Nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums erhalten Ärztinnen und Ärzte die ärztliche Approbation und können fortan mit der Facharztausbildung beginnen und den Arztberuf ausüben. Der Arztausweis wird Medizinern jedoch nicht standardmäßig mit Beendigung des Studiums zugestellt, sondern muss eigenständig bei der Landesärztekammer des jeweiligen Wohnbundeslandes beantragt werden. Welche Vorteile der Besitz eines Arztausweises mit sich bringt und welche Voraussetzungen für die Beantragung desselben erfüllt sein müssen, erläutert der folgende Artikel.
Wer darf einen Arztausweis beantragen?
Jeder approbierte Arzt kann den Arztausweis bei der Landesärztekammer beantragen, muss hierfür jedoch Mitglied derselben sein.
Wofür braucht man den Arztausweis?
Der Arztausweis erfüllt die folgenden Funktionen.
- Legitimation und generelle Ausweisung als Arzt gegenüber anderen Personen und Behörden.
- Die Vorlage des Ausweises in Apotheken ermöglicht den Bezug von verschreibungspflichtigen Medikamenten. Betäubungsmittel sind jedoch hiervon ausgenommen und bedürfen einem speziellen Betäubungsmittel-Rezept (auch: BTM-Rezept).
- Auf der Rückseite des Arztausweises ist die Einheitliche Fortbildungsnummer (auch: EFN) des Ausweisinhabers in Form eines Barcodes abgebildet. Die Registrierung der Teilnahme an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen kann mittels Barcode-Scanner am Veranstaltungsort papierlos erfolgen.
Wie beantragt man den Arztausweis?
Je nach Bundesland variieren die Modalitäten und Kosten hinsichtlich der Beantragung des Arztausweises sowie dessen Gültigkeitszeitraum. Grundsätzlich wird der Arztausweis in Form einer hellblauen Plastikkarte ausgestellt, die einer Scheckkarte beziehungsweise dem Personalausweis ähnelt. Die Beantragung des Ausweises erfolgt üblicherweise über das Mitgliederportal der Ärztekammern der Länder, gelegentlich bieten die Ärztekammern auch eine Ausstellung vor Ort an (Beispiel: Bremen). Vielerorts wird der Ausweis kostenfrei ausgestellt, vereinzelt erheben die Landesärztekammern für die Anfertigung jedoch eine Gebühr (Beispiel: im Saarland wird eine Gebühr von fünf Euro fällig). Die Gültigkeit des Ausweises beträgt üblicherweise fünf bis zehn Jahre. Da Ärzte im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der entsprechenden Ärztekammer sowohl Approbationsunterlagen als auch personenbezogene Daten angeben müssen, wird bei der Antragsstellung des Arztausweises neben dem Online- oder Papierantrag nur noch ein aktuelles Passfoto benötigt.
Der elektronische Arztausweis
Im Gesundheitswesen spielt die Digitalisierung eine zunehmend wichtige Rolle. Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden bereits digital erstellt, im Rahmen der Patientenversorgung werden personenbezogene Daten und Behandlungsschemata unter den an der Behandlung beteiligten Ärzten zur besseren Kommunikation digital übermittelt. Um die digitalen Wege sicher zu gestalten, wurde daher neben dem „klassischen“ Arztausweis der elektronische Arztausweis (auch: eArztausweis) eingeführt. Dieser enthält einen Mikrochip und ermöglicht die folgenden zusätzlichen Funktionen.
- Elektronische Überprüfung der Identität
- Erstellung einer digitalen Unterschrift zur Unterzeichnung digitaler Dokumente
- Zugriff auf und Verschlüsselung von medizinischen Patientendaten
Der eArztausweis kann bei den Länderärztekammern beantragt werden. Die Anfertigung wird im Anschluss von externen Anbietern kostenpflichtig vorgenommen.