Der Arzt in Weiterbildung, in Kliniken bekannt als der Assistenzarzt, befindet sich in der ärztlichen Weiterbildung zum Facharzt. Diese Weiterbildung beinhaltet in der Regel einen Schwerpunkt, so dass man sich nach erfolgreichem Abschluss beispielsweise Facharzt in der Neurologie bezeichnen darf. Hunderte Jobs als Arzt in Weiterbildung gibt es in unserer Jobbörse unter Assistenzarzt Stellenangebote.
Wann wird man Arzt in Weiterbildung?
Als angehender Mediziner durchläuft man das mehrjährige Medizinstudium, das einen 1. Abschnitt und 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung beinhaltet. Nach 12 Semestern kann bereits der Abschluss des Studiums erfolgen und im Rahmen der bestandenen Prüfungen wird die sogenannte Approbation erteilt – die Berechtigung zur Ausübung des Arztberufes.
Mit dem Berufseinstieg kann sich der Arzt auf ein Fachgebiet spezialisieren, um in diesem Gebiet seinen Facharzttitel zu erwerben. Fachgebiete können die Allgemeinmedizin, Neurologie oder Chirurgie sein. Mit dem Beginn der Weiterbildung trägt der Arzt den Titel „Arzt in Weiterbildung“.
Wie lange ist man Arzt in Weiterbildung?
Je nach gewähltem Fachgebiet dauert die ärztliche Weiterbildung etwa fünf bis sechs Jahre. In dieser Weiterbildungszeit werden Expertenwissen, Umgang mit Patienten und medizinische Prozesse vermittelt. Alle Grundlagen, um sich als Facharzt bezeichnen zu dürfen und sich bei Interesse auch in einer eigenen Arztpraxis niederzulassen.
Geht man von einer Studienzeit von sechs Jahren und einer weiteren Weiterbildungszeit von 5 Jahren aus, ohne dabei eventuelle Wartezeiten oder verlängerte Studienzeiten einzuberechnen, dauert es mindestens 11 Jahre vom Studienbeginn bis zum Abschluss der ärztlichen Weiterbildung zum Facharzt.
Bezeichnungen für den Arzt in Weiterbildung
Die häufigste Bezeichnung für den Arzt in Weiterbildung ist wohl Assistenzarzt. Diese beiden Begriffe werden gleichwertig verwendet. Aber auch nur der Begriff “Arzt” kann verwendet werden.
Insgesamt sind folgende Begriffe möglich:
- Arzt in Weiterbildung
- Assistenzarzt
- Arzt
- Arzt ohne Gebietsbezeichung
- Assistenzarzt im Fachgebiet XYZ (z.B. Radiologie, Chirurgie, etc,)
Die Weiterbildungsordnung für Ärzte in Weiterbildung
Alle Weiterbildungsinhalte und Rahmenbedingungen werden je Bundesland von den jeweiligen Landesärztekammern festgelegt und in der Weiterbildungsordnung fixiert. Zwar halten sich die Landesärztekammern bei der Auswahl der Inhalte an die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, verbindlich sind diese Vorgaben jedoch nicht.
Eine Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer hat gut und gerne 200 Seiten und regelt neben den Weiterbildungsinhalten auch die Inhalte und Voraussetzungen zum Erwerb der Facharztbezeichnung in einem Fachgebiet (bspw. Chirurgie), einer Schwerpunktkompetenz und Schwerpunktbezeichnung (bspw. Viszeralchirurgie) oder einer Zusatzweiterbildung (bspw. Notfallmedizin).
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