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praktischArzt » Magazin » Beauftragung eines Konsils: Wie geht’s richtig?

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Anforderung Konsiliar

Beauftragung eines Konsils: Wie geht’s richtig?

Oftmals kommt einem als Arzt oder Ärztin die Aufgabe zu, einen Konsil anzufordern. Hierbei handelt es sich um eine patientenbezogene Beratung von FachärztInnen einer anderen Klinik. Doch warum ist ein Konsil von Relevanz? Wie füllt man den Konsilschein richtig aus und was muss man beachten?

Was ist ein Konsil?

Bei einem Konsil handelt es sich um eine Beratung eines Arztes durch einen anderen Arzt, meistens einen Facharzt. Das Konsil erfährt eine variierende Benennung, abhängig vom Fachgebiet, beispielsweise gynäkologisches Konsil oder onkologisches Konsil. Der mit dem Konsil beauftragter Arzt oder die Ärztin trägt den Begriff des Konsiliarius oder Konsiliararztes. Dieser Facharzt oder diese Fachärztin empfiehlt schriftlich weitere mögliche Schritte zur Diagnostik oder Behandlung des Patienten – den Konsiliarbericht.

Ein Konsil kommt dann zum Tragen, wenn ein Arzt im Hinblick auf das Krankheitsbild eines Patienten unsicher ist. Dann ist es wichtig, einen weiteren Facharzt zu Rate zu ziehen, um die richtige Therapie verordnen zu können. Gleichermaßen kann ein Konsil als Einleitung für eine eventuelle Verlegung des Patienten in ein anderes Fachgebiet dienen. Die Beratung eines Facharztes ist demnach bedeutend, um die Behandlung auf das Krankheitsbild bzw. auf die Beschwerden abzustimmen, um eine schnelle Heilung bzw. Linderung zu erzielen. Des Öfteren wird das Konsil als Option kritisch betrachtet, da viele es als Instrument sehen, einen Patienten loszuwerden.

Das Ziel liegt allerdings vielmehr darin, den Patienten oder die Patientin zu heilen, sodass er oder sie das Krankenhaus schnell wieder verlassen kann. Dies bringt Vorteile mit sich, da die Klinik inzwischen nicht mehr für die Behandlungsdauer bezahlt wird. Aus diesem Grund ist die Anforderung eines Konsils nicht nur für die Heilung des Patienten zentral. Sie bringt ebenfalls wirtschaftliche Vorteile mit sich.

Korrektes Ausfüllen des Konsilscheines

Für die Beauftragung eines Konsils nutzt der Arzt oder die Ärztin im Normalfall „Konsilscheine“. In diesen Scheinen geht man zuerst auf die relevanten Symptome, Untersuchungsbefunde sowie Vorerkrankungen ein und fasst diese zusammen. Für hinzukommende Informationen kann man ebenso beigefügte elementare Vorbefunde erwähnen, sofern diese existieren.

Hat man den Bogen vollständig beschriftet, fehlt noch die Erwartung an den beratenden Arzt oder die beratende Ärztin. Im Zuge dessen muss man zwischen differierenden Erwartungen unterscheiden. Möchte man eine Empfehlung des Arztes, wie weiter in der Therapie und Behandlung vorgegangen werden soll, und eventuell sogar, dass dieser den Patienten weiterbehandelt? Hierbei könnte man schreiben: „Mit der Bitte um Beurteilung und Therapieempfehlung“ oder „Erbitte Mitbeurteilung, Therapieempfehlung und ggf. Übernahme in Ihre Behandlung“. Bei diesem Formulierungsvorschlag ist sich der Konsiliar dann auch bewusst, dass er den Patienten übernehmen kann, wenn er es als erforderlich erachtet.

Falls man sich beispielsweise nur eine Bestätigung wünscht, dass der Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung richtig ist, empfiehlt sich die Formulierung „Erbitte Ausschluss Krankheit X“.

Zusätzliche Untersuchungen erfragen

Manchmal kommt es vor, dass der Konsiliar für die Beurteilung und Überprüfung noch weitere Analyseverfahren braucht. Wenn man sich dessen bereits bewusst ist oder weiß, dass z.B. ein Internist immer ein EKG und eine Röntgen-MRT möchte, macht es Sinn, diese Untersuchungen bereits von vorneherein durchführen zu lassen. Im besten Fall sollten die Ergebnisse da sein, sodass der Konsiliar direkt die Ergebnisse mit dem Patienten besprechen kann.

Ist man sich bei einer Erkrankung, Symptomen oder Beschwerden allerdings besonders unsicher oder drängt die Fragestellung aufgrund einer akuten Problematik, ist Anrufen bei dem Konsiliar notwendig. Im Zuge dessen kann man den Konsiliararzt zuvor über den Patienten informieren. Überdies hat man die Möglichkeit, nach weiteren wichtigen Untersuchungen zu fragen, welche zur Beurteilung essenziell sind. Generell kann ein Anruf einiges bewirken, speziell dann, wenn es sich um eine dringliche Angelegenheit handelt und schnell erledigt werden sollte. Darüber hinaus kann man als Arzt oder Ärztin noch weitere Details erhalten und weiteres Wissen anhäufen – denn in der Medizin lernt man nie aus.

Autor
Janina Maier
Medizinredakteurin
Veröffentlicht am: 08.07.2020
Themen: Alle Themen, Medizinisches Fachwissen, Medizinstudium, Assistenzarzt, Facharzt

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