Mehr BAföG: Alle Änderungen auf einen Blick
Für alle, die im Medizinstudium auf das BAföG angewiesen sind, gibt es gute Neuigkeiten! Ab dem Wintersemester 2016/2017 wurden nicht nur die Bedarfssätze, sondern genauso die Freibeträge (endlich) erhöht. Wer bislang also knapp über den Grenzen lag, kann sich jetzt auf eine finanzielle “Spritze” freuen. Und der Oktober naht!
Generelle Voraussetzungen für BAföG
BAföG erhalten für gewähnlich deutsche Studierende und Praktikanten sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler und ausländische Auszubildende. Das 30. Lebensjahr darf zu Beginn der Ausbildung oder des Studiums noch nicht vollendet sein.
Es gibt auch Ausnahmen, wie beispielsweise für Studierende, die eigene Kinder erziehen oder wenn jemand vor Vollendung des 35. Lebensjahres ein Master-Studium beginnt.
Generell kommt es auf die Ausbildung an, welche mit dem BAföG angestrebt wird.
Förderungsfähig ist grundsätzlich die erste Ausbildung. Auch der zweite Bildungsweg und eine sich daran anschließende Ausbildung werden in der Regel gefördert. Ein Master-Studiengang, aufbauend auf einem Bachelor-Studiengang, ist ebenfalls förderungsfähig, wenn er auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut.
Nicht förderungshäig sind grundsätzlich Zusatz-, Ergänzungs- und Zweitausbildungen.
Was viele nicht wissen: Beim Wechsel der Fachrichtung aus wichtigem Grund wird das neue Studium innerhalb der Regelstudienzeit dennoch gefördert.
So viel mehr BAföG gibt es ab sofort
Die wichtigsten Änderungen beim BAföG ergeben sich natürlich aus den Anpassungen der Bedarfssätze. Diese steigen im Schnitt um ca. 7 %. Aber auch die Mietpauschale wurde um immerhin 10 % angehoben und gleichzeitig die Sozialpauschalen angepasst. Doch was heißt das in konkreten Zahlen? Hier die genauen Werte im Überblick:
- Im Medizinstudium beträgt der Höchstsatz nun € 649,00 anstatt der bisherigen € 597,00.
- Damit erhöht sich auch die bisherige Maximalförderung inklusive etwaiger Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung von € 670,00 auf immerhin € 735,00.
- Außerdem wurde der Freibetrag für etwaige Einkommen auf € 290,00 im Monat angehoben. Berücksichtigt man noch die Werbungskosten- und die Sozialpauschale, darf man also einen Betrag von € 450,00 im Monat verdienen – Minijobs werden also zukünftig nicht mehr angerechnet!
- Die Erhöhung betrifft aber auch den Vermögensfreibetrag. Durfte man bislang lediglich € 5.200,00 auf der hohen Kante haben, sind es nun stattliche € 7.500,00. Gleichzeitig werden für Kinder nun jeweils € 2.100,00 anstelle der bisherigen € 1.800,00 nicht mehr angerechnet.
- Gleichzeitig wird je Kind noch ein Betreuungszuschlag von € 130,00 zusätzlich zum BAföG gewährt.
Bis hierhin sind die Änderungen also schon einmal erfreulich. Natürlich wird man mit dem Geld noch lange nicht reich, aber in Anbetracht der stetig steigenden Lebenshaltungskosten war eine Erhöhung definitiv überfällig – nicht nur für jene im Medizinstudium. Es haben sich aber auch noch andere Änderungen ergeben, die bereits im August 2015 wirksam wurden und trotzdem noch nicht allen bekannt sind.
Weitere interessante Änderungen beim BAföG
Sechs Jahre lang auf die BAföG-Erhöhung zu warten hat sich also teilweise gelohnt. Aber nicht nur wegen der höheren Sätze. Es hat sich auch bei den übrigen BAföG-Regelungen, insbesondere bei der Bewilligung ein bisschen was getan. Zum einen soll der Übergang von einem Bachelor-Studiengang in den Master einfacher werden. Dazu erhält man jetzt bereits BAföG, wenn die Einschreibung erledigt ist. Sogar dann, wenn im Bachelor noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht wurden. Aber auch denn diese neue BAföG-Regelung für ein Medizinstudium noch nicht sonderlich interessant ist, gibt es ein paar weitere erfreuliche Details:
- Bereits seit August 2015 ist die Vorschussgrenze von höchsten € 360,00 je Monat entfallen. Es werden nun tatsächlich bis zu 80 % des voraussichtlichen Anspruchs gewährt. Und das führt gerade zwischen den Semestern zu deutlich weniger Problemen.
- Genauso müssen Leistungsnachweise nun erst ab dem vierten Fachsemester erbracht werden. Das gilt vor allem auch dann, wenn die jeweilige Studienordnung etwaige Zwischenprüfungen in früheren Semestern vorsieht.
- Aber auch ausländische Studenten, die ein Medizinstudium anstreben, haben Grund zur Freude: Bislang wurde ihnen erst dann BAföG gewährt, wenn sie einen Aufenthalt in Deutschland von mindestens vier Jahren nachweisen konnten. Dieser Zeitraum wurde nun auf 15 Monate verkürzt.
Wer bislang noch nicht bei der Studienberatung war, sollte das nun dringend nachholen. Vor allem, wenn man bislang ohne BAföG durch das Medizinstudium kommen musste. Da die Freigrenzen beim Einkommen der Eltern um gute € 100,00 erhöht wurden, könnte der Antrag nun doch noch durchgehen – zumindest kostet der Versuch nichts!