
Auch als Ärztin oder Arzt kann man einmal in die Situation geraten, Arbeitslosengeld zu benötigen. Die Zahl arbeitsloser Ärzte/-innen in Deutschland ist zwar äußerst gering, trotz Fachkräftemangel in der Medizin lässt sich der Jobverlust jedoch nicht ganz ausschließen. Wie viel Geld Ärzten/-innen während der Arbeitslosigkeit zusteht und welche Voraussetzungen sie für den Bezug erfüllen müssen, zeigt dieser Artikel.
Arbeitslosigkeit trotz Fachkräftemangel
Im deutschen Gesundheitswesen herrscht Fachkräftemangel. Die meisten Kliniken und Krankenhäuser suchen dringend nach gut qualifiziertem Personal. Die Zahl arbeitsloser Ärzte/-innen ist entsprechend gering. Im Jahr 2021 waren laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer rund 8.800 Mediziner/innen zumindest zeitweise arbeitslos gemeldet. Bei insgesamt etwa 416.000 berufstätigen Ärzten/-innen entspricht das einem Anteil von 2,1 Prozent. Arbeitslosigkeit unter Ärzten/-innen stellt daher eher ein Randphänomen dar.
Wie kommt es nun dazu, dass einige Mediziner/innen trotz Fachkräftemangel arbeitslos sind? Die Agentur für Arbeit führt dies auf die regional unterschiedlich große Nachfrage nach medizinischem Personal zurück. Arbeitslose Ärzte/-innen gibt es demnach vor allem in den Städten, während im ländlichen Raum Stellen unbesetzt bleiben. Darüber hinaus sind nicht alle Fachbereiche gleich stark nachgefragt. Während Allgemeinmediziner/innen kaum Probleme haben, eine Stelle zu finden, suchen Dermatologen/-innen oder Augenärzte/-innen eventuell länger nach einem passenden Job.
Arbeitslosigkeit bei Ärzten/-innen tritt zudem häufig in Orientierungsphasen auf, etwa direkt nach dem Studium oder nach dem Auslaufen einer befristeten Stelle. Für die meisten Mediziner/innen ist die Zeit der Arbeitssuche schnell wieder beendet. In der Regel finden sie nach weniger drei Monaten eine Anstellung. Das Arbeitslosengeld (ALG I) hilft dabei, die Zeit ohne Einkommen zu überbrücken.
ALG I: Voraussetzungen
Ärzte/-innen, die ALG I beantragen möchten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen sich bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos melden.
- Sie müssen in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (bei befristeter Beschäftigung: mindestens sechs Monate). Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden.
- Antragsteller/innen müssen willens und in der Lage sein, eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche auszuüben.
Melden sich zuvor niedergelassene Mediziner/innen arbeitslos, gelten einige besondere Voraussetzungen. Um ALG I zu erhalten, müssen sie während ihrer selbständigen Berufstätigkeit freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Bezugsberechtigt sind sie weiterhin, wenn sie ein Kind erzogen oder Krankengeld erhalten haben. Auch in diesen Fällen muss man auf eine Anwartschaftszeit von mindestens zwölf Monaten innerhalb der letzten 30 Monate kommen.
Zu beachten sind weiterhin die Umstände der Kündigung. Wer seine Arbeitsstelle selbst gekündigt hat, ist bis zu zwölf Wochen für den ALG-I-Bezug gesperrt. Gleiches gilt, wenn Ärzte/-innen verhaltensbedingt gekündigt wurde oder sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen und eine Abfindung erhalten. Die Sperrfrist lässt sich gegebenenfalls umgehen, wenn man einen triftigen Grund für die Kündigung nachweisen kann, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen kündigt. Dieser Grund muss nachgewiesen werden, etwa durch das Attest eines weiteren Arztes/einer weiteren Ärztin.
Hat man noch nicht lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, weil man sich beispielsweise direkt nach dem Studium arbeitslos meldet, bekommt man vom Jobcenter ALG II ausbezahlt.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für Ärzte/-innen?
Das ALG I wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Höhe und Dauer des Bezugs richten sich danach, wie lange man in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, sowie nach der Höhe des Brutto-Einkommens während der letzten Beschäftigung. Das Brutto-Entgelt der vergangenen zwölf Monate wird durch die Anzahl der Tage eines Jahres geteilt. Daraus ergibt sich das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag. Davon werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ein Pauschbetrag für die Sozialversicherungen abgezogen, um das Netto-Entgelt pro Tag zu ermitteln. Arbeitslose Ärzte/-innen zahlt man 60 Prozent dieses Netto-Entgelts aus. Für Eltern erhöht sich der Betrag auf 67 Prozent. Zusätzlich zum ALG I übernimmt die Arbeitsagentur die Pflichtbeiträge zum ärztlichen Versorgungswerk.
Die Höhe des zu erwartenden Arbeitslosengelds lässt sich mit dem ALG-Rechner der Arbeitsagentur berechnen. Das Ergebnis ist allerdings unverbindlich und kann von der tatsächlichen Berechnung abweichen.
Wie lange erhalten Ärzte/-innen ALG I?
Die Dauer des ALG-I-Bezugs richtet sich nach dem Alter und nach dem Zeitraum, den man versicherungspflichtig beschäftigt war. Wer jünger als 50 Jahre ist, erhält maximal zwölf Monate lang Arbeitslosengeld. Dafür muss man zuvor 24 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Bei kürzerer Beschäftigungsdauer verkürzt sich der Bezugszeitraum entsprechend. Wer zum Beispiel zwölf Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält sechs Monate lang ALG I.
Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Bezugsdauer schrittweise. Die höchste Bezugsdauer gilt für Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind und mindestens 48 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Sie erhalten 24 Monate lang ALG.