen-System und Sonderleistungen für Privatzahler gab es zahlreiche Anträge und Konzepte. Nur wenige konnten umgesetzt und spruchreif gemacht werden. Dank der Zulassung von einem Patienten-Bieterverfahren bei deutschen Facharztpraxen können sich nun jedoch endgültig unter Zeitdruck stehende Patienten freuen und Arzttermine werden flexibilisiert.

Das Bieterverfahren im Wartezimmer kommt zum August 2018

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und das  Gesundheitsministerium konnten sich einigen. Die Wartezeit bei deutschen Fachärzten wird ein „käufliches Gut“ – der Meistbietende darf seinen Termin als Erstes wahrnehmen. Abgerechnet wird dies jedoch als Privatleistung – die Krankenkassen selbst zahlen nicht, obwohl auch sie sich eine Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung damit erhoffen.

Fast die Hälfte der Deutschen warten mindestens 30 Minuten beim Arzt

Statistiken belegen: Fast die Hälfte der Deutschen warten mindestens 30 Minuten beim Arzt. Zehn Prozent sogar bis und über zwei Stunden.

Die folgende Statistik von Statista zeigt die Ergebnisse einer Umfrage zur Länge der Wartezeit in deutschen Arztpraxen nach Art der Krankenversicherung aus dem Jahr 2017.

Wartezeiten Im Arzt Wartezimmer

Quelle: statista

Die gesundheitliche Versorgung wird verbessert durch das Bieterverfahren

Nach Auswertungen der Krankenversicherungen sind knapp 15 % der Arztbesuche vermeidbar oder gar unnötig. Dadurch entstehen jedoch für alle Patienten höhere Wartezeiten beim Arzt. Durch das Bieterverfahren verdeutlicht der zahlende Patient die Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit seiner Erkrankung.

Menschen mit vermeidbaren Erkrankungen oder gar unnötigen Arztbesuchen sind in der Regel nicht gewillt die durch das Bieterverfahren entstehenden Kosten zu tragen. Jedoch auch nicht um die erhöhte Wartezeit in Kauf zu nehmen. Dadurch verzichten diese vermeidbaren Patienten nach Ansicht der Krankenkassen größtenteils auf den Arztbesuch und somit leeren sich die Wartezimmer.

Darüber hinaus fließt das zusätzliche Geld als zusätzlicher Gewinn direkt in die behandelnde Praxis, wodurch diese eine gesteigerte medizinische Versorgung anbieten können und diese Beträge zum Wohl der Patienten einsetzen können.

Ungerechtigkeit sehen KV und Krankenkassen im Bieterverfahren nicht

Eine mögliche entstehende Ungerechtigkeit durch das Bieterverfahren sehen das Gesundheitsministerium, die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen nicht. Damit könnte man ebenfalls die jährlich zahlreichen Schadensersatzforderungen von ungeduldigen Patienten für zu hohe Wartezeiten beim Arzt eindämmen, welche immense Kosten verursachen. Am Ende des Tages kommt jeder Patient zu seinen benötigten Behandlungen – manche früher und manche später.

Wie läuft das Bieterverfahren ab?

Bereits bei der Anmeldung können Sie die Anzahl der vor Ihnen zu behandelnden Patienten erfragen und welche Position aktuell welchen Tarif innehat. Zehn allgemeinmedizinische und internistische Praxen, die ein Pilotprojekt in Schleswig Holstein in den vergangenen zwölf Monaten durchlaufen haben, bestätigen den Erfolg. Die Tarife können jedoch je nach Spezialisierung und Patientendichte bis zu 150,00 Euro für eine „Pole-Position“ belaufen.

Auch die zusätzlichen Gewinne, die bei drei Praxen einen sechsstelligen Betrag ausmachen, konnten zum Wohle der Patienten genutzt werden. Wie genau wollten die Arztpraxen jedoch nicht preisgeben.

Das Bieterverfahren für Arztpraxen in 2018 und für Notaufnahmen in 2019

Zugelassen wird das Bieterverfahren nach dem Entscheid vom 01. April zum August 2018 vorerst ausschließlich für Facharztpraxen in Deutschland. Der Entwurf, ein Bieterverfahren für die oftmals missbrauchten Notaufnahmen einzuführen, liegt jedoch auch bereits vor und soll bis spätestens zum 01. April 2019 abgesegnet werden. Mit der Einführung der Notaufnahme-Automaten zum letzten April konnten die Zustände in den vergangenen zwölf Monaten bereits drastisch verbessert werden. Wir haben berichtet: Entlastung der Notaufnahme: Ab Sommer 2017 Notfall-Automaten

Falls auch Ihr eine Meinung zu den zahlreichen Beschlüssen vom 01. April habt, freuen wir uns über Eure Kommentare.

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Veröffentlicht am: 01.04.2018
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