
Für ambulante Operationen erhalten Ärztinnen und Ärzte künftig einen Hygienezuschlag, um den höheren Aufwand zu entlohnen. Diese Änderung am Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) hat der zuständige Bewertungsausschuss, bestehend aus Mitgliedern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den gesetzlichen Krankenkassen, beschlossen. Mediziner können rückwirkend zum 1. Januar 2024 die Zuschläge beantragen. Ziel des neuen Zuschlags ist vor allem, den steigenden Aufwand vorbereitender Hygienemaßnahmen zu entschädigen. Zudem soll die Regelung dabei helfen, die Konditionen in der ambulanten Versorgung an die im stationären Bereich anzugleichen.
Höhe des Zuschlags
Eine pauschale Höhe für den Hygienezuschlag bei ambulanten Operationen gibt es nicht. Wie viel Ärzte zusätzlich erhalten hängt von Aufwand der jeweiligen Aufbereitung von Instrumenten sowie der OP-Dauer und dem Grad der Ambulantisierung ab. Der neue EBM-Abschnitt 31.2.19 umfasst insgesamt 66 verschiedene Zuschläge mit einer Spanne von 3,34 Euro bis 62,18 Euro. Die jeweilige Vergütung erfolgt dann extrabudgetär, wird also für jeden Eingriff in voller Höhe ausgezahlt. Der Bewertungsausschuss stellt für die Hygienezuschläge ein Finanzvolumen von 60 Millionen Euro bereit. Die KBV hatte bereits seit Jahren versucht, entsprechende Forderungen gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen.
Geltung des neuen Hygienezuschlags
Die Regelung des neuen Hygienezuschlags sind ab dem 1. Januar 2024 gültig. Vom Zuschlag ausgenommen sind lediglich Kataraktoperationen und jene Gebührenordnungspositionen, die keinem OPS-Kode zugeordnet sind. Für Mediziner bedeutet das, dass sie auch rückwirkend bis zu diesem Zeitpunkt ihre Ansprüche auf den Zuschlag geltend machen können. Für die Praxisabrechnungen im ersten Quartal, die im April eingereicht wurden, hatte die KBV den Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechend empfohlen, die Zuschläge automatisch hinzuzurechnen. Genauere Informationen erhalten Medizinier jeweils durch die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen. Der neue Hygienezuschlag für ambulante Operationen bildet eine Ergänzung zur bereits bestehenden Sondervergütung für Hygienemaßnahmen in Haus- und Facharztpraxen.