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praktischArzt Magazin Als Assistenzarzt gesetzlich krankenversichert

Als Assistenzarzt gesetzlich krankenversichert

Als Assistenzarzt Gesetzlich Krankenversichert1
Zuletzt aktualisiert: 05.02.2025
Themen: Berufsstart, Versicherungen
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Welche Versicherung darf es sein? Das Zwei-Säulen-Modell, auf dem die medizinische Versorgung in Deutschland fußt, erweckt zwar den Anschein, man hätte die freie Wahl. Doch letztlich sind es gesetzliche Vorgaben und nackte Zahlen, die entscheiden, ob die Krankenversicherung privater oder gesetzlicher Natur ist. Das gilt auch für Euch als Assistenzarzt. Maßgeblich ist das Einkommen – und das liegt in den ersten Jahren Eurer beruflichen Karriere unterhalb des Schwellenwerts für die private Krankenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze

Positiv ausgedrückt: Ihr müsst Euch zunächst noch keine Gedanken darüber machen, ob eine private Krankenversicherung (PKV) oder die gesetzliche Krankenkasse (GKV) besser geeignet wäre. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der damit einhergehenden Versicherungspflicht steht Euch vorerst nur die GKV offen. Dafür verantwortlich ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Erst, wenn Euer Einkommen diesen Wert übersteigt, besteht die Möglichkeit, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln.

2018 lag die Versicherungspflichtgrenze bei 59.400 Euro im Jahr bzw. 4.950 Euro im Monat. Ab 2019 gelten dann neue, höhere Werte von 60.750 Euro jährlich bzw. 5.062,50 Euro monatlich. Da Ihr als Assistenzarzt im ersten Jahr brutto zwischen 4.400 und 4.600 Euro pro Monat verdient, liegt Ihr unterhalb des Grenzwertes. Auch wenn Euer Gehalt im Laufe der Jahre angepasst wird, dauert es ein wenig, bis Ihr die Beitragsbemessungsgrenze erklimmt – etwa im fünften Jahr bei einem Bruttoeinkommen von 5.350 bis 5.550 Euro pro Monat. Erst dann könnt Ihr für Euch persönlich die Frage private versus gesetzliche Krankenversicherung klären.

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung

Die gute Nachricht vorweg: Mit der gesetzlichen Krankenkasse habt Ihr in puncto medizinischer Versorgung einen zuverlässigen Partner an Eurer Seite. Als Arzt wisst Ihr, dass die GKV einen durchaus umfangreichen Leistungskatalog bietet. Und wenn Euch der „Standard“ nicht reichen sollte, kann durch Wahltarife und private Zusatzversicherungen ein Rund-um-sorglos-Pakt geschnürt werden.

Kommen wir zu den Vorteilen der GKV. Hier muss vor allem der Beitrag hervorgehoben werden. Während man in der privaten Krankenversicherung nicht vor Überraschungen im Sinne plötzlich und bisweilen sehr rasant steigender Beitragssätze gefeit ist, kann man die Ausgaben für die gesetzliche Krankenkasse sehr gut planen. Berechnet werden derzeit (Stand Oktober 2018) 14,6 Prozent des Einkommens, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Hinzu kommt je nach Anbieter ein Zusatzbeitrag. Einen solchen Aufschlag verlangen derzeit alle 111 Krankenkassen. Immerhin: „Laut dem aktuellen Koalitionsvertrag gilt ab 2019 ein paritätischer Beitragssatz. Das bedeutet, dass neben dem derzeit schon hälftig finanzierten Beitragssatz auch der Zusatzbeitrag durch den Arbeitgeber zu 50 Prozent übernommen werden wird“, so die Krankenkassenzentrale.

Die Leistungen der GKV

Da der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung mit Ausnahme des Zusatzbeitrags bei allen Anbietern gleich ist, sollte man bei der Entscheidung für eine bestimmte Kasse vor allem die Leistungen im Blick haben. Zwar gilt auch hier, dass die Leistungskataloge zu 95 Prozent identisch sind. Doch es bleiben ein paar Prozentpunkte, mit denen sich die Kassen mehr oder weniger voneinander unterscheiden – insbesondere beim Service. Als Arzt solltet Ihr ein Gespür dafür haben, welche über das Normalmaß hinausgehenden Leistungen sinnvoll sind. Hilfreich sind in dem Zusammenhang ein Blick auf einen möglichst umfassenden Krankenkassentest und darauf aufbauend ein individueller Krankenkassenvergleich. Dann seid Ihr optimal krankenversichert.

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Veröffentlicht am: 08.11.2018
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